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Verwaltungsergänzung (Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim hier: Antrag der CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
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81 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 12 / A 25/2003 Datum: 11.05.2004 Az.: 40/200 - 90 Abteilung: 40 Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim hier: Antrag der CDU 1. Allgemeines 1.1 Grundsätzliches Im Thomas-Eßer-Berufskolleg und im Berufsbildungszentrum Euskirchen ist der Kreis mit unterschiedlicher Intensität involviert: Der Kreis ist gesetzlich verpflichteter Träger des Thomas-Eßer-Berufskollegs und nach den schulrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen. Als alleiniger Schulträger trägt der Kreis 100 % der Kosten der Schulunterhaltung. Grundlage für die Beteiligung des Kreises am (freiwilligen) Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen ist die Zweckverbandssatzung. An der Zweckverbandsumlage beteiligt sich der Kreis mit zwei Drittel, die übrigen Verbandsmitglieder mit jeweils einem Sechstel. Die wesentlichen Unterschiede der beiden Einrichtungen soll die nachfolgende Tabelle verdeutlichen: TEB BZE Das BZE führt berufsbildende, berufsfördernde und berufsbegleitende Maßnahmen folgender Arten durch: a) überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Bereich der Industrie und des Handwerks, b) berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, c) Maßnahmen zur beruflichen 2. Angebotsschulen Berufsfach- und Fachschulen Umschulung, d) Maßnahmen zur beruflichen in unterschiedlichen Aus- und Fortbildung, Berufsfeldern und mit e) sonstige der beruflichen unterschiedlichen Bildung dienende Maßnahmen. Abschlüssen Bildungsauftrag 1. Pflichtschule a) Fachklassen im Rahmen des dualen Systems (= Berufsschule) b) Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr c) Berufsgrundschuljahr d) Klassen für Schüler/innen ohne Berufsausbildungsverhältnis Struktur Auf das Schuljahr bezogene Kurssystem, bedarfsorientiert, Seite - 2 TEB BZE Stundentafel, Unterricht im Klassenverband unterschiedliche Zeiträume, ganzjährig Ziele Vermittlung von berufsqualifizierenden Abschlüssen; Gewährleistung einer qualifizierten beruflichen Bildung Gemäß § 3 der Zweckverbandssatzung hat der Zweckverband die Aufgabe, ein Berufsbildungszentrum zu betreiben und zu unterhalten sowie die persönlichen und sächlichen Voraussetzungen für eine den Anforderungen der Praxis entsprechenden Berufsbildungsbetrieb zu schaffen. Finanzierung 100 % Kreismittel für Raum- Wirtschaftsplan/Jahresabschlus und Sachkosten s -Entscheidungsgremium ist die Verbandsversammlung; Entgelte zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen sowie Zweckverbands- Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs bzw. evtl. Fehlbeträge (2/3 Kreis Euskirchen, 1/6 IHK, 1/6 HWK) 1.2 Politischer Auftrag Die CDU-Kreistagsfraktion beauftragte am 12.03.2003 (A 25) die Verwaltung, gemeinsam mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen festzustellen, ob die in den Erläuterungen der Seiten 470 und 471 des Vermögenshaushalts aufgelisteten Gerätschaften im Berufsbildungszentrum Euskirchen vorhanden sind und in Kooperation mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg genutzt werden können. Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 02.04.2003, die Haushaltsansätze für folgende Beschaffungen mit einem Sperrvermerk zu versehen, bis dass alle Möglichkeiten der Kooperation zwischen dem Thomas-Eßer-Berufskolleg und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen geprüft sind: a) 92.000 € (CNC-Maschine) b) 20.000 € (Messgeräte, Basisausstattung Sanitär, Versuchswagen) c) 13.500 € (Ausbau Kfz-Werkstatt) d) 4.500 € (Erneuerungen Maschinen Holzwerkstatt). Die unter b) aufgeführte Maßnahme wurde schließlich aus finanziellen Gründen in ein späteres Haushaltsjahr verschoben. Bei den unter d) aufgeführten Maschinen handelt es sich nicht um die Ausstattung einer Holzwerkstatt sondern um eine Grundausstattung an Kleingeräten, die in nahezu allen Bildungsgängen eingesetzt werden. 2. Ergebnisse der Kooperationsgespräche Seite - 3 2.1 Verfahrensweise Seitens der Verwaltung haben mit allen Beteiligten mehrere Gespräche stattgefunden mit dem Ziel, ein abgestimmtes Gesamtkonzept mit größtmöglicher Kooperation zu erreichen. Mögliche Kooperationen wurden auf der Arbeitsebene der beiden Einrichtungen geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde je Bildungsgang in einem Prüfraster zusammengefasst. Die Prüfraster enthalten folgende Angaben: Grunddaten (Anzahl der Schüler/Klassen bzw. Kurse/Teilnehmer) Räumliche Voraussetzungen (vorhanden/zusätzlicher Bedarf) Sächliche Voraussetzungen (vorhanden/zusätzlicher Bedarf) Kooperationsalternativen Gemeinsamer Vorschlag zur Kooperation (kurzfristig / mittelfristig / langfristig) Auswirkungen auf den Investitionsbedarf Perspektiven und Rahmenbedingungen. Die Prüfraster wurden schließlich nochmals einer gemeinsamen Prüfung durch die Verwaltung und die Leiter der beiden Einrichtungen unterzogen. Das Ergebnis dieser abschließenden Prüfung liegt nunmehr vor. 2.2 Allgemeine Grundsätze Beide Einrichtungen sind sich darüber im Klaren, dass aufgrund der allgemeinen Finanzlage größtmögliche Wirtschaftlichkeit zu wahren ist. Bereits in der Vergangenheit haben Kooperationsmaßnahmen zwischen den Einrichtungen erfolgreich stattgefunden, die sich – ohne diese im Einzelnen beziffern zu können - für beide Einrichtungen positiv ausgewirkt haben. Diese Zusammenarbeit zur inhaltlichen Abstimmung von Ausbildungskonzepten und Entwicklung von gemeinsamen Projekten wird in der Zukunft fortgesetzt und sogar intensiviert. Beispielhaft werden genannt: Fachliche Abstimmung bei den überbetrieblichen Unterweisungen in den Bildungsgängen Tischler, Versorgungstechnik und Kfz-Technik Abwicklung gemeinsamer Projekte bei Tischlern Durchführung der Zwischen- und Lehrabschlussprüfungen Hinsichtlich der Ausbildungsinhalte erfolgt zur Verbesserung der Effizienz und der Ausbildungsqualität zwischen den beiden Institutionen eine fachliche Abstimmung. Über diese Zusammenarbeit hinaus wären Kooperationen in der Form denkbar, dass Personalressourcen einrichtungsübergreifend eingesetzt werden Raumressourcen einrichtungsunabhängig genutzt werden Maschinen und -teile gemeinsam genutzt werden Investitionsentscheidungen in Absprache getroffen werden ein ganzer Bildungsgang bzw. ein ganzer Kurs nach Absprache in eine der beiden Einrichtungen verlagert wird. Diese angedachte Zusammenarbeit gilt in erster Linie für Berufsschulklassen und für entsprechende Bildungsgänge des BZE. Dabei sind die technischen Entwicklungen zu beobachten, die möglicherweise künftig standortunabhängig die Nutzung technischer Anlagen über das Internet ermöglichen (Web-Technologie). Unter diesen Gesichtspunkten sind die nachfolgenden Bildungsgänge geprüft worden. Seite - 4 2.3 Kooperationsergebnisse in den einzelnen Teilbereichen a) CNC-Technik Ergebnis : Übernahme einer gebrauchten Maschine vom BZE in 2004 Einsparung: 72.500 EUR Investitionsbedarf: 2004: Übernahme einer CNC-Maschine vom BZE 19.500 EUR 2005: zurzeit Prüfung durch TEB, ob Bedarf für eine zweite CNC-Maschine besteht, die ebenfalls vom BZE übernommen werden könnte Vorschlag der Verwaltung: Zu 2004: Erledigt durch KA-Beschluss vom 16.07.2003 