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Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 12 / A 25/2003
Datum: 11.05.2004
Az.: 40/200 - 90
Abteilung: 40
Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum
Euenheim
hier: Antrag der CDU
1. Allgemeines
1.1 Grundsätzliches
Im Thomas-Eßer-Berufskolleg und im Berufsbildungszentrum Euskirchen ist der Kreis mit
unterschiedlicher Intensität involviert:
Der Kreis ist gesetzlich verpflichteter Träger des Thomas-Eßer-Berufskollegs und nach den
schulrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen. Als alleiniger Schulträger
trägt der Kreis 100 % der Kosten der Schulunterhaltung.
Grundlage für die Beteiligung des Kreises am (freiwilligen) Zweckverband Berufsbildungszentrum
Euskirchen ist die Zweckverbandssatzung. An der Zweckverbandsumlage beteiligt sich der Kreis
mit zwei Drittel, die übrigen Verbandsmitglieder mit jeweils einem Sechstel.
Die wesentlichen Unterschiede der beiden Einrichtungen soll die nachfolgende Tabelle
verdeutlichen:
TEB
BZE
Das BZE führt berufsbildende,
berufsfördernde und
berufsbegleitende Maßnahmen
folgender Arten durch:
a) überbetriebliche
Unterweisung von
Auszubildenden im Bereich der
Industrie und des Handwerks,
b) berufsvorbereitende
Maßnahmen für Jugendliche
und Erwachsene,
c) Maßnahmen zur beruflichen
2. Angebotsschulen
Berufsfach- und Fachschulen Umschulung,
d) Maßnahmen zur beruflichen
in unterschiedlichen
Aus- und Fortbildung,
Berufsfeldern und mit
e) sonstige der beruflichen
unterschiedlichen
Bildung dienende Maßnahmen.
Abschlüssen
Bildungsauftrag
1. Pflichtschule
a) Fachklassen im Rahmen
des dualen Systems (=
Berufsschule)
b) Vorklasse zum
Berufsgrundschuljahr
c) Berufsgrundschuljahr
d) Klassen für Schüler/innen
ohne
Berufsausbildungsverhältnis
Struktur
Auf das Schuljahr bezogene
Kurssystem, bedarfsorientiert,
Seite - 2 TEB
BZE
Stundentafel, Unterricht im
Klassenverband
unterschiedliche Zeiträume,
ganzjährig
Ziele
Vermittlung von
berufsqualifizierenden
Abschlüssen; Gewährleistung
einer qualifizierten beruflichen
Bildung
Gemäß § 3 der
Zweckverbandssatzung hat der
Zweckverband die Aufgabe, ein
Berufsbildungszentrum zu
betreiben und zu unterhalten
sowie die persönlichen und
sächlichen Voraussetzungen für
eine den Anforderungen der
Praxis entsprechenden
Berufsbildungsbetrieb zu
schaffen.
Finanzierung
100 % Kreismittel für Raum- Wirtschaftsplan/Jahresabschlus
und Sachkosten
s -Entscheidungsgremium ist die
Verbandsversammlung; Entgelte
zur Durchführung von
Bildungsmaßnahmen sowie
Zweckverbands- Umlage zur
Deckung des Finanzbedarfs
bzw. evtl. Fehlbeträge (2/3 Kreis
Euskirchen, 1/6 IHK, 1/6 HWK)
1.2 Politischer Auftrag
Die CDU-Kreistagsfraktion beauftragte am 12.03.2003 (A 25) die Verwaltung,
gemeinsam mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen
Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen
festzustellen, ob die in den Erläuterungen der Seiten 470 und 471 des Vermögenshaushalts
aufgelisteten Gerätschaften im Berufsbildungszentrum Euskirchen vorhanden sind und in
Kooperation mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg genutzt werden können.
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 02.04.2003, die Haushaltsansätze für folgende
Beschaffungen mit einem Sperrvermerk zu versehen, bis dass alle Möglichkeiten der Kooperation
zwischen dem Thomas-Eßer-Berufskolleg und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen geprüft
sind:
a) 92.000 € (CNC-Maschine)
b) 20.000 € (Messgeräte, Basisausstattung Sanitär, Versuchswagen)
c) 13.500 € (Ausbau Kfz-Werkstatt)
d) 4.500 € (Erneuerungen Maschinen Holzwerkstatt).
Die unter b) aufgeführte Maßnahme wurde schließlich aus finanziellen Gründen in ein späteres
Haushaltsjahr verschoben.
