Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen hier: Ergebnisse im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zur Neuorganisation von Zuständigkeiten und zu den Aufgaben nach Produktplan)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Ergebnisse im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zur Neuorganisation von Zuständigkeiten und zu den Aufgaben nach Produktplan) Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Ergebnisse im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zur Neuorganisation von Zuständigkeiten und zu den Aufgaben nach Produktplan) Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Ergebnisse im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zur Neuorganisation von Zuständigkeiten und zu den Aufgaben nach Produktplan)

öffnen download melden Dateigröße: 59 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 307/2004 11.05.2004 Az.: 10.3/Ka X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 03.06.2004 Kreisausschuss 09.06.2004 Kreistag 23.06.2004 Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen hier: Ergebnisse im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zur Neuorganisation von Zuständigkeiten und zu den Aufgaben nach Produktplan Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz Tel.: 02251-15317 Abt.: GB I/10.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Zu a) Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Städte Euskirchen und Mechernich verwaltungsseitig keinen Handlungsbedarf sehen, die bestehende effiziente Organisationsform der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Euskirchen durch eine Neuordnung von Zuständigkeiten zu verändern. Zu b) Der Kreistag nimmt die am Beispiel des Produktplanes der Abteilung Jugend und Familie dargestellte Vorgehensweise zur Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Zu a) Der Kreistag hat zur Vorlage Nr.: 279/2004 / Info 114/2004 in der Sitzung am 31.03.2004 die Verwaltung beauftragt, mit den Städten Euskirchen und Mechernich bezüglich der möglichen Einrichtung stadteigener Jugendämter zu verhandeln. Im Anschluss an die Verhandlungen hat die Stadt Euskirchen, und gleichlautend auch die Stadt Mechernich erkärt, dass das Zahlenmaterial bezüglich der Jugendhilfekosten und der Jugendamtsumlagen Gegenstand mehrerer behördeninterner Gespräche gewesen ist. Ergebnis hierbei war, dass die bestehende Organisationsstruktur der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Euskirchen sich durch eine hohe Effizienz auszeichnet und dass eine durchaus gute Kooperation in allen die Jugendhilfe tangierenden Bereichen mit dem Kreisjugendamt gegeben ist. Die Städte Euskirchen und Mechernich sehen daher derzeit verwaltungsseitig in der Angelegenheit keinen Handlungsbedarf (Anlage 1). Zu b) Den o. g. Beschluss hat der Kreistag um die Empfehlung ergänzt, die Vorgehensweise der Aufgabenkritik am Beispiel des Produktplanes der Abteilung Jugend und Familie darzustellen. Im Rahmen der Aufgabenkritik wurde das Aufgabengebiet der Abteilung Jugend und Familie unter Berücksichtigung der Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in 15 Produkten dargestellt. Folgende Produkte wurden gebildet: Produktziffer Produktbezeichnung 361 01 Tagespflege 362 01 Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen 362 02 Jugendsozialarbeit; Kinder und Jugendschutz 362 03 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 363 01 Erziehungsberatung 363 02 Beratungen (§§ 17,18 SGB VIII) 363 03 Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 363 04 Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 363 05 Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 363 06 Adoptionsvermittlung 363 07 Betreuung nach dem Betreuungsgesetz 363 08 Unterhaltsvorschussleistungen 363 09 Ambulante Hilfe zur Erziehung 363 10 Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 365 01 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder Seite - 3 Die Produkte wurden inhaltlich beschrieben. Zudem wurden entsprechend den Zeitanteilen des eingesetzten Personals die durchschnittlichen Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten dargestellt. Diese Angaben wurden personenbezogen und mit den Durchschnittswerten der KGST differenziert nach Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe erhoben. Darüber hinaus wurden – soweit möglich – die direkt zuzuordnenen Sachkosten des Verwaltungshaushaltes (z. B. Zuweisungen) erfasst. Durch diese Bewertung der Produkte sollen die Finanzbelastungen nach dem „Verursacherprinzip“ aufgezeigt werden. Mit dem Ziel, Einsparpotenziale zu ermitteln, hat die Verwaltung produktbezogen zu folgenden 8 Fragen Stellung genommen. Sie lauten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Kann die Aufgabe entfallen? Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden? Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden? Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden? Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern) wahrgenommen werden? Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden? Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar? Die Einzelergebnisse sind in einer Abschlussbewertung zusammengefasst, die als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Die Vorgehensweise bzw. die Ergebnisse zu den Produkten der Abteilung 51 - Jugend und Familie -sind in beigefügter Anlage 2 in Entwurfsform dokumentiert. Die Verwaltung beabsichtigt, den gesamten Aufgabenbestand der Kreisverwaltung (122 Produkte) entsprechend dem nun vorgelegten Muster aufzuarbeiten und die Ergebnisse im Dezember 2004 und damit noch vor den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2005 den politischen Gremien vorzulegen. In Vertretung gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)