Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage D 45/2004
Anlage 1
Möglichkeiten der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II
gesetzlicher Umfang
Kreis
Option
BA
kreisang. Gden
KOGE / ARGE
Kreis
kreisang. Gden
Kreis
BA
Arbeitsvermittlung
i.w.S.
kreisang. Gden
Gewährung KdU
i.w.S.
Schuldnerberatung
Arbeitsvermittlung
i.w.S.
Erstellung eines
Kurzprofilings
Arbeitsvermittlung
i.w.S.
Erstellung eines
Kurzprofilings
Schuldnerberatung
Gewährung
Heizkosten
Suchtberatung
Gewährung ALG II
Gewährung ALG II
Schuldnerberatung
Gewährung ALG II
Suchtberatung
Gewährung einm.
Beih.
psyschosoz.
Betreuung
Gewährung
Sozialgeld
Gewährung
Sozialgeld
Suchtberatung
Gewährung
Sozialgeld
psyschosoz. Betreuung
psyschosoz.
Betreuung
Gewährung KdU
i.w.S.
Mietrückstände
Gewährung KdU
i.w.S.
Betreuungsmaßnahmen
Gewährung
Heizkosten
Gewährung
Heizkosten
Gewährung einm.
Beih.
Gewährung einm.
Beih.
Mietrückstände
Mietrückstände
Betreuungsmaßnahmen
Betreuungsmaßnahmen
Organisation
gemeinn. Arbeit
Organisation
gemeinn. Arbeit
gesetzlicher Umfang
Option
KOGE / ARGE
Vorteile:
Vorteile:
Vorteile:
- reduzierter Personalbedarf
- Leistungsgewährung aus
- (zumindest finanzielle) Leistungsgewährung aus
- keine Veranwortung bei Misserfolg
einer Hand
- örtliche Nähe des Bürgers zur
Leistungsbehörde
- Einflussnahme der ka Gden auf
Leistungsausgaben (auch durch Fallprofiling)
- Erstattung der Personal- und Sachkosten
einer Hand
- örtliche Nähe des Bürgers zur Leistungsbehörde
- Zusammenarbeit aller "Träger"
- Einflussnahme der ka Gden auf Leistungsgaben
(auch durch Fallprofiling)
- Erstattung der Personal- und Sachkosten (Fallpauschalen)
(Fallpauschalen)
Nachteile
Nachteile:
Nachteile:
- getrennte Leistungsgewährung
- erhöhter Personalbedarf
- erhöhter Personalbedarf
- keine örtliche Nähe des Bürgers zur Leistungs-
- erhöhter Raumbedarf
- erhöhter Raumbedarf
- Risisko der Unwägbarkeit einer auskömm-
- Risiko der Unwägbarkeit einer auskömmlichen Erstattung
behörde
- keine Zusammenarbeit der Träger
lichen Erstattung der Personal- und
- Abhängigkeit von der BA bezgl. Fallzahlen
Sachkosten
und Transferleistungen
- eingeschränktes eigenes Fallprüfungsrecht
- unmittelbare Verantwortung
für Misserfolg
- Aufgabe bestehender Strukturen
- keine Zusammenarb mit BA
- keine gemeinn. Arbeit in Kommunen
- Übernahme von Teilaufgaben nach SGB III
- Gefahr des "Abschiebens" in SGB XII
der Personal- und Sachkosten