Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
Produkt
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363 09 Ambulante Hilfe zur Erziehung
zuständige Facheinheit
51
Abt. Jugend und Familie
Produktbereich
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe
Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien
Kurzbeschreibung
- Intensive Betreuung eines jungen Menschen mit Verhaltens- und/oder Entwicklungsauffälligkeiten unter
Berücksichtigung und Erhaltung seines Lebensbezugs zur Familie durch Einzelbetreuung oder Gruppenarbeit
durch Antrag oder auf Weisung.
- Betreuung/Begleitung von Familien durch eine pädagogische Fachkraft bei der Bewältigung von Problemen
- Psychische Störungen von jungen Menschen in ihren lebensweltlichen Zusammenhängen erkennen und durch
geeignete Maßnahmen verhindern, dass seelische Störungen eintreten.
Auftragsgrundlage
§§ 27, 30, 31, 35 a, 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII)
Rechtsbindungsgrad
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
Budget
budgetverantwortlich
300 510 003 Jörg Firmenich
Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ziele
Beratung des jungen Menschen oder der Familie mit dem Ziel der konstruktiven Bewältigung von
Entwicklungs- und Verhaltensproblemen unter Beibehaltung des Lebensbezugs zur Familie.
Stärkung der Erziehungsfähigkeit der betroffenen Personenberechtigten.
Vermeidung von Fremdunterbringungen.
Vermeidung oder Behebung einer seelischen Behinderung und Eingliederung in das soziale Umfeld
des Kindes insbesondere durch ambulante Hilfen/therapeutische Maßnahmen.
Zielgruppen
Junge Menschen mit erheblichen Verhaltens- und/oder Entwicklungsproblemen
Eltern
Freie Träger
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
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Leistung
Ambulante Hilfe zur Erziehung
Jahreswerte:
244.297,25 €
Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten
Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen
1.803.918,00 €
Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten
2.048.215,25 €
Kann die Aufgabe entfallen?
Nein
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe gemäß §§ 27 ff. KJHG.
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Ja
Ja. Allerdings konnte im Rahmen des Projektes "Konsolidierung bzw. Senkung von Heimkosten" durch
Verstärkung von ambulanten Hilfeangeboten eine Kostenreduzierung im stationären Bereich
(Wechselwirkung) erzielt werden. Somit würden durch eine Reduzierung der Aufgabenerfüllung
Einsparungen nicht erreicht, sondern verhindert.
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Ja
Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Die Qualität der Aufgabenerfüllung ist durch Beschluss des
Jugendhilfeausschusses in Form von Standards festgelegt. Eine Reduzierung würde zu Mehrausgaben
bei den stationären Hilfen führen.
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Ja
Siehe Antwort zur vorherigen Frage.
Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern)
wahrgenommen werden?
Nein
Im Rahmen eines Projektes wurde durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Köln eine
betriebswirtschaftliche Analyse der ambulanten Hilfen durchgeführt. Die Ergebnisse werden zur Zeit in der
AG § 78 KJHG (Ambulante Hilfen) ausgewertet und sollen umgesetzt werden. Bereits jetzt werden die
ambulanten Hilfen nicht durch den Kreis, sondern externe Dritte durchgeführt. Die Aufgabe des Kreises
besteht in der verwaltungstechnischen Abwicklung insbesondere in der Bewilligung der Hilfe, der
Überprüfung der Ziele und der Qualitätssicherung.
Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden?
Nein
Lediglich die Leistungserbringung ist delegierbar. Die Leistungsbewilligung und die Zielüberprüfung
müssen beim Kreis verbleiben.
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung?
Nein
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Nein
Abschlussbewertung:
Durch das Projekt "Konsolidierung bzw. Senkung von Heimkosten" und als dessen Ergebnis die Verstärkung
von ambulanten Hilfeangeboten konnte eine Kostenreduzierung in der stationären/teilstationären
Heimunterbringung erreicht werden. Eine Reduzierung der Aufgabenerfüllung würde in diesem Fall
Einsparungen verhindern.
Das Projekt wird fortgeschrieben durch eine betriebswirtschaftliche Analyse der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung Köln. Deren Ergebnisse werden zur Zeit in der AG § 78 KJHG (Ambulante Hilfen) ausgewertet und
ggf. umgesetzt. Eine pauschale Reduzierung der Aufgabenerfüllung ist auf Grund der o. g. Wechselwirkungen
abzulehnen. Ggf. sind aus der betriebswirtschaftlichen Analyse Ansatzpunkte für Einsparungen abzuleiten.