Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Änderung des Flächennutzungsplanes VEP "Energiepark Am Lindchen" a) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
165 kB
Datum
27.08.2012
Erstellt
18.12.15, 17:02
Aktualisiert
18.12.15, 17:02
Beschlusstext (Änderung des Flächennutzungsplanes VEP "Energiepark Am Lindchen"
a) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. 
    §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gem. 
    § 3 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 165 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 18. Dezember 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 27.08.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2. Änderung des Flächennutzungsplanes VEP "Energiepark Am Lindchen" a) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Vorlagen-Nr.360/2012) Stadtverordneter Gussen bittet auch hier, die Anregungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zu berücksichtigen. Bürgermeister Stommel stellt die Beschlussempfehlung und die Einbringung der Anregung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses in das weitere Verfahren separat nacheinander zur Abstimmung: Beschluss: (kein Text vorhanden) 1. Beschlussfassung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 31, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 0 a) Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtliche Voraussetzung für den VEP „Energiepark Am Lindchen“ zu schaffen. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung von „Sonderbaufläche Sendeanlage“ in „Sonderbaufläche Photovoltaikanlage“. Der Inhalt der Änderung ist im Plan vom 14.08.2012 zu entnehmen. b) Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung VEP „Energiepark Am Lindchen“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 2. Beschlussfassung über die Empfehlung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Abstimmungsergebnis: Einstimmig, Enthaltungen: 0 a) Außerhalb der bestehenden Einzäunung darf kein Ackerland für den Aufbau von Solaranlagen genutzt werden. b) Es ist zu prüfen, ob die Ausgleichmaßnahmen im Rahmen des RWE Artenschutzprogramm / Fledermausprogramm ausgeführt werden können.