Zu 2005: Entscheidung über die Mittelbereitstellung wird ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2005 getroffen b) Mechatronik Ergebnis : a) Kooperation ist nicht möglich, da spezielle Lehrmittel im BZE nicht vorhanden sind. b) Ausbau am TEB (Schwerpunkt); multifunktionale Nutzung durch mehrere Bildungsgänge (=hohe Auslastung) c) Nutzung der Anlagen des TEB durch das BZE außerhalb der Unterrichtszeit. Das BZE ist bereit, die Maschinen und Geräte während der Ferien zu nutzen. Das TEB hat Ausstattungsbedarf für Geräte und Maschinen, die im BZE nicht vorhanden sind. d) Das BZE wird die vom TEB angemeldeten Geräte auch künftig nicht beschaffen. Einsparung: Beim BZE entfallen künftig Ausgaben für vergleichbare Technik. Investitionsbedarf: 2005: Mechatronische Systemteile (Ersatz von SPS-Steuerungen *) SPS-Hard- und Software (Ersatz – für Robotik - bisher DOS-Programme) PCs für Automatisierungslabor (Neu) 13.000 5.000 50.000 68.000 *) SPS= speicherprogrammierbare Steuerungen Vorschlag der Verwaltung: a) KA stimmt der Schwerpunktbildung am TEB zu. Die Mitbenutzung der Einrichtung durch das BZE ist im größtmöglichen Umfang sicherzustellen. b) Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung Haushaltsplanberatungen 2005 getroffen. wird im Rahmen der Seite - 5 - c) Elektrotechnik Ergebnis: a) Die vom TEB benötigten Geräte stehen im BZE nicht zur Verfügung. Das BZE hat keine Geräte zur Robotik, zum ASI-BUS und zum Profi-BUS. *) b) Der Bildungsgang ist am TEB auf den Stand der Technik auszubauen. c) Die Geräte werden in der unterrichtsfreien Zeit vom BZE genutzt. Das BZE wird die vom TEB angemeldeten Geräte nicht beschaffen. *) ASI-Bus (Aktor Sensor Interface-Bus) = Zweidrahtleitung (Bus) für die Vernetzung von industriellen Steuerungskomponenten, z. B. Sensoren, Fühler, Signale, PCs usw. Der ASI-Bus ist die untere Ebene. Der Profi-Bus ist die höherer Ausbaustufe, die Steuerung erfolgt mittels Industrienetz. Einsparung a) Beim BZE entfallen künftig Ausgaben für vergleichbare Technik. b) Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2005 getroffen. Investitionsbedarf 2004:2x Europ. Installationsbus (Neu) Messgeräte E-Labor (Ersatz) 2005: Ausbau Europ. Installationsbus (Erweiterung) Messgeräte E-Labor (Ersatz) SPS-Hard- und Software –Ersatz(12 Schülerarbeitsplätze) Messgeräte E-Werkstatt (Ersatz) 31.500 1.500 33.000 71.000 2.000 5.000 5.000 83.000 2006: Motorprüfstand (Ersatz) Mikrocontroller (Neu) 15.000 20.00 35.000 2008: E-Labor-Ausstattung (Ersatz) 20.000 20.000 171.000 Für die in 2004 vorgesehenen Beschaffungen sind die Mittel im Haushaltsplan 2004 veranschlagt. Die Umsetzung erfolgt im Laufe des Haushaltsjahres. Vorschlag der Verwaltung: a) KA stimmt dem Ausbau des TEB im Bereich der Elektrotechnik zu. Die Mitbenutzung der Einrichtung durch das BZE ist im größtmöglichen Umfang sicherzustellen. b) Die Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den Jahren 2005 – 2008 werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen getroffen. d) Kfz-Technik Ergebnis: a) Die vom TEB für 2004 beantragten Lehrmittel sind bereits im BZE vorhanden. Das TEB wird diese Lehrmittel nach Absprache im BZE nutzen. b) Eine weitergehende Kooperation ist nicht möglich, weil das BZE die erforderlichen Lehrmittel nicht in der benötigten Anzahl vorhält. c) Zurzeit erfolgt eine Abstimmung der Lehrpläne und Unterrichtsinhalte. d) Der Bildungsgang ist am TEB auf den Stand der Technik auszubauen. Seite - 6 e) Eine Verlagerung des gesamten Bildungsganges in das BZE wäre frühestens zum Schuljahr 2005/06 denkbar. Die erforderliche Raumkapazität kann voraussichtlich im BZE zur Verfügung gestellt werden. Die Verlagerung bedarf jedoch