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Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage zur Vorlage D 45/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage D 45/2004 Anlage 1 Möglichkeiten der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II gesetzlicher Umfang Kreis Option BA kreisang. Gden KOGE / ARGE Kreis kreisang. Gden Kreis BA Arbeitsvermittlung i.w.S. kreisang. Gden Gewährung KdU i.w.S. Schuldnerberatung Arbeitsvermittlung i.w.S. Erstellung eines Kurzprofilings Arbeitsvermittlung i.w.S. Erstellung eines Kurzprofilings Schuldnerberatung Gewährung Heizkosten Suchtberatung Gewährung ALG II Gewährung ALG II Schuldnerberatung Gewährung ALG II Suchtberatung Gewährung einm. Beih. psyschosoz. Betreuung Gewährung Sozialgeld Gewährung Sozialgeld Suchtberatung Gewährung Sozialgeld psyschosoz. Betreuung psyschosoz. Betreuung Gewährung KdU i.w.S. Mietrückstände Gewährung KdU i.w.S. Betreuungsmaßnahmen Gewährung Heizkosten Gewährung Heizkosten Gewährung einm. Beih. Gewährung einm. Beih. Mietrückstände Mietrückstände Betreuungsmaßnahmen Betreuungsmaßnahmen Organisation gemeinn. Arbeit Organisation gemeinn. Arbeit gesetzlicher Umfang Option KOGE / ARGE Vorteile: Vorteile: Vorteile: - reduzierter Personalbedarf - Leistungsgewährung aus - (zumindest finanzielle) Leistungsgewährung aus - keine Veranwortung bei Misserfolg einer Hand - örtliche Nähe des Bürgers zur Leistungsbehörde - Einflussnahme der ka Gden auf Leistungsausgaben (auch durch Fallprofiling) - Erstattung der Personal- und Sachkosten einer Hand - örtliche Nähe des Bürgers zur Leistungsbehörde - Zusammenarbeit aller "Träger" - Einflussnahme der ka Gden auf Leistungsgaben (auch durch Fallprofiling) - Erstattung der Personal- und Sachkosten (Fallpauschalen) (Fallpauschalen) Nachteile Nachteile: Nachteile: - getrennte Leistungsgewährung - erhöhter Personalbedarf - erhöhter Personalbedarf - keine örtliche Nähe des Bürgers zur Leistungs- - erhöhter Raumbedarf - erhöhter Raumbedarf - Risisko der Unwägbarkeit einer auskömm- - Risiko der Unwägbarkeit einer auskömmlichen Erstattung behörde - keine Zusammenarbeit der Träger lichen Erstattung der Personal- und - Abhängigkeit von der BA bezgl. Fallzahlen Sachkosten und Transferleistungen - eingeschränktes eigenes Fallprüfungsrecht - unmittelbare Verantwortung für Misserfolg - Aufgabe bestehender Strukturen - keine Zusammenarb mit BA - keine gemeinn. Arbeit in Kommunen - Übernahme von Teilaufgaben nach SGB III - Gefahr des "Abschiebens" in SGB XII der Personal- und Sachkosten