Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage zur Vorlage D 45/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
96 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage zur Vorlage D 45/2004)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage D 45/2004 Sozialbüro Anlage 2 Für Antragsteller u. Leistungsberechtigte Abt. 50 - Soziales Kommunaler Träger Kreis Euskirchen BAM BLA DA BLA HE KA ME NE SLE WEI ZÜL Zielgruppe SGB XII Zielgruppe SGB II Zielgruppe SGB II - Sozialhilfe - - Grundsicherung für Arbeitssuchende - - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Kommunaler Träger Kommunaler Träger Agentur für Arbeit + Kreis Euskirchen BAM EU DA EU HE KA ME NE Kreis Euskirchen SLE WEI ZÜL BAM BLA DA EU HE KA ME NE Kommunaler Träger - Kreis Euskirchen SLE WEI ZÜL Persönlicher Ansprechpartner Persönlicher Ansprechpartner Teamberatung zur Integration Eingangsberatung zur Integration o o o o Dauerhaft voll Erwerbsgeminderte und Personen über 65 Jahre Personen mit Zeitrente oder längerer Krankheit Sonstige nicht erwerbsfähige Personen, die nicht in der Bedarfsgemeinschaft mit Alg-IIBerechtigten leben Hilfen in besonderen Lebenslagen o o o Finanzielle Hilfen für arbeitsfähige Personen • Alg II und Sozialgeld (bundesfinanziert) • Kosten d. Unterkunft, Kinderbetreuung (kommunal finanziert) Sozialgeld für Angehörige der Bedarfsgemeinschaft arbeitsfähiger Personen, die selbst nicht arbeitsfähig sind Dienst- und Sachleistungen für arbeitsfähige Personen Sachbearbeitung zur Gewährung finanzieller Leistungen o o Vermittlungsaufgaben und –maßnahmen Finanzielle Leistungen - s. auch SGB III - Teamberatung zur Integration Fallmanagement Vermittlungsmanagement Beseitigung persönlicher Vermittlungshemmnisse Leistungen zur Eingliederung (§ 16 (1) SGB II)