Daten
Kommune
Jülich
Größe
165 kB
Datum
27.08.2012
Erstellt
18.12.15, 17:02
Aktualisiert
18.12.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 18. Dezember 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 27.08.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.
Änderung des Flächennutzungsplanes VEP "Energiepark Am Lindchen"
a) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem.
§§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB
(Vorlagen-Nr.360/2012)
Stadtverordneter Gussen bittet auch hier, die Anregungen des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses zu berücksichtigen.
Bürgermeister Stommel stellt die Beschlussempfehlung und die Einbringung der
Anregung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses in das weitere Verfahren separat
nacheinander zur Abstimmung:
Beschluss:
(kein Text vorhanden)
1.
Beschlussfassung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 31, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 0
a) Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die
Flächennutzungsplanänderung aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtliche
Voraussetzung für den VEP „Energiepark Am Lindchen“ zu schaffen. Die
Änderung beinhaltet die Umwandlung von „Sonderbaufläche Sendeanlage“ in
„Sonderbaufläche Photovoltaikanlage“. Der Inhalt der Änderung ist im Plan vom
14.08.2012 zu entnehmen.
b) Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung VEP „Energiepark Am Lindchen“
wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
2.
Beschlussfassung über die Empfehlung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, Enthaltungen: 0
a) Außerhalb der bestehenden Einzäunung darf kein Ackerland für den Aufbau von
Solaranlagen genutzt werden.
b) Es ist zu prüfen, ob die Ausgleichmaßnahmen im Rahmen des RWE
Artenschutzprogramm / Fledermausprogramm ausgeführt werden können.