Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 323/2004
12.08.2004
Az.: 60.3-629-61/28
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd.
06.09.2004
Kreisausschuss
15.09.2004
Kreistag
21.09.2004
Landschaftsplan 28 Mechernich
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung in
der Zeit vom 05.07. bis 04.08.2004
b) Satzungsbeschluss
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
x
Tel.: 320
Abt.: 60.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
a) über die Bedenken und Anregungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanentwurfs Mechernich in der Zeit vom 05.07. bis einschließlich 04.08.2004 entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der
Verwaltung.
b) den Landschaftsplan Mechernich (Stand: März 2004) unter Berücksichtigung der in Anlage
2 zusammengefassten Änderungen sowie der unter a) gefassten Beschlüsse gem. § 16
Abs. 2 LG NW* als Satzung.
Begründung:
a) Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 23.06.2004 zu V 318/2004 ist der Landschaftsplan 28 “Mechernich“ (Stand: März 2004) einschließlich der zusammengefassten Änderungen (laut Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage Nr. 318/2004) in der Zeit vom 05.07. bis
einschließlich 04.08.2004 gem. § 27c LG NW* nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung erneut öffentlich ausgelegt worden. Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB)
bzw. von betroffenen Bürgern vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurden fachlich
bewertet und abgewogen (Anlage 1).
b) Die in der Anlage 2 zu dieser Vorlage erfassten Änderungen der textlichen Festsetzungen
und Erläuterungen sowie der zeichnerischen Darstellungen (s. Anlage 2 zu V 318/2004)
werden in den Landschaftsplan (Stand: März 2004) entsprechend eingearbeitet. Auf Grundlage der erfolgten Änderungsgenehmigung zum LP Nettersheim wird die Präambel des LP
Mechernich in Abstimmung mit der BR Köln ergänzt, um den Aufwand in künftigen Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes zu begrenzen.
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wird der Landschaftsplan nunmehr als Satzung
gem. § 16 Abs. 2 LG NW beschlossen und anschließend der Bezirksregierung Köln gem. §
28 LG NW zur Genehmigung vorgelegt.
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* Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Art. 107 des EuroAnpG
NRW vom 25.09.2001 (GV.NRW.S.708)
In Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)