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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 307/2004 - Allgemeine Förderung der Erziehung...)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen Produkt SEITE 1 VON 2 362 03 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie zuständige Facheinheit 51 Abt. Jugend und Familie Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Produktgruppe Jugendarbeit Kurzbeschreibung Unterstützung und Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe zur Stabilisierung von vollständigen und unvollständigen Familiensystemen; Ferienbeihilfen für Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG erhalten oder erhalten könnten. Auftragsgrundlage § 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII) Rechtsbindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Budget budgetverantwortlich 300 510 002 Alois Hermes Fachausschuss Jugendhilfeausschuss Ziele Erhaltung und Förderung des familiären Rahmens für Kinder und Jugendliche Zielgruppen freie Träger der Jugendhilfe Familien Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen SEITE 2 VON 2 Leistung Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Jahreswerte: Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten 63.309,42 € Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen 109.238,00 € Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten 172.547,42 € Kann die Aufgabe entfallen? Nein Die Aufgabe selbst ist eine Pflichtaufgabe; Quantität und Qualität der Leistungserbringung bestimmt der Jugendhilfeausschuss im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz. Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden? Ja Nach entsprechender Anpassung der Richtlinien ist eine Reduzierung der Aufgabenerfüllung in quantitativer wie auch qualitativer Hinsicht möglich. Mit dem Haushalt 2004 stehen für die Maßnahmen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie insgesamt ca. 109.000 € zur Verfügung. Dies würde demnach dem maximalen Einsparungsbetrag entsprechen. Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden? Ja Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden? Ja Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern) wahrgenommen werden? Ja Der Kreis ist für die Koordination und verwaltungstechnische Abwicklung der Maßnahmenfinanzierung zuständig. Die geförderten Maßnahmen werden durch Dritte wahrgenommen, so dass die Aufgabenerfüllung in Form einer Kooperation stattfindet. Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden? Nein Eine Überprüfung der zielorientierten Verwendung und der inhaltlichen Ausgestaltung durch die Fachabteilung ist dann nicht gegeben. Die Einrichtung einer zentralen und interessenunabhängigen Vergabestelle wäre mit einer Aufgabenübertragung auf andere Träger der Jugendhilfe ausgeschlossen. Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung? Nein Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar? Nein Abschlussbewertung: Der Jugendhilfeausschuss bestimmt den Umfang und den Standard der Aufgabenerfüllung durch Richtlinien. Der Richtlinieninhalt könnte erneut politisch diskutiert werden.