Bei den unter d) aufgeführten Maschinen handelt es sich nicht um die Ausstattung einer
Holzwerkstatt sondern um eine Grundausstattung an Kleingeräten, die in nahezu allen
Bildungsgängen eingesetzt werden.
2. Ergebnisse der Kooperationsgespräche
Seite - 3 2.1 Verfahrensweise
Seitens der Verwaltung haben mit allen Beteiligten mehrere Gespräche stattgefunden mit dem
Ziel, ein abgestimmtes Gesamtkonzept mit größtmöglicher Kooperation zu erreichen. Mögliche
Kooperationen wurden auf der Arbeitsebene der beiden Einrichtungen geprüft. Das Ergebnis
dieser Prüfung wurde je Bildungsgang in einem Prüfraster zusammengefasst. Die Prüfraster
enthalten folgende Angaben:
Grunddaten (Anzahl der Schüler/Klassen bzw. Kurse/Teilnehmer)
Räumliche Voraussetzungen (vorhanden/zusätzlicher Bedarf)
Sächliche Voraussetzungen (vorhanden/zusätzlicher Bedarf)
Kooperationsalternativen
Gemeinsamer Vorschlag zur Kooperation (kurzfristig / mittelfristig / langfristig)
Auswirkungen auf den Investitionsbedarf
Perspektiven und Rahmenbedingungen.
Die Prüfraster wurden schließlich nochmals einer gemeinsamen Prüfung durch die Verwaltung und
die Leiter der beiden Einrichtungen unterzogen. Das Ergebnis dieser abschließenden Prüfung liegt
nunmehr vor.
2.2 Allgemeine Grundsätze
Beide Einrichtungen sind sich darüber im Klaren, dass aufgrund der allgemeinen Finanzlage
größtmögliche Wirtschaftlichkeit zu wahren ist. Bereits in der Vergangenheit haben
Kooperationsmaßnahmen zwischen den Einrichtungen erfolgreich stattgefunden, die sich – ohne
diese im Einzelnen beziffern zu können - für beide Einrichtungen positiv ausgewirkt haben. Diese
Zusammenarbeit zur inhaltlichen Abstimmung von Ausbildungskonzepten und Entwicklung von
gemeinsamen Projekten wird in der Zukunft fortgesetzt und sogar intensiviert. Beispielhaft werden
genannt:
Fachliche Abstimmung bei den überbetrieblichen Unterweisungen in den Bildungsgängen
Tischler, Versorgungstechnik und Kfz-Technik
Abwicklung gemeinsamer Projekte bei Tischlern
Durchführung der Zwischen- und Lehrabschlussprüfungen
Hinsichtlich der Ausbildungsinhalte erfolgt zur Verbesserung der Effizienz und der
Ausbildungsqualität zwischen den beiden Institutionen eine fachliche Abstimmung.
Über diese Zusammenarbeit hinaus wären Kooperationen in der Form denkbar, dass
Personalressourcen einrichtungsübergreifend eingesetzt werden
Raumressourcen einrichtungsunabhängig genutzt werden
Maschinen und -teile gemeinsam genutzt werden
Investitionsentscheidungen in Absprache getroffen werden
ein ganzer Bildungsgang bzw. ein ganzer Kurs nach Absprache in eine der beiden
Einrichtungen verlagert wird.
Diese angedachte Zusammenarbeit gilt in erster Linie für Berufsschulklassen und für
entsprechende Bildungsgänge des BZE. Dabei sind die technischen Entwicklungen zu
beobachten, die möglicherweise künftig standortunabhängig die Nutzung technischer Anlagen
über das Internet ermöglichen (Web-Technologie).
Unter diesen Gesichtspunkten sind die nachfolgenden Bildungsgänge geprüft worden.
Seite - 4 2.3 Kooperationsergebnisse in den einzelnen Teilbereichen
a) CNC-Technik
Ergebnis : Übernahme einer gebrauchten Maschine vom BZE in 2004
Einsparung: 72.500 EUR
Investitionsbedarf:
2004: Übernahme einer CNC-Maschine vom BZE
19.500 EUR
2005: zurzeit Prüfung durch TEB, ob Bedarf für eine zweite CNC-Maschine besteht, die
ebenfalls vom BZE übernommen werden könnte
Vorschlag der Verwaltung:
Zu 2004: Erledigt durch KA-Beschluss vom 16.07.2003
Zu 2005: Entscheidung über die Mittelbereitstellung wird ggf. im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2005 getroffen
b) Mechatronik
Ergebnis :
a) Kooperation ist nicht möglich, da spezielle Lehrmittel im BZE nicht vorhanden sind.
b) Ausbau am TEB (Schwerpunkt); multifunktionale Nutzung durch mehrere Bildungsgänge
(=hohe Auslastung)
c) Nutzung der Anlagen des TEB durch das BZE außerhalb der Unterrichtszeit. Das BZE ist
bereit, die Maschinen und Geräte während der Ferien zu nutzen. Das TEB hat
Ausstattungsbedarf für Geräte und Maschinen, die im BZE nicht vorhanden sind.
d) Das BZE wird die vom TEB angemeldeten Geräte auch künftig nicht beschaffen.
