Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
Produkt
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363 08 Unterhaltsvorschussleistungen
zuständige Facheinheit
51
Abt. Jugend und Familie
Produktbereich
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe
Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien
Kurzbeschreibung
Sicherstellung des Mindestunterhaltes von Kindern Alleinerziehender bei Ausfall von Unterhalt des anderen
Elternteils (max. 72 Monate) insbesondere durch
- regelmäßige Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach 6 Monaten.
- Entscheidung über die Anträge spätestens 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
- Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zur zeitnahen Sicherstellung des Unterhalts durch den anderen
Elternteil.
Auftragsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Rechtsbindungsgrad
Auftragsangelegenheit
Budget
budgetverantwortlich
300 510 001 Jörg Firmenich
Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ziele
Sicherstellung des Lebensunterhalts
Zielgruppen
Kinder bis 12 Jahren, die bei einem alleinstehenden Elternteil leben.
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
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Leistung
Unterhaltsvorschussleistungen
Jahreswerte:
Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten
330.965,37 €
Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen
537.344,00 €
Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten
868.309,37 €
Kann die Aufgabe entfallen?
Nein
Die Kinder haben einen Rechtsanspruch auf die Aufgabenerfüllung.
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Nein
Der Aufgabenumfang ist abhängig vom Antragsumfang und deshalb nicht steuerbar.
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Nein
Es handelt sich um eine Wahrnehmung einer Auftragsangelegenheit. Die Qualität ist durch
Verwaltungsvorschriften des Bundes vorgeschrieben.
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Nein
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ist eine zeitliche Verschiebung nicht möglich.
Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern)
wahrgenommen werden?
Nein
Eine Kooperation ist ausgeschlossen.
Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden?
Nein
Auch eine Übertragung der Aufgabe auf Dritte ist ausgeschlossen.
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung?
Nein
Aufgrund der hohen Antragszahlen ist eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 8 - 10 Wochen
entstanden.
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Nein
Abschlussbewertung:
Gemeinsam mit dem kommunalen Spitzenverband und dem Landesjugendhilfeausschuss verfolgt der Kreis
Euskirchen weiterhin das Ziel, die Unterhaltsvorschussleistungen ersatzlos zu streichen und die ersparten Mittel
in die geplanten Reformen des Familienlastenausgleiches einzubinden. Es sollte weiterhin auf eine
entsprechende Reaktion des Bundes hingewirkt werden.