Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
Produkt
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362 01 Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen
zuständige Facheinheit
51
Abt. Jugend und Familie
Produktbereich
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe
Jugendarbeit
Kurzbeschreibung
Mit dem Produkt werden alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit erfasst, die innerhalb (Offene
Jugendeinrichtungen) und außerhalb von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit von freien Trägern und
kommunalen Trägern angeboten werden. Der Kreis als Träger der öffentlichen Jufgendhilfe fördert diese
Angebote.
Auftragsgrundlage
§§ 11 und 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII)
Rechtsbindungsgrad
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
Budget
budgetverantwortlich
300 510 002 Alois Hermes
Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ziele
Schaffung eines differenzierten Angebotsspektrums für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige,
um ihnen Möglichkeiten einer interessen- und bedürfnisorientierten Freizeitgestaltung zu bieten und
sie in ihrer Entwicklung zu fördern.
Zielgruppen
Träger der Einrichtungen
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Jugendgruppen
Jugend- und Wohlfahrtsverbände
Kirchengemeinden
Vereine
Multiplikatoren/innen
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
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Leistung
Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen
Jahreswerte:
Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten
76.095,95 €
Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen
601.986,00 €
Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten
678.081,95 €
Kann die Aufgabe entfallen?
Nein
Es handelt sich um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß §§ 11 und 80 KJHG.
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Ja
Eine Reduzierung der Aufgabenerfüllung ist möglich. Der Förderumfang ist durch eine Richtlinie
festgelegt, deren Gültigkeit bis zum 31.12.2005 durch den Kreistag beschlossen wurde.
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Ja
Die Qualität, in der Richtlinie als Wirksamkeitsdialog bezeichnet, ist bis zum 31.12.2005 festgeschrieben.
Durch Kreistagsbeschluss ist eine entsprechende Anpassung möglich. Dieser Wirksamkeitsdialog
zwischen den offenen Jugendeinrichtungen und dem öffentlichen Jugendhilfeträger soll sicherstellen, dass
eine hohe Effizienz bezüglich der Zielgruppen und der inhaltlichen Arbeit gewährleistet ist.
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Ja
Siehe Antwort zur vorherigen Frage.
Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern)
wahrgenommen werden?
Ja
Die Aufgabe des Kreises beschränkt sich auf die verwaltungstechnische Abwicklung und Finanzierung der
Maßnahmen sowie die Vorgabe der erforderlichen Rahmenbedingungen. Die Maßnahmen bzw. die