einer sorgfältigen Prüfung. Einsparung: Auf die Beschaffung der für 2004 vorgesehenen Lehrmittel im Gesamtwert von 13.500 EUR kann verzichtet werden: Computerachsvermessung (Ersatz) Reifenmontiergerät (Ersatz) 9.000 4.500 13.500 Investitionsbedarf 2005: Zündsysteme, Oszilloskope (Ergänzung) 7 PCs (Ergänzung) 36.000 16.000 52.000 2006: Dieselgemischaufbereitung, ABS (Ergänz) 30.000 30.000 2007: Laptops, Kamera, Beamer (Ergänzung) 13.000 13.000 7.250 7.250 102.250 2008: Schulungsfahrzeug/Garage (Ergänzung) Vorschlag der Verwaltung a) Zurzeit kann der Raumbedarf am TEB gedeckt werden. Deshalb ist eine Verlagerung des Bildungsganges an das BZE derzeit nicht notwendig und auch in wirtschaftlicher Hinsicht nicht anzustreben. b) Die Entsperrung der Haushaltsmittel für 2004 in Höhe von 13.500 EUR ist nicht mehr erforderlich. c) Die Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den Jahren 2005 – 2008 werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen getroffen. e) Holztechnik Ergebnis: a) Eine Kooperation erfolgt bereits durch die gemeinsame Durchführung von Projekten: Planung im TEB, Umsetzung im BZE . Die gemeinsamen Projektarbeiten werden weiterentwickelt und zu abgestimmten Lernarrangements ausgebaut. b) Die ehemalige Holzwerkstatt im TEB wird zur zweiten Metallwerkstatt umgerüstet (KABeschluss vom 03.12.2003). c) Die Übernahme von vier Großmaschinen durch das BZE wird zurzeit geprüft. d) Das TEB benötigt mittelfristig keine Holzwerkstatt. Die CNC-Holzfräsmaschine muss jedoch am TEB verbleiben, weil sie auch von metalltechnischen und mechatronischen Bildungsgängen genutzt wird. e) Eine Verlagerung des Bildungsganges an das BZE löst derzeit kein aktuelles Problem am TEB (es besteht zurzeit kein zusätzlicher Raumbedarf am TEB). Von allen Bildungsgängen wäre die Verlagerung dieses Bildungsganges an das BZE jedoch der problemloseste (niedrige Schülerzahl – ausschließlich Berufsschüler -, kaum Vernetzung mit anderen Bildungsgängen, keine Verlagerung von Werkstattbedarf). Einsparung: Künftig entstehen im TEB keine Einrichtungskosten für eine Holzwerkstatt. Seite - 7 Es entstehen jedoch Kosten für: a) Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen für die CNC-Holzfräsmaschine (multifunktionaler Einsatz in den Tischler-Klassen, in metalltechnischen und in mechatronischen Bildungsgängen). b) Grundausstattung an Kleingeräten (muss an beiden Schulungsorten vorhanden sein, die Geräte werden in nahezu allen Bildungsgängen eingesetzt). Investitionsbedarf: 2004: Erneuerung von Maschinen für Zuschnitte (Grundausstattung - schulweite Nutzung siehe Einsparung b) 4.500 4.500 2005: Update CAD/CAM-Software 1.000 1.000 2006: CNC-Werkzeuge (Ergänzung) 1.600 1.600 2008: Update CAD/CAM-Software 1.000 1.000 8.100 Vorschlag der Verwaltung: a) Entsperrung der Haushaltsmittel für 2004 in Höhe von 4.500 EUR. b) Die Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den Jahren 2005 – 2008 werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen getroffen. c) Sollte künftig am TEB Bedarf für eine Holzwerkstatt entstehen, ist der Bedarf durch Verlagerung des Bildungsganges an das BZE zu decken. f) Versorgungstechnik Ergebnis: a) Beide Einrichtungen verfügen über die für ihre Zwecke benötigte Ausstattung. Die Ausstattung am BZE ist jedoch nicht im erforderlichen Umfang vorhanden, um neben den eigenen Lehrgängen noch zusätzlich Berufsschulklassen des TEB zu versorgen. b) Durch veränderte Berufsbilder entsteht in 2004/2005 zusätzlicher Bedarf. c) Schwerpunktmäßige Aufteilung der Beschaffungen am TEB und BZE. Die beiden Einrichtungen ergänzen sich in ihren Beschaffungen (Vermeidung von Doppelbeschaffungen). Das TEB beschränkt sich auf die modellhafte Abbildung der Betriebspraxis (Simulation, Modelle, Laborgeräte). Das praxisübliche Gerät wird vom BZE beschafft und nach Absprache vom TEB genutzt). c) Lehrmittel für das TEB werden mit Unterstützung des BZE in Eigenregie hergestellt, z. B. Montagewände. d) Die Verlagerung des gesamten Bildungsganges in das BZE erscheint grundsätzlich möglich. Sie bedarf jedoch einer sorgfältigen Prüfung und Abstimmung mit den beteiligten Wirtschaftskammern. Einsparung: Durch schwerpunktmäßige Ausstattungen werden Doppelbeschaffungen vermieden. Hierdurch entfallen bei beiden Einrichtungen unnötige Kosten. Investitionen: Seite - 8 2005: Einrichtung Regeltechnik (Ergänzung) VT-Experimentiersystem (Ergänzung) 2006: 6 x Regelungstechnik (Ergänzung) Schränke, PC, Software (Ersatz) 2007: Pult, PC, Software (Ersatz) 2008: Messgeräte, Laborergänzung, Brennstoffzelle 20.800 25.200 46.000 46.000 6.200 7.600 13.800 13.800 7.400 7.400 37.000 37.000 104.200 Vorschlag der Verwaltung: a) KA akzeptiert die schwerpunktmäßige Aufteilung künftiger Beschaffungen (TEB = Laborsituation; BZE = Betriebspraxis). b) Die Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den Jahren 2005 – 2008 werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen getroffen. c) Zurzeit kann der Raumbedarf am TEB gedeckt werden. Eine Verlagerung des Bildungsganges in das BZE ist derzeit nicht notwendig und in wirtschaftlicher Hinsicht auch derzeit nicht anzustreben. 3. Fazit / Schlussfolgerung a) Der einrichtungsübergreifende Einsatz von Personalressourcen im Werkstattbereich setzt eine gegenseitige Information über Personalbedarf einerseits und freie Stellen andererseits voraus. Eine Bewerbung von BZE-Mitarbeitern auf freie Stellen am TEB im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens (Ausschreibung im Internet) und als Gestellungsverträge sowie im Rahmen von „Geld statt Stellen“ ist nach landesrechtlichen Regelungen möglich. (Die Besetzung von Stellen im Programm „Geld statt Stellen“ kommt ausschließlich für Krankheitsund Schwangerschaftsvertretungen in Betracht.) b) Die zur Verfügung stehenden Raumressourcen sind in Absprache von beiden Einrichtungen zu nutzen. Hierdurch wird eine hohe Auslastung erzielt. c) Ebenso sind Maschinen und -teile von beiden Einrichtungen gemeinsam zu nutzen. Hierdurch entfallen unnötige Doppelanschaffungen. d) Investitionsentscheidungen im Werkstattbereich werden künftig abgestimmt und das Ergebnis dokumentiert. e) Sollte künftig, z. B. durch die Einrichtung neuer Bildungsgänge, zusätzlicher Raumbedarf entstehen, muss zur Deckung die Verlagerung eines kompletten Bildungsganges in Erwägung gezogen werden. Hierbei sind allerdings umfangreiche Bewertungen erforderlich, die neben wirtschaftlichen, organisatorischen, pädagogischen und personellen Aspekten vor allem die Unterrichtsqualität berücksichtigen müssen. f) Durch die Überprüfung wurden bei den Investitionskosten Einsparungen in Höhe von insgesamt 86.000 EUR erzielt. Die Veräußerung von Großmaschinen aus der Holzwerkstatt wird den Spareffekt noch verstärken. g) Aufgrund des Gesamtergebnisses wird gebeten, den Sperrvermerk bei Haushaltsstelle 2410 93501, lfd. Nr. 9 in Höhe von 4.500 EUR für die Grundausstattung an Kleingeräten aufzuheben. 4. Beschlussentwurf KA beschließt, Seite - 9 1) die Leiter beider Einrichtungen bleiben aufgefordert, unter Berücksichtigung der unter 2.2 definierten allgemeinen Grundsätze auch künftig Kooperationsmöglichkeiten im Werkstattbereich wahrzunehmen, 2) den Sperrvermerk bei Haushaltsstelle 2410 93501, lfd. Nr. 9 der Erläuterungen (Seite 461 des Haushaltsplans) in Höhe von 4.500 EUR für die Grundausstattung an Kleingeräten aufzuheben. In Vertretung gez. Poth