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Beschlusstext (Vorhaben- und Erschließungsplan "Energiepark Am Lindchen" a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
85 kB
Datum
27.08.2012
Erstellt
18.12.15, 17:02
Aktualisiert
18.12.15, 17:02
Beschlusstext (Vorhaben- und Erschließungsplan "Energiepark Am Lindchen"
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. 
    § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Vorhaben- und Erschließungsplan "Energiepark Am Lindchen"
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. 
    § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 18. Dezember 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 27.08.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 1. Vorhaben- und Erschließungsplan "Energiepark Am Lindchen" a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Vorlagen-Nr.359/2012) Stadtverordneter Gussen bemerkt, dass in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses eine Empfehlung ausgesprochen worden ist und bittet, diese Anregungen auch jetzt schon beim Beschluss zu berücksichtigen. Bürgermeister Stommel erläutert, dass die Anregungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses dann als weiterer Beschluss nach der Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag beschlossen und in das weitere Verfahren eingebracht werden könnten und stellt die Beschlussempfehlung und die Anregung des Planungs-, Umweltund Bauausschusses separat nacheinander zur Abstimmung: Beschluss: (kein Text vorhanden) 1. Beschlussfassung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 31, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 0 a) Die Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Düren und des NABU Kreisverband Düren werden wie folgt berücksichtigt: Die beiden Stellungnahmen beziehen sich auf die ursprünglich vorgesehene Größe des VEP-Gebietes von 45,72 ha. Durch die Verfügung der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz wurde die Plangröße auf 9,28 ha reduziert. Das entspricht etwa 20 % der Ursprungsfläche. Außerdem wurden die Planung, der Umweltbericht, die Eingriffsregelung und die Artenschutzprüfung überarbeitet und aktualisiert. Aus diesem Grund werden die beiden Einwender noch einmal im Rahmen der öffentlichen Auslegung neu beteiligt b) Der Vorhaben- und Erschließungsplan „Energiepark Am Lindchen“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 2. Beschlussfassung über die Empfehlung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 a) Außerhalb der bestehenden Einzäunung darf kein Ackerland für den Aufbau von Solaranlagen genutzt werden. b) Es ist zu prüfen, ob die Ausgleichmaßnahmen im Rahmen des RWE Artenschutzprogramm / Fledermausprogramm ausgeführt werden können. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 27.08.2012 Seite 2