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Info GB (Verschuldung des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
114 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 126/2004 17.05.2004 Az.: 20/923-00/Hth Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 15.06.2004 Kreistag 23.06.2004 Verschuldung des Kreises Euskirchen I. Grundsätzliches Die Schuldensituation des Kreises Euskirchen wurde in den Vorjahren in den Vorlagen • V 195 vom 31.05.2000, • V 376 vom 11.06.2001, • V 33/2002 vom 12.06.2002 und • Info 89/2003 vom 18.06.2003 grundlegend aufgearbeitet. Ferner wurden Schuldenstand und Schuldendienst jeweils ausführlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, zuletzt zum Haushalt 2003/2004, erörtert. Auf eine Wiederholung der bereits früher dargelegten Ausführungen soll an dieser Stelle verzichtet werden. Die Eckpunkte der Schuldenpolitik lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Der Schuldenstand des Kreises Euskirchen liegt unter Einbeziehung der inneren Darlehen über dem Landesdurchschnitt. Kurzfristiges Ziel ist die Eingrenzung der Neuverschuldung gegen „Null“, mittelfristiges Ziel die Senkung der Verschuldung. 2. Diese Ziele sind einerseits durch eine Überprüfung des Investitionsverhaltens und andererseits durch erhöhte Tilgungsleistungen zu verfolgen. 3. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden in der Vergangenheit aufgrund zu geringer Kreisumlage teilweise gar nicht an einer Darlehenstilgung und an einer Verzinsung der inneren Darlehen beteiligt. Um eine weitgehende Schonung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorzunehmen, wurde ein großer Teil des ursprünglich ca. 48,9 Mio. DM umfassenden Anteils aus RWE-Verkaufserlösen zur Abgeltung der Zinsen verwandt. Mit dem Ende des Jahres 2004 ist dieser Rücklageanteil vollständig verbraucht. Ab 2005 ist auch die Verzinsung über die Kreisumlage zu finanzieren. 4. Das praktizierte Tilgungsverfahren ist eine im Hinblick auf • die Schuldensituation des Kreises, Seite - 2 • die finanzielle Lage der Kommunen und • die Generationengerechtigkeit angemessene Maßnahme, die hohen Schulden sukzessive zurückzuführen. II. Beschlusslage Der Kreistag hat in mehreren Grundsatzbeschlüssen zum Ausdruck gebracht, wie die Problemlösung umgesetzt werden soll. Zuletzt wurde am 18.09.2002 beschlossen: 1. Nach der Einführung des Euro wird hinsichtlich der Schuldentilgung a) der Tilgungsbetrag auf 1,5 Mio. € und b) der jährliche Steigerungsbetrag auf 500 T € gerundet. 2. Die Neuverschuldung wird gegen „Null“ eingegrenzt. 3. Für innere Darlehen, die ab dem Haushaltsjahr 2002 in Anspruch genommen werden, wird im Haushaltsplan ein marktüblicher Schuldendienst eingeplant und je Aufnahme ein Zins- und Tilgungsplan festgelegt. Diese Regelung gilt nicht für Inanspruchnahmen innerer Darlehen aus Kasseneinnahmeresten, die aus Zeiträumen vor 2002 resultieren. 4. Etwaige Überschüsse des Verwaltungshaushaltes sind, soweit kommunal- und finanzwirtschaftlich vertretbar, zur Tilgung innerer Darlehen zu verwenden. Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden haben anlässlich der letzten Haushaltsplanberatungen darum gebeten, von den Entschuldungsbeschlüssen aufgrund der derzeitigen Finanzlage Abstand zu nehmen. III. Aktuelle Werte Nach der Ermittlung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2003 soll die Schuldensituation im folgenden aktualisiert dargestellt werden. A. Übersicht über den Stand der Schulden 1995 bis 2003 Die Entwicklung des Schuldenstandes (ohne Kasseneinnahmereste) sowie der Pro-KopfVerschuldung in den Jahren 1995 bis 2003 lässt sich aus folgender Tabelle ersehen: 1995 Stand Kredite 31.12. Stand Inn. Darl. 31.12. Summe Schulden Veränderung T€ T€ T€ % 32.004 45.162 77.166 Einwohner Pro-KopfVerschuldung 178.105 433,26 € Seite - 3 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 21.546 15.322 10.886 7.162 6.541 5.914 1.612 1.493 62.652 59.603 61.730 64.313 66.782 73.770 73.818 70.715 84.198 74.925 72.616 71.475 73.323 79.684 75.430 72.207 9,11% -11,01% -3,08% -1,57% 2,59% 8,67% -5,34% -4,27% 180.447 182.177 183.564 186.863 188.323 190.581 191.635 191.856 466,61 411,28 395,59 382,50 389,35 418,11 393,62 376,36 a) grafische Darstellung des absoluten Schuldenstandes (ohne KER): Schuldenstand 1995 bis 2003 (tatsächliche Zahlen) 90.000 80.000 84.198 74.925 77.166 72.616 71.475 73.323 64.313 66.782 79.684 75.430 72.207 73.818 70.715 70.000 60.000 T€ 50.000 45.162 62.652 59.603 40.000 61.730 73.770 30.000 20.000 32.004 10.000 21.546 15.322 10.886 7.162 6.541 5.914 1.612 1.493 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 0 1995 1996 Jahr Kredite 31.12. Innere Darlehen 31.12. Seite - 4 b) grafische Darstellung der Pro-Kopf-Verschuldung (ohne KER): Pro-Kopf-Verschuldung 1995 bis 2003 500,00 450,00 400,00 350,00 € 300,00 253,57 347,20 327,17 250,00 336,29 200,00 344,17 354,61 387,08 38,33 34,73 31,03 1999 2000 2001 385,20 368,58 8,41 7,78 150,00 100,00 179,69 119,40 50,00 84,11 59,30 0,00 1995 1996 1997 1998 2002 2003 Jahr Kredite Innere Darlehen Zu beachten ist jedoch, dass in die Höhe des Standes der inneren Darlehen zum 31.12.2003 noch nicht der gebildete Kasseneinnahmerest (KER) in Höhe von 17.426 T€ einfließt. Dieser Betrag ist als Aufnahme innerer Darlehen für die in der Jahresrechnung gemäß § 19 Abs. 1 GemHVO ausgewiesenen Haushaltsausgabereste (für noch nicht abgeschlossene Maßnahmen) vorgesehen. Berücksichtigt man den Kasseneinnahmerest, ergibt sich der folgende faktische Schuldenstand: Stand 2003 Kasseneinnahmerest fakt. Stand 2003 Stand Kredite 31.12. Stand Inn. Darl. 31.12. Summe Schulden T€ T€ T€ 1.493 1.493 70.715 17.426 88.141 Einwohner Pro-KopfVerschuldung 72.207 191.856 376,36 89.634 191.856 467,19 Daraus resultiert die folgende überarbeitete Übersicht: € Seite - 5 - Schuldenstand einschl. Kasseneinnahmerest Inn. Darl. 1995 bis 2003 77.166 97.109 90.453 87.468 88.102 95.435 92.316 15.528 14.851 16.627 22.112 12.632 61.730 64.313 66.782 73.770 10.886 7.162 6.541 5.914 1998 1999 2000 2001 89.435 89.634 120.000 100.000 12.911 80.000 14.005 17.426 73.818 70.715 1.612 1.493 2002 2003 60.000 45.162 62.652 59.603 40.000 20.000 32.004 21.546 15.322 0 1995 1996 1997 Jahr Kredite 31.12. Innere Darlehen 31.12. KER B. Zins- und Tilgungsleistungen Anhaltspunkt für die Schuldenlage ist nicht nur der absolute Schuldenstand bzw. die Pro-KopfVerschuldung, sondern auch die Höhe des jährlich zu erbringenden Schuldendienstes. Zins- und Tilgungsleistungen sind durch den Verwaltungshaushalt (und damit