Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 128/2004
18.05.2004
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd.
24.05.2004
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Das Europäische Parlament und der Europäische Ministerrat haben in der Sitzung am 23.10.2000
eine Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet, die am 22.12.2000 in Kraft getreten ist. Diese
Richtlinie ist für alle Mitgliedsstaaten bindend.
Zusammengefasst ist es Ziel der Richtlinie, einen guten Zustand aller Gewässer – vom Bach bis
zum Küstengewässer – herbeizuführen, die vorhandenen Ressourcen, vor allem das Grundwasser, langfristig zu schützen und eine nachhaltige Wassernutzung zu fördern.
Die wichtigsten Punkte der europäischen Wasserpolitik sind:
-
Es soll eine gute ökologische und chemische Qualität aller Oberflächengewässer, eine
gute chemische und mengenmäßige Qualität des Grundwassers sowie ein gutes ökologisches Potenzial erheblich veränderter oder künstlicher Gewässer erreicht werden.
-
Die Bewirtschaftung der Gewässer erfolgt künftig in – zum Teil internationalen – Flusseizugsgebieten von der Quelle (auch aller Zuflüsse) bis zur Mündung des Gewässers.
Damit fällt die Bewirtschaftung der Gewässer nicht immer in den räumlichen Zuständigkeitsbereich einzelner Behörden oder Länder/Staaten, sonder muss nach dem natürlichen Verlauf der Oberflächengewässer organisiert werden.
-
Die Mitgliedsstaaten sollen die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der Richtlinie fördern.
-
Um einen guten Zustand zu erreichen, sind Maßnahmeprogramme aufzustellen, die
grundlegende und ergänzende Maßnahmen beschreiben.
-
Die Richtlinie schreibt Emissions- und Immissionskriterien zur Begrenzung der Belastungen fest. Besonders gefährliche Stoffe sollen eliminiert und dürfen nach einer Übergangsfrist überhaupt nicht mehr eingeleitet werden. Dies bedeutet, dass Einleitanforderungen gegebenenfalls in manchen Ländern verschärft werden müssen.
Seite - 2 -
Neben chemischen Parametern werden neue biologische Güteklassen eingeführt. Damit erhalten die Biologie und die sie beeinflussende äußere Gestalt der Gewässer einen
erhöhten Stellenwert.
-
Es wird eine Wassergebührenpflicht/Entgeltpflicht vorgeschrieben (sog. Wasserpfennig
in der BRD). Damit werden einige europäische Regionen erstmals mit dem Verursacher- und dem Kostendeckungsprinzip und somit mit der Gestaltung von Wasserpreisen
überhaupt konfrontiert.
-
Letztendlich wird das europäische Wasserrecht vereinheitlich.
Wichtige Fristen der Wasserrahmenrichtlinie:
Fristen
Rechtliche Umsetzung
Erlass der Rechtsvorschriften
Bestimmung der zuständigen Behörden
Benennung der zuständigen Behörden gegenüber der EG
Dez. 2003
Dez. 2003
Juni 2004
Bestandsaufnahme
Analyse der Merkmale eines Flussgebietes
Verzeichnis der Schutzgebiete
Signifikante Belastungen erfassen und beurteilen
Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen
Fortschreibung der Bestandsaufnahme
Dez. 2004
Dez. 2004
Dez. 2004
Dez. 2004
Dez. 2013/2019
EG-Regelung Grundwasser
Benennung von Maßnahmen zum Grundwasserschutz durch EG
Kriterien für den chemischen Zustand und Trendumkehr durch EG
Kriterien auf nationaler Basis (falls erforderlich)
Dez. 2002
Dez. 2002
Dez. 2005
Monitoringprogramme
Aufstellen und in Betrieb nehmen
Dez. 2006
Öffentlichkeitsbeteiligung
Veröffentlichung des Zeitplanes und des Arbeitsprogramms
Veröffentlichung der wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen
Veröffentlichung der Entwürfe des Bewirtschaftungsplans
Dez. 2006
Dez. 2007
Dez. 2008
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmengrogramme
Aufstellung und Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans
Aufstellung eines Maßnahmeprogramms
Umsetzung der Maßnahmen
Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans
Fortschreibung der Maßnahmenprogramme
Zielerreichung
Guter Zustand in den Oberflächengewässern
Guter Zustand im Grundwasser
Erfüllung der Ziele in Schutzgebieten
Fristverlängerungen für Zielerreichung
Prioritätenliste „Gefährliche Stoffe“
Vorschlag von Grenzwerten für Emissionen und Immissionen
Dez. 2009
Dez. 2009
Dez. 2012
Dez. 2015
Dez. 2015
Dez. 2015
Dez. 2015
Dez. 2015
Dez. 2021/2027
Dez. 2002
Seite - 3 Fortschreibung der Prioritätenliste
Auslaufen des Einbringens prioritärer gefährlicher Stoffe
Dez. 2004
20 Jahre
Kostendeckende Wasserpreise
Eingeführt bis
Dez. 2010
Die Zuständigkeit für die Bestandsaufnahme ist im Kreis Euskirchen dreigeteilt:
1.
2.
3.
Einzugsgebiet der Rur - Staatliches Umweltamt Aachen
Einzugsgebiet der Erft - Staatliches Umweltamt Köln
Einzugsgebiet Ahr und Kyll – Federführung bei Rheinland-Pfalz.
Der Sachstand für das Einzugsgebiet Ahr/Kyll ist nicht bekannt. Die Bestandsaufnahmen für die
Bereiche Rur und Erft sind zwischenzeitlich abgeschlossen und werden auf Vollständigkeit überprüft.
Es ist vorgesehen, für die nächste Sitzung einen namhaften Vertreter einer Landesbehörde zu
gewinnen, der zu den Zwischenergebnissen und dem weiteren Verfahrensablauf vorträgt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)