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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 307/2004
11.05.2004
Az.: 10.3/Ka
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
03.06.2004
Kreisausschuss
09.06.2004
Kreistag
23.06.2004
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Ergebnisse im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zur Neuorganisation von Zuständigkeiten und
zu den Aufgaben nach Produktplan
Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz
Tel.: 02251-15317
Abt.: GB I/10.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Zu a)
Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Städte Euskirchen und Mechernich verwaltungsseitig
keinen Handlungsbedarf sehen, die bestehende effiziente Organisationsform der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Euskirchen durch eine Neuordnung von Zuständigkeiten zu verändern.
Zu b)
Der Kreistag nimmt die am Beispiel des Produktplanes der Abteilung Jugend und Familie dargestellte Vorgehensweise zur Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen zustimmend zur
Kenntnis.
Begründung:
Zu a)
Der Kreistag hat zur Vorlage Nr.: 279/2004 / Info 114/2004 in der Sitzung am 31.03.2004 die Verwaltung beauftragt, mit den Städten Euskirchen und Mechernich bezüglich der möglichen Einrichtung stadteigener Jugendämter zu verhandeln.
Im Anschluss an die Verhandlungen hat die Stadt Euskirchen, und gleichlautend auch die Stadt
Mechernich erkärt, dass das Zahlenmaterial bezüglich der Jugendhilfekosten und der Jugendamtsumlagen Gegenstand mehrerer behördeninterner Gespräche gewesen ist. Ergebnis hierbei
war, dass die bestehende Organisationsstruktur der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Euskirchen
sich durch eine hohe Effizienz auszeichnet und dass eine durchaus gute Kooperation in allen die
Jugendhilfe tangierenden Bereichen mit dem Kreisjugendamt gegeben ist.
Die Städte Euskirchen und Mechernich sehen daher derzeit verwaltungsseitig in der Angelegenheit keinen Handlungsbedarf (Anlage 1).
Zu b)
Den o. g. Beschluss hat der Kreistag um die Empfehlung ergänzt, die Vorgehensweise der Aufgabenkritik am Beispiel des Produktplanes der Abteilung Jugend und Familie darzustellen.
Im Rahmen der Aufgabenkritik wurde das Aufgabengebiet der Abteilung Jugend und Familie unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in 15 Produkten dargestellt. Folgende Produkte wurden gebildet:
Produktziffer
Produktbezeichnung
361 01
Tagespflege
362 01
Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen
362 02
Jugendsozialarbeit; Kinder und Jugendschutz
362 03
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
363 01
Erziehungsberatung
363 02
Beratungen (§§ 17,18 SGB VIII)
363 03
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
363 04
Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht
363 05
Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
363 06
Adoptionsvermittlung
363 07
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
363 08
Unterhaltsvorschussleistungen
363 09
Ambulante Hilfe zur Erziehung
363 10
Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär)
365 01
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
Seite - 3 Die Produkte wurden inhaltlich beschrieben. Zudem wurden entsprechend den Zeitanteilen des
eingesetzten Personals die durchschnittlichen Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten dargestellt. Diese Angaben wurden personenbezogen und mit den Durchschnittswerten der KGST differenziert nach Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe erhoben. Darüber hinaus wurden – soweit möglich – die direkt zuzuordnenen Sachkosten des Verwaltungshaushaltes (z. B. Zuweisungen) erfasst.
Durch diese Bewertung der Produkte sollen die Finanzbelastungen nach dem „Verursacherprinzip“
aufgezeigt werden.
Mit dem Ziel, Einsparpotenziale zu ermitteln, hat die Verwaltung produktbezogen zu folgenden 8
Fragen Stellung genommen. Sie lauten:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Kann die Aufgabe entfallen?
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern) wahrgenommen werden?
Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden?
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung?
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Die Einzelergebnisse sind in einer Abschlussbewertung zusammengefasst, die als Entscheidungsgrundlage dienen soll.
Die Vorgehensweise bzw. die Ergebnisse zu den Produkten der Abteilung 51 - Jugend und Familie
-sind in beigefügter Anlage 2 in Entwurfsform dokumentiert.
Die Verwaltung beabsichtigt, den gesamten Aufgabenbestand der Kreisverwaltung (122 Produkte)
entsprechend dem nun vorgelegten Muster aufzuarbeiten und die Ergebnisse im Dezember 2004
und damit noch vor den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2005 den politischen Gremien
vorzulegen.
In Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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