Einsparung:
Beim BZE entfallen künftig Ausgaben für vergleichbare Technik.
Investitionsbedarf:
2005: Mechatronische Systemteile
(Ersatz von SPS-Steuerungen *)
SPS-Hard- und Software
(Ersatz – für Robotik - bisher
DOS-Programme)
PCs für Automatisierungslabor (Neu)
13.000
5.000
50.000
68.000
*) SPS= speicherprogrammierbare Steuerungen
Vorschlag der Verwaltung:
a) KA stimmt der Schwerpunktbildung am TEB zu. Die Mitbenutzung der Einrichtung durch das
BZE ist im größtmöglichen Umfang sicherzustellen.
b) Die
Entscheidung
über
die
Mittelbereitstellung
Haushaltsplanberatungen 2005 getroffen.
wird
im
Rahmen
der
Seite - 5 -
c) Elektrotechnik
Ergebnis:
a) Die vom TEB benötigten Geräte stehen im BZE nicht zur Verfügung. Das BZE hat keine
Geräte zur Robotik, zum ASI-BUS und zum Profi-BUS. *)
b) Der Bildungsgang ist am TEB auf den Stand der Technik auszubauen.
c) Die Geräte werden in der unterrichtsfreien Zeit vom BZE genutzt. Das BZE wird die vom
TEB angemeldeten Geräte nicht beschaffen.
*) ASI-Bus (Aktor Sensor Interface-Bus) = Zweidrahtleitung (Bus) für die Vernetzung von
industriellen Steuerungskomponenten, z. B. Sensoren, Fühler, Signale, PCs usw. Der ASI-Bus ist
die untere Ebene. Der Profi-Bus ist die höherer Ausbaustufe, die Steuerung erfolgt mittels
Industrienetz.
Einsparung
a) Beim BZE entfallen künftig Ausgaben für vergleichbare Technik.
b) Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2005 getroffen.
Investitionsbedarf
2004:2x Europ. Installationsbus (Neu)
Messgeräte E-Labor (Ersatz)
2005: Ausbau Europ. Installationsbus
(Erweiterung)
Messgeräte E-Labor (Ersatz)
SPS-Hard- und Software –Ersatz(12 Schülerarbeitsplätze)
Messgeräte E-Werkstatt (Ersatz)
31.500
1.500
33.000
71.000
2.000
5.000
5.000
83.000
2006: Motorprüfstand (Ersatz)
Mikrocontroller (Neu)
15.000
20.00
35.000
2008: E-Labor-Ausstattung (Ersatz)
20.000
20.000
171.000
Für die in 2004 vorgesehenen Beschaffungen sind die Mittel im Haushaltsplan 2004
veranschlagt. Die Umsetzung erfolgt im Laufe des Haushaltsjahres.
Vorschlag der Verwaltung:
a) KA stimmt dem Ausbau des TEB im Bereich der Elektrotechnik zu. Die Mitbenutzung der
Einrichtung durch das BZE ist im größtmöglichen Umfang sicherzustellen.
b) Die Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den Jahren 2005 –
2008 werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen getroffen.
d) Kfz-Technik
Ergebnis:
a) Die vom TEB für 2004 beantragten Lehrmittel sind bereits im BZE vorhanden. Das TEB wird
diese Lehrmittel nach Absprache im BZE nutzen.
b) Eine weitergehende Kooperation ist nicht möglich, weil das BZE die erforderlichen
Lehrmittel nicht in der benötigten Anzahl vorhält.
c) Zurzeit erfolgt eine Abstimmung der Lehrpläne und Unterrichtsinhalte.
d) Der Bildungsgang ist am TEB auf den Stand der Technik auszubauen.
Seite - 6 e) Eine Verlagerung des gesamten Bildungsganges in das BZE wäre frühestens zum Schuljahr
2005/06 denkbar. Die erforderliche Raumkapazität kann voraussichtlich im BZE zur
Verfügung gestellt werden. Die Verlagerung bedarf jedoch einer sorgfältigen Prüfung.
