Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
Produkt
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362 03 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
zuständige Facheinheit
51
Abt. Jugend und Familie
Produktbereich
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe
Jugendarbeit
Kurzbeschreibung
Unterstützung und Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe zur Stabilisierung von vollständigen und
unvollständigen Familiensystemen;
Ferienbeihilfen für Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG erhalten oder erhalten könnten.
Auftragsgrundlage
§ 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII)
Rechtsbindungsgrad
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
Budget
budgetverantwortlich
300 510 002 Alois Hermes
Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ziele
Erhaltung und Förderung des familiären Rahmens für Kinder und Jugendliche
Zielgruppen
freie Träger der Jugendhilfe
Familien
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
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Leistung
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Jahreswerte:
Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten
63.309,42 €
Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen
109.238,00 €
Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten
172.547,42 €
Kann die Aufgabe entfallen?
Nein
Die Aufgabe selbst ist eine Pflichtaufgabe; Quantität und Qualität der Leistungserbringung bestimmt der
Jugendhilfeausschuss im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz.
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Ja
Nach entsprechender Anpassung der Richtlinien ist eine Reduzierung der Aufgabenerfüllung in
quantitativer wie auch qualitativer Hinsicht möglich. Mit dem Haushalt 2004 stehen für die Maßnahmen
der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie insgesamt ca. 109.000 € zur Verfügung. Dies
würde demnach dem maximalen Einsparungsbetrag entsprechen.
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Ja
Siehe Antwort zur vorherigen Frage.
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Ja
Siehe Antwort zur vorherigen Frage.
Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern)
wahrgenommen werden?
Ja
Der Kreis ist für die Koordination und verwaltungstechnische Abwicklung der Maßnahmenfinanzierung
zuständig. Die geförderten Maßnahmen werden durch Dritte wahrgenommen, so dass die
Aufgabenerfüllung in Form einer Kooperation stattfindet.
Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden?
Nein
Eine Überprüfung der zielorientierten Verwendung und der inhaltlichen Ausgestaltung durch die
Fachabteilung ist dann nicht gegeben. Die Einrichtung einer zentralen und interessenunabhängigen
Vergabestelle wäre mit einer Aufgabenübertragung auf andere Träger der Jugendhilfe ausgeschlossen.
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung?
Nein
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Nein
Abschlussbewertung:
Der Jugendhilfeausschuss bestimmt den Umfang und den Standard der Aufgabenerfüllung durch Richtlinien.
Der Richtlinieninhalt könnte erneut politisch diskutiert werden.