Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 317/2004
01.06.2004
Az.: 20/894-10
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
15.06.2004
Kreistag
23.06.2004
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2003;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 15-397
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a)
Gemäß dem Anhörungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom
07.06.2004 beschließt der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der
Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2003 in Höhe von 203.116,37 € der Sicherheitsrücklage
der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW - SpkG
NW).
Seite - 2 b)
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2003
gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung zu erteilen.
(Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der
Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.)
Begründung:
a) Gem. § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 SpkG NW beschließt der Kreistag nach Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse über den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 07.06.2004 dem Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses
der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2003 in Höhe von 203.116,37 € der Sicherheitsrücklage
zugeführt wird.
b) Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des
Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt.
Das Geschäftjahr 2003 schließt wie folgt ab:
Summe Aktiva / Passiva
Jahresüberschuss von
Ausgewiesener Bilanzgewinn
1.842.539.119,37 €
2.031.163,79 €
2.031.163,79 €
Anlagen:
• Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des
Jahresüberschusses 2003 vom 07.06.2004
• Beschluss des Verwaltungsrates über den Jahresabschluss und die Billigung des
Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2003 vom 07.06.2004
• Jahresabschluss zum 31.12.2003
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)