Einsparung:
Auf die Beschaffung der für 2004 vorgesehenen Lehrmittel im Gesamtwert von 13.500 EUR
kann verzichtet werden:
Computerachsvermessung (Ersatz)
Reifenmontiergerät (Ersatz)
9.000
4.500
13.500
Investitionsbedarf
2005: Zündsysteme, Oszilloskope (Ergänzung)
7 PCs (Ergänzung)
36.000
16.000
52.000
2006: Dieselgemischaufbereitung, ABS (Ergänz)
30.000
30.000
2007: Laptops, Kamera, Beamer (Ergänzung)
13.000
13.000
7.250
7.250
102.250
2008:
Schulungsfahrzeug/Garage (Ergänzung)
Vorschlag der Verwaltung
a) Zurzeit kann der Raumbedarf am TEB gedeckt werden. Deshalb ist eine Verlagerung des
Bildungsganges an das BZE derzeit nicht notwendig und auch in wirtschaftlicher Hinsicht
nicht anzustreben.
b) Die Entsperrung der Haushaltsmittel für 2004 in Höhe von 13.500 EUR ist nicht mehr
erforderlich.
c) Die Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den Jahren 2005 –
2008 werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen getroffen.
e) Holztechnik
Ergebnis:
a) Eine Kooperation erfolgt bereits durch die gemeinsame Durchführung von Projekten:
Planung im TEB, Umsetzung im BZE . Die gemeinsamen Projektarbeiten werden
weiterentwickelt und zu abgestimmten Lernarrangements ausgebaut.
b) Die ehemalige Holzwerkstatt im TEB wird zur zweiten Metallwerkstatt umgerüstet (KABeschluss vom 03.12.2003).
c) Die Übernahme von vier Großmaschinen durch das BZE wird zurzeit geprüft.
d) Das TEB benötigt mittelfristig keine Holzwerkstatt. Die CNC-Holzfräsmaschine muss jedoch
am TEB verbleiben, weil sie auch von metalltechnischen und mechatronischen
Bildungsgängen genutzt wird.
e) Eine Verlagerung des Bildungsganges an das BZE löst derzeit kein aktuelles Problem am
TEB (es besteht zurzeit kein zusätzlicher Raumbedarf am TEB). Von allen Bildungsgängen
wäre die Verlagerung dieses Bildungsganges an das BZE jedoch der problemloseste
(niedrige Schülerzahl – ausschließlich Berufsschüler -, kaum Vernetzung mit anderen
Bildungsgängen, keine Verlagerung von Werkstattbedarf).
Einsparung:
Künftig entstehen im TEB keine Einrichtungskosten für eine Holzwerkstatt.
Seite - 7 Es entstehen jedoch Kosten für:
a) Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen für die CNC-Holzfräsmaschine (multifunktionaler
Einsatz in den Tischler-Klassen, in metalltechnischen und in mechatronischen
Bildungsgängen).
b) Grundausstattung an Kleingeräten (muss an beiden Schulungsorten vorhanden sein, die
Geräte werden in nahezu allen Bildungsgängen eingesetzt).
Investitionsbedarf:
2004: Erneuerung von Maschinen für Zuschnitte
(Grundausstattung - schulweite Nutzung siehe Einsparung b)
4.500
4.500
2005: Update CAD/CAM-Software
1.000
1.000
2006: CNC-Werkzeuge (Ergänzung)
1.600
1.600
2008: Update CAD/CAM-Software
1.000
1.000
8.100
Vorschlag der Verwaltung:
a) Entsperrung der Haushaltsmittel für 2004 in Höhe von 4.500 EUR.
b) Die Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den Jahren 2005 –
2008 werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen getroffen.
c) Sollte künftig am TEB Bedarf für eine Holzwerkstatt entstehen, ist der Bedarf durch
Verlagerung des Bildungsganges an das BZE zu decken.
f) Versorgungstechnik
Ergebnis:
a) Beide Einrichtungen verfügen über die für ihre Zwecke benötigte Ausstattung. Die
Ausstattung am BZE ist jedoch nicht im erforderlichen Umfang vorhanden, um neben den
eigenen Lehrgängen noch zusätzlich Berufsschulklassen des TEB zu versorgen.
b) Durch veränderte Berufsbilder entsteht in 2004/2005 zusätzlicher Bedarf.
c) Schwerpunktmäßige Aufteilung der Beschaffungen am TEB und BZE. Die beiden
Einrichtungen
ergänzen
sich
in
ihren
Beschaffungen
(Vermeidung
von
Doppelbeschaffungen). Das TEB beschränkt sich auf die modellhafte Abbildung der
Betriebspraxis (Simulation, Modelle, Laborgeräte). Das praxisübliche Gerät wird vom BZE
beschafft und nach Absprache vom TEB genutzt).
c) Lehrmittel für das TEB werden mit Unterstützung des BZE in Eigenregie hergestellt, z. B.
Montagewände.
d) Die Verlagerung des gesamten Bildungsganges in das BZE erscheint grundsätzlich
möglich. Sie bedarf jedoch einer sorgfältigen Prüfung und Abstimmung mit den beteiligten
Wirtschaftskammern.
Einsparung:
Durch schwerpunktmäßige Ausstattungen werden Doppelbeschaffungen vermieden.
Hierdurch entfallen bei beiden Einrichtungen unnötige Kosten.
Investitionen:
Seite - 8 2005: Einrichtung Regeltechnik (Ergänzung)
VT-Experimentiersystem (Ergänzung)
2006: 6 x Regelungstechnik (Ergänzung)
Schränke, PC, Software (Ersatz)
2007: Pult, PC, Software (Ersatz)
2008: Messgeräte, Laborergänzung,
Brennstoffzelle
20.800
25.200
46.000
46.000
6.200
7.600
13.800
13.800
7.400
7.400
37.000
37.000
104.200
Vorschlag der Verwaltung:
a) KA akzeptiert die schwerpunktmäßige Aufteilung künftiger Beschaffungen (TEB =
Laborsituation; BZE = Betriebspraxis).
b) Die Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den Jahren 2005 –
2008 werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen getroffen.
c) Zurzeit kann der Raumbedarf am TEB gedeckt werden. Eine Verlagerung des
Bildungsganges in das BZE ist derzeit nicht notwendig und in wirtschaftlicher Hinsicht
auch derzeit nicht anzustreben.
3. Fazit / Schlussfolgerung
a) Der einrichtungsübergreifende Einsatz von Personalressourcen im Werkstattbereich setzt eine
gegenseitige Information über Personalbedarf einerseits und freie Stellen andererseits voraus.
Eine Bewerbung von BZE-Mitarbeitern auf freie Stellen am TEB im Rahmen des
Stellenbesetzungsverfahrens (Ausschreibung im Internet) und als Gestellungsverträge sowie
im Rahmen von „Geld statt Stellen“ ist nach landesrechtlichen Regelungen möglich. (Die
Besetzung von Stellen im Programm „Geld statt Stellen“ kommt ausschließlich für Krankheitsund Schwangerschaftsvertretungen in Betracht.)
b) Die zur Verfügung stehenden Raumressourcen sind in Absprache von beiden Einrichtungen zu
nutzen. Hierdurch wird eine hohe Auslastung erzielt.
c) Ebenso sind Maschinen und -teile von beiden Einrichtungen gemeinsam zu nutzen. Hierdurch
entfallen unnötige Doppelanschaffungen.
d) Investitionsentscheidungen im Werkstattbereich werden künftig abgestimmt und das Ergebnis
dokumentiert.
e) Sollte künftig, z. B. durch die Einrichtung neuer Bildungsgänge, zusätzlicher Raumbedarf
entstehen, muss zur Deckung die Verlagerung eines kompletten Bildungsganges in Erwägung
gezogen werden. Hierbei sind allerdings umfangreiche Bewertungen erforderlich, die neben
wirtschaftlichen, organisatorischen, pädagogischen und personellen Aspekten vor allem die
Unterrichtsqualität berücksichtigen müssen.
f)
Durch die Überprüfung wurden bei den Investitionskosten Einsparungen in Höhe von
insgesamt 86.000 EUR erzielt. Die Veräußerung von Großmaschinen aus der Holzwerkstatt
wird den Spareffekt noch verstärken.
g) Aufgrund des Gesamtergebnisses wird gebeten, den Sperrvermerk bei Haushaltsstelle 2410
93501, lfd. Nr. 9 in Höhe von 4.500 EUR für die Grundausstattung an Kleingeräten
aufzuheben.
4. Beschlussentwurf
KA beschließt,
Seite - 9 1) die Leiter beider Einrichtungen bleiben aufgefordert, unter Berücksichtigung der unter 2.2
definierten allgemeinen Grundsätze auch künftig Kooperationsmöglichkeiten im
Werkstattbereich wahrzunehmen,
2) den Sperrvermerk bei Haushaltsstelle 2410 93501, lfd. Nr. 9 der Erläuterungen (Seite 461 des
Haushaltsplans) in Höhe von 4.500 EUR für die Grundausstattung an Kleingeräten
aufzuheben.
In Vertretung
gez. Poth