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Kommune
Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 126/2004
17.05.2004
Az.: 20/923-00/Hth
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
15.06.2004
Kreistag
23.06.2004
Verschuldung des Kreises Euskirchen
I.
Grundsätzliches
Die Schuldensituation des Kreises Euskirchen wurde in den Vorjahren in den Vorlagen
• V 195 vom 31.05.2000,
• V 376 vom 11.06.2001,
• V 33/2002 vom 12.06.2002 und
• Info 89/2003 vom 18.06.2003
grundlegend aufgearbeitet. Ferner wurden Schuldenstand und Schuldendienst jeweils ausführlich
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, zuletzt zum Haushalt 2003/2004, erörtert.
Auf eine Wiederholung der bereits früher dargelegten Ausführungen soll an dieser Stelle verzichtet
werden. Die Eckpunkte der Schuldenpolitik lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Der Schuldenstand des Kreises Euskirchen liegt unter Einbeziehung der inneren Darlehen über
dem Landesdurchschnitt. Kurzfristiges Ziel ist die Eingrenzung der Neuverschuldung gegen „Null“,
mittelfristiges Ziel die Senkung der Verschuldung.
2. Diese Ziele sind einerseits durch eine Überprüfung des Investitionsverhaltens und andererseits
durch erhöhte Tilgungsleistungen zu verfolgen.
3. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden in der Vergangenheit aufgrund zu geringer
Kreisumlage teilweise gar nicht an einer Darlehenstilgung und an einer Verzinsung der inneren
Darlehen beteiligt. Um eine weitgehende Schonung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
vorzunehmen, wurde ein großer Teil des ursprünglich ca. 48,9 Mio. DM umfassenden Anteils aus
RWE-Verkaufserlösen zur Abgeltung der Zinsen verwandt. Mit dem Ende des Jahres 2004 ist dieser Rücklageanteil vollständig verbraucht. Ab 2005 ist auch die Verzinsung über die Kreisumlage
zu finanzieren.
4. Das praktizierte Tilgungsverfahren ist eine im Hinblick auf
• die Schuldensituation des Kreises,
Seite - 2 • die finanzielle Lage der Kommunen und
• die Generationengerechtigkeit
angemessene Maßnahme, die hohen Schulden sukzessive zurückzuführen.
II.
Beschlusslage
Der Kreistag hat in mehreren Grundsatzbeschlüssen zum Ausdruck gebracht, wie die Problemlösung umgesetzt werden soll. Zuletzt wurde am 18.09.2002 beschlossen:
1. Nach der Einführung des Euro wird hinsichtlich der Schuldentilgung
a) der Tilgungsbetrag auf 1,5 Mio. € und
b) der jährliche Steigerungsbetrag auf 500 T €
gerundet.
2. Die Neuverschuldung wird gegen „Null“ eingegrenzt.
3. Für innere Darlehen, die ab dem Haushaltsjahr 2002 in Anspruch genommen werden, wird im
Haushaltsplan ein marktüblicher Schuldendienst eingeplant und je Aufnahme ein Zins- und Tilgungsplan festgelegt. Diese Regelung gilt nicht für Inanspruchnahmen innerer Darlehen aus
Kasseneinnahmeresten, die aus Zeiträumen vor 2002 resultieren.
4. Etwaige Überschüsse des Verwaltungshaushaltes sind, soweit kommunal- und finanzwirtschaftlich vertretbar, zur Tilgung innerer Darlehen zu verwenden.
Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden haben anlässlich der letzten Haushaltsplanberatungen darum gebeten, von den Entschuldungsbeschlüssen aufgrund der derzeitigen Finanzlage Abstand zu nehmen.
III.
Aktuelle Werte
Nach der Ermittlung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2003 soll die Schuldensituation im folgenden aktualisiert dargestellt werden.
A. Übersicht über den Stand der Schulden 1995 bis 2003
Die Entwicklung des Schuldenstandes (ohne Kasseneinnahmereste) sowie der Pro-KopfVerschuldung in den Jahren 1995 bis 2003 lässt sich aus folgender Tabelle ersehen:
1995
Stand
Kredite
31.12.