durch die Kreisumlage) zu erbringen. a) Schuldendienst Kredite Die folgende Tabelle zeigt die geleisteten Zahlungen für den Schuldendienst der Kredite in den Jahren 1995 bis 2003 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Zinsen ord. Tilgung Kredite Kredite € € 2.256.184,58 2.967.011,09 1.739.732,46 2.030.970,68 1.115.940,29 981.593,80 741.539,02 675.872,58 534.651,90 650.006,66 389.250,31 621.115,65 351.175,72 626.806,71 310.048,28 419.888,41 11.867,00 119.529,82 Summe Umlagegrundlage Z & T. KU € € 5.223.195,67 131.311.065 3.770.703,14 134.782.161 2.097.534,09 136.851.190 1.417.411,60 136.653.348 1.184.658,55 141.494.904 1.010.365,96 150.861.926 977.982,43 155.233.175 729.936,69 156.300.284 131.396,82 145.671.558 Satz KU Abschreibungen zur Tilgung verwandt € 3,98% 6.217.442,01 2,80% 6.164.513,07 1,53% 12.000.652,37 1,04% 5.740.083,74 0,84% 8.705.141,48 0,67% 4.431.445,67 0,63% 5.193.243,79 0,47% 5.429.325,14 0,09% 3.705.015,82 Seite - 6 - Schuldendienst 1995 bis 2003 6,00 5,00 Mio. € 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Jahr Zinsen ord. Tilgung Durch die Umschuldung von äußeren Krediten in innere Darlehen hat sich im Verlaufe der letzten Jahre nicht nur die absolute Höhe des Schuldendienstes, sondern daraus resultierend der aus Kreisumlage zu finanzierende Beitrag zum Schuldendienst erheblich verringert. b) Schuldendienst Innere Darlehen Erstmals wurde im Jahre 2000 ein Betrag des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung innerer Darlehen verwandt. Neben dem im Haushalt eingeplanten Betrag von 1.000.000 DM wurde gemäß Beschluss des Kreistages vom 23.05.2001 ein Teilbetrag des Überschusses des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung bereitgestellt. In 2001, 2002 und 2003 wurde eine planmäßige Tilgung ohne Aufstockung durch den Überschuss vorgenommen. planmäßige planmäßige planmäßige Tilgung A Tilgung B Tilgung C € € 2000 0,00 511.291,88 2001 1.552.331,75 1.022.583,76 2002 1.563.000,00 1.534.000,00 2003 1.500.000,00 2.000.000,00 € 0,00 0,00 0,00 728,42 TeilÜberschuss Tilgung gesamt € € 1.094.200,97 1.605.492,85 0,00 2.574.915,51 0,00 3.097.000,00 0,00 3.500.728,42 Erläuterung: Tilgung A = 1 % Kreisumlage (ab 2001) Tilgung B = Zahlung 1 Mio. DM beginnend mit 2000 zzgl. 1 Mio. DM p.a. Tilgung C = neue I.D. Diese Beträge wurden durch den Verwaltungshaushalt und damit über die Kreisumlage finanziert. Zinszahlungen für innere Darlehen wurden nicht aus dem Verwaltungshaushalt finanziert, sondern über den dafür bestimmten Teil der Allgemeinen Rücklage (RWE-Verkaufserlöse, siehe oben, I.). c) Schuldendienst gesamt Seite - 7 - Addiert man den Schuldendienst für äußere Kredite sowie die Tilgung innerer Darlehen, so ergibt sich folgendes Bild: 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Zinsen ord. Tilgung Kredite Kredite € € 2.256.184,58 2.967.011,09 1.739.732,46 2.030.970,68 1.115.940,29 981.593,80 741.539,02 675.872,58 534.651,90 650.006,66 389.250,31 621.115,65 351.175,72 626.806,71 310.048,28 419.888,41 11.867,00 119.529,82 Tilgung Inn. Darl. € 1.605.492,85 2.574.915,51 3.097.000,00 3.500.728,42 Summe Z & T. € 5.223.195,67 3.770.703,14 2.097.534,09 1.417.411,60 1.184.658,55 2.615.858,81 3.552.897,94 3.826.936,69 3.632.125,24 Da seit 2000 erstmalig innere Darlehen über den Verwaltungshaushalt getilgt wurden, wurden seitdem, also von 2000 bis 2003, Tilgungsleistungen für innere Darlehen in Höhe von ca. 10,8 Mio. € erbracht. Schuldendienst einschl. Tilgung innerer Darlehen 1995 bis 2003 6,00 5,00 Mio. Euro 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 1995 1996 1997 Zinsen 1998 1999 ord. Tilgung 2000 2001 2002 2003 Tilgg. Inn. Darl. Der (durch Kreisumlage zu erwirtschaftende) Schuldendienst ist im Laufe der Jahre durch die Umschuldungen in innere Darlehen erheblich gesunken. Addiert man die beschlossene Tilgungsleistung innerer Darlehen, so unterschreitet der Schuldendienst 2003 den des Jahres 1995 immer noch erheblich (sowohl in absoluten Zahlen als auch im Verhältnis zu den Kreisumlagegrundlagen). Sobald der dafür bestimmte Teil der Allgemeinen Rücklage aufgebraucht ist, kommen die Zinsleistungen für innere Darlehen hinzu. C. Fortführung der Modellrechnung Seite - 8 In der Vorlage V 376 wurden zur Bewertung der Schuldensituation einige Modellrechnungen aufgestellt. Mit aktualisierten Zahlen soll die 2. Modellrechnung fortgeführt werden. Ausgangslage für die Rechnung ist ein Tilgungssatz von 1,9 %, zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Herleitung dieses Satzes in der V 376, Seite 8, verwiesen. Modellrechnung: Schuldenstand einschl. KER: 89.633.610€ Satz absolut € p.a. Tilgung 1,9% 1.703.039 Zinsen Alt. I Zinsen Alt. II Zinsen Alt. III Zinsen Alt. IV Zinsen Alt. V 5,0% 5,5% 6,0% 6,5% 7,0% 4.481.681 4.929.849 5.378.017 5.826.185 6.274.353 Annuität € KU 6.184.719 6.632.887 7.081.055 7.529.223 7.977.391 4,25% 4,55% 4,86% 5,17% 5,48% Vergleicht man die Ergebnisse der Modellrechnung mit dem tatsächlich geleisteten Schuldendienst, so ergibt sich der Unterschiedsbetrag, um den die Kommunen geschont wurden. Schuldenstand einschl. KER: Zinssatz Zinsen Alt. I Zinsen Alt. II Zinsen Alt. III Zinsen Alt. IV 5,0% 5,5% 6,0% 6,5% 7,0% 89.633.610€ tatsächlicher Annuität € Schuldendienst 6.184.719 6.632.887 7.081.055 7.529.223 7.977.391 3.632.125,24 3.632.125,24 3.632.125,24 3.632.125,24 3.632.125,24 Differenz KU 2.552.593,87 3.000.761,92 3.448.929,97 3.897.098,02 4.345.266,07 1,75% 2,06% 2,37% 2,68% 2,98% Aus der Betrachtung wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen die Städte und Gemeinden in einem erheblichen Maße geschont hat, indem die aufgenommenen Schulden nur unzureichend über die Kreisumlage bedient werden. Die langsame Angleichung, die durch die Tilgungsbeschlüsse vorgenommen wurde, erweist sich als richtige Maßnahme. IV. Konsequenzen Die Verschuldung bedingt langfristig eine entsprechend hohe Belastung des Verwaltungshaushaltes, da der Schuldendienst durch diesen finanziert werden muss. Da diese Leistungen kreisumlagewirksam sind, entsteht die Belastung bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Neben den Leistungen zur Schuldentilgung ist das Investitionsverhalten für den Schuldenstand maßgebend. Konsequenz der Schuldensituation ist, dass sich das Investitionsvolumen am Schuldenstand bzw. am zu leistenden Schuldendienst orientieren muss. Es ist daher nach Ansicht der Verwaltung angezeigt, die bestehende Beschlusslage (siehe oben, II.) nicht zu verändern. Seite - 9 - gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)