Daten
Kommune
Jülich
Größe
85 kB
Datum
27.08.2012
Erstellt
18.12.15, 17:02
Aktualisiert
18.12.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 18. Dezember 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 27.08.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
1.
Vorhaben- und Erschließungsplan "Energiepark Am Lindchen"
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Vorlagen-Nr.359/2012)
Stadtverordneter Gussen bemerkt, dass in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses eine Empfehlung ausgesprochen worden ist und bittet, diese Anregungen
auch jetzt schon beim Beschluss zu berücksichtigen.
Bürgermeister Stommel erläutert, dass die Anregungen des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses dann als weiterer Beschluss nach der Abstimmung über den
Verwaltungsvorschlag beschlossen und in das weitere Verfahren eingebracht werden
könnten und stellt die Beschlussempfehlung und die Anregung des Planungs-, Umweltund Bauausschusses separat nacheinander zur Abstimmung:
Beschluss:
(kein Text vorhanden)
1.
Beschlussfassung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 31, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 0
a) Die Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Düren und des NABU Kreisverband
Düren werden wie folgt berücksichtigt:
Die beiden Stellungnahmen beziehen sich auf die ursprünglich vorgesehene
Größe des VEP-Gebietes von 45,72 ha. Durch die Verfügung der
Bezirksregierung Köln im Rahmen der Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz
wurde die Plangröße auf 9,28 ha reduziert. Das entspricht etwa 20 % der
Ursprungsfläche.
Außerdem wurden die Planung, der Umweltbericht, die Eingriffsregelung und
die Artenschutzprüfung überarbeitet und aktualisiert. Aus diesem Grund werden
die beiden Einwender noch einmal im Rahmen der öffentlichen Auslegung neu
beteiligt
b) Der Vorhaben- und Erschließungsplan „Energiepark Am Lindchen“ wird gem. §
3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
2.
Beschlussfassung über die Empfehlung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
a) Außerhalb der bestehenden Einzäunung darf kein Ackerland für den Aufbau von
Solaranlagen genutzt werden.
b) Es ist zu prüfen, ob die Ausgleichmaßnahmen im Rahmen des RWE
Artenschutzprogramm / Fledermausprogramm ausgeführt werden können.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 27.08.2012
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