Stand
Inn. Darl.
31.12.
Summe
Schulden
Veränderung
T€
T€
T€
%
32.004
45.162
77.166
Einwohner
Pro-KopfVerschuldung
178.105
433,26
€
Seite - 3 1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
21.546
15.322
10.886
7.162
6.541
5.914
1.612
1.493
62.652
59.603
61.730
64.313
66.782
73.770
73.818
70.715
84.198
74.925
72.616
71.475
73.323
79.684
75.430
72.207
9,11%
-11,01%
-3,08%
-1,57%
2,59%
8,67%
-5,34%
-4,27%
180.447
182.177
183.564
186.863
188.323
190.581
191.635
191.856
466,61
411,28
395,59
382,50
389,35
418,11
393,62
376,36
a) grafische Darstellung des absoluten Schuldenstandes (ohne KER):
Schuldenstand 1995 bis 2003 (tatsächliche Zahlen)
90.000
80.000
84.198
74.925
77.166
72.616
71.475
73.323
64.313
66.782
79.684
75.430
72.207
73.818
70.715
70.000
60.000
T€
50.000
45.162
62.652
59.603
40.000
61.730
73.770
30.000
20.000
32.004
10.000
21.546
15.322
10.886
7.162
6.541
5.914
1.612
1.493
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
0
1995
1996
Jahr
Kredite 31.12.
Innere Darlehen 31.12.
Seite - 4 b) grafische Darstellung der Pro-Kopf-Verschuldung (ohne KER):
Pro-Kopf-Verschuldung 1995 bis 2003
500,00
450,00
400,00
350,00
€
300,00
253,57
347,20
327,17
250,00
336,29
200,00
344,17
354,61
387,08
38,33
34,73
31,03
1999
2000
2001
385,20
368,58
8,41
7,78
150,00
100,00
179,69
119,40
50,00
84,11
59,30
0,00
1995
1996
1997
1998
2002
2003
Jahr
Kredite
Innere Darlehen
Zu beachten ist jedoch, dass in die Höhe des Standes der inneren Darlehen zum 31.12.2003 noch
nicht der gebildete Kasseneinnahmerest (KER) in Höhe von 17.426 T€ einfließt. Dieser Betrag ist
als Aufnahme innerer Darlehen für die in der Jahresrechnung gemäß § 19 Abs. 1 GemHVO ausgewiesenen Haushaltsausgabereste (für noch nicht abgeschlossene Maßnahmen) vorgesehen.
Berücksichtigt man den Kasseneinnahmerest, ergibt sich der folgende faktische Schuldenstand:
Stand 2003
Kasseneinnahmerest
fakt. Stand 2003
Stand
Kredite
31.12.
Stand
Inn. Darl.
31.12.
Summe
Schulden
T€
T€
T€
1.493
1.493
70.715
17.426
88.141
Einwohner
Pro-KopfVerschuldung
72.207
191.856
376,36
89.634
191.856
467,19
Daraus resultiert die folgende überarbeitete Übersicht:
€
Seite - 5 -
Schuldenstand einschl. Kasseneinnahmerest Inn. Darl. 1995 bis 2003
77.166
97.109
90.453
87.468
88.102
95.435
92.316
15.528
14.851
16.627
22.112
12.632
61.730
64.313
66.782
73.770
10.886
7.162
6.541
5.914
1998
1999
2000
2001
89.435
89.634
120.000
100.000
12.911
80.000
14.005
17.426
73.818
70.715
1.612
1.493
2002
2003
60.000
45.162
62.652
59.603
40.000
20.000
32.004
21.546
15.322
0
1995
1996
1997
Jahr
Kredite 31.12.
Innere Darlehen 31.12.
KER
B. Zins- und Tilgungsleistungen
Anhaltspunkt für die Schuldenlage ist nicht nur der absolute Schuldenstand bzw. die Pro-KopfVerschuldung, sondern auch die Höhe des jährlich zu erbringenden Schuldendienstes. Zins- und
Tilgungsleistungen sind durch den Verwaltungshaushalt (und damit durch die Kreisumlage) zu
erbringen.
a) Schuldendienst Kredite
Die folgende Tabelle zeigt die geleisteten Zahlungen für den Schuldendienst der Kredite in den
Jahren 1995 bis 2003
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Zinsen
ord. Tilgung
Kredite
Kredite
€
€
2.256.184,58 2.967.011,09
1.739.732,46 2.030.970,68
1.115.940,29
981.593,80
741.539,02
675.872,58
534.651,90
650.006,66
389.250,31
621.115,65
351.175,72
626.806,71
310.048,28
419.888,41
11.867,00
119.529,82
Summe
Umlagegrundlage
Z & T.
KU
€
€
5.223.195,67
131.311.065
3.770.703,14
134.782.161
2.097.534,09
136.851.190
1.417.411,60
136.653.348
1.184.658,55
141.494.904
1.010.365,96
150.861.926
977.982,43
155.233.175
729.936,69
156.300.284
131.396,82
145.671.558
Satz
KU
Abschreibungen
zur Tilgung verwandt
€
3,98%
6.217.442,01
2,80%
6.164.513,07
1,53%
12.000.652,37
1,04%
5.740.083,74
0,84%
8.705.141,48
0,67%
4.431.445,67
0,63%
5.193.243,79
0,47%
5.429.325,14
0,09%
3.705.015,82
Seite - 6 -
Schuldendienst 1995 bis 2003
6,00
5,00
Mio. €
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Jahr
Zinsen
ord. Tilgung
Durch die Umschuldung von äußeren Krediten in innere Darlehen hat sich im Verlaufe der letzten
Jahre nicht nur die absolute Höhe des Schuldendienstes, sondern daraus resultierend der aus
Kreisumlage zu finanzierende Beitrag zum Schuldendienst erheblich verringert.
b) Schuldendienst Innere Darlehen
Erstmals wurde im Jahre 2000 ein Betrag des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung innerer Darlehen verwandt. Neben dem im Haushalt eingeplanten Betrag von 1.000.000 DM wurde gemäß Beschluss des Kreistages vom 23.05.2001 ein Teilbetrag des Überschusses des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung bereitgestellt. In 2001, 2002 und 2003 wurde eine planmäßige Tilgung ohne
Aufstockung durch den Überschuss vorgenommen.
planmäßige planmäßige planmäßige
Tilgung A
Tilgung B
Tilgung C
€
€
2000
0,00 511.291,88
2001 1.552.331,75 1.022.583,76
2002 1.563.000,00 1.534.000,00
2003 1.500.000,00 2.000.000,00
€
0,00
0,00
0,00
728,42
TeilÜberschuss
Tilgung
gesamt
€
€
1.094.200,97 1.605.492,85
0,00 2.574.915,51
0,00 3.097.000,00
0,00 3.500.728,42
Erläuterung:
Tilgung A = 1 % Kreisumlage (ab 2001)
Tilgung B = Zahlung 1 Mio. DM beginnend mit 2000 zzgl. 1 Mio. DM p.a.
Tilgung C = neue I.D.
Diese Beträge wurden durch den Verwaltungshaushalt und damit über die Kreisumlage finanziert.
Zinszahlungen für innere Darlehen wurden nicht aus dem Verwaltungshaushalt finanziert, sondern
über den dafür bestimmten Teil der Allgemeinen Rücklage (RWE-Verkaufserlöse, siehe oben, I.).
c) Schuldendienst gesamt
Seite - 7 -
Addiert man den Schuldendienst für äußere Kredite sowie die Tilgung innerer Darlehen, so ergibt
sich folgendes Bild:
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Zinsen
ord. Tilgung
Kredite
Kredite
€
€
2.256.184,58 2.967.011,09
1.739.732,46 2.030.970,68
1.115.940,29 981.593,80
741.539,02 675.872,58
534.651,90 650.006,66
389.250,31 621.115,65
351.175,72 626.806,71
310.048,28 419.888,41
11.867,00 119.529,82
Tilgung
Inn. Darl.
€
1.605.492,85
2.574.915,51
3.097.000,00
3.500.728,42
Summe
Z & T.
€
5.223.195,67
3.770.703,14
2.097.534,09
1.417.411,60
1.184.658,55
2.615.858,81
3.552.897,94
3.826.936,69
3.632.125,24
Da seit 2000 erstmalig innere Darlehen über den Verwaltungshaushalt getilgt wurden, wurden seitdem, also von 2000 bis 2003, Tilgungsleistungen für innere Darlehen in Höhe von
ca. 10,8 Mio. € erbracht.
Schuldendienst einschl. Tilgung innerer Darlehen 1995 bis 2003
6,00
5,00
Mio. Euro
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
1995
1996
1997
Zinsen
1998
1999
ord. Tilgung
2000
2001
2002
2003
Tilgg. Inn. Darl.
Der (durch Kreisumlage zu erwirtschaftende) Schuldendienst ist im Laufe der Jahre durch die Umschuldungen in innere Darlehen erheblich gesunken. Addiert man die beschlossene Tilgungsleistung innerer Darlehen, so unterschreitet der Schuldendienst 2003 den des Jahres 1995 immer
noch erheblich (sowohl in absoluten Zahlen als auch im Verhältnis zu den Kreisumlagegrundlagen). Sobald der dafür bestimmte Teil der Allgemeinen Rücklage aufgebraucht ist, kommen die
Zinsleistungen für innere Darlehen hinzu.
C. Fortführung der Modellrechnung
Seite - 8 In der Vorlage V 376 wurden zur Bewertung der Schuldensituation einige Modellrechnungen aufgestellt. Mit aktualisierten Zahlen soll die 2. Modellrechnung fortgeführt werden. Ausgangslage für
die Rechnung ist ein Tilgungssatz von 1,9 %, zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die
Herleitung dieses Satzes in der V 376, Seite 8, verwiesen.
Modellrechnung:
Schuldenstand einschl. KER:
89.633.610€
Satz
absolut € p.a.
Tilgung
1,9%
1.703.039
Zinsen Alt. I
Zinsen Alt. II
Zinsen Alt. III
Zinsen Alt. IV
Zinsen Alt. V
5,0%
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
4.481.681
4.929.849
5.378.017
5.826.185
6.274.353
Annuität €
KU
6.184.719
6.632.887
7.081.055
7.529.223
7.977.391
4,25%
4,55%
4,86%
5,17%
5,48%
Vergleicht man die Ergebnisse der Modellrechnung mit dem tatsächlich geleisteten Schuldendienst, so ergibt sich der Unterschiedsbetrag, um den die Kommunen geschont wurden.
Schuldenstand einschl. KER:
Zinssatz
Zinsen Alt. I
Zinsen Alt. II
Zinsen Alt. III
Zinsen Alt. IV
5,0%
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
89.633.610€
tatsächlicher
Annuität € Schuldendienst
6.184.719
6.632.887
7.081.055
7.529.223
7.977.391
3.632.125,24
3.632.125,24
3.632.125,24
3.632.125,24
3.632.125,24
Differenz
KU
2.552.593,87
3.000.761,92
3.448.929,97
3.897.098,02
4.345.266,07
1,75%
2,06%
2,37%
2,68%
2,98%
Aus der Betrachtung wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen die Städte und Gemeinden in einem
erheblichen Maße geschont hat, indem die aufgenommenen Schulden nur unzureichend über die
Kreisumlage bedient werden. Die langsame Angleichung, die durch die Tilgungsbeschlüsse vorgenommen wurde, erweist sich als richtige Maßnahme.
IV.
Konsequenzen
Die Verschuldung bedingt langfristig eine entsprechend hohe Belastung des Verwaltungshaushaltes, da der Schuldendienst durch diesen finanziert werden muss. Da diese Leistungen kreisumlagewirksam sind, entsteht die Belastung bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Neben den Leistungen zur Schuldentilgung ist das Investitionsverhalten für den Schuldenstand
maßgebend. Konsequenz der Schuldensituation ist, dass sich das Investitionsvolumen am Schuldenstand bzw. am zu leistenden Schuldendienst orientieren muss.
Es ist daher nach Ansicht der Verwaltung angezeigt, die bestehende Beschlusslage (siehe oben,
II.) nicht zu verändern.
Seite - 9 -
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)