Daten
Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
10.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
120/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 140 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2009
der Entsorgungsbetriebe Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 140 -
07.07.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 120/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Windhäuser
07.07.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2009 der
Entsorgungsbetriebe Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica
Revisionsgesellschaft mbH, Münchener Str. 1, 66763 Dillingen, für die Jahresabschlussprüfung 2009 der
Entsorgungsbetriebe Wesseling vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen.
Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll dem Vorschlag der Gemeinde
folgen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der
Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Entsorgungsbetriebe Wesseling.
Nach § 6 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Entsorgungsbetriebe Wesseling entscheidet der Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss.
2. Lösung
Im Kalenderjahr 2008 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben und die
W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH bekam aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den
Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2008. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bleiben für das Geschäftsjahr 2009 die Honorare unverändert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Münchener Str. 1, 66763 Dillingen vorzuschlagen.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zuzustimmen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Honorar für die Wirtschaftsprüfertätigkeit steht im Erfolgsplan der Entsorgungsbetriebe Wesseling zur
Verfügung.