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Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2003; a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2003;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane) Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2003;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 317/2004 01.06.2004 Az.: 20/894-10 Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 15.06.2004 Kreistag 23.06.2004 Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2003; a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 15-397 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: a) Gemäß dem Anhörungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 07.06.2004 beschließt der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2003 in Höhe von 203.116,37 € der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW - SpkG NW). Seite - 2 b) Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2003 gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung zu erteilen. (Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.) Begründung: a) Gem. § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 SpkG NW beschließt der Kreistag nach Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse über den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 07.06.2004 dem Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2003 in Höhe von 203.116,37 € der Sicherheitsrücklage zugeführt wird. b) Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt. Das Geschäftjahr 2003 schließt wie folgt ab: Summe Aktiva / Passiva Jahresüberschuss von Ausgewiesener Bilanzgewinn 1.842.539.119,37 € 2.031.163,79 € 2.031.163,79 € Anlagen: • Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2003 vom 07.06.2004 • Beschluss des Verwaltungsrates über den Jahresabschluss und die Billigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2003 vom 07.06.2004 • Jahresabschluss zum 31.12.2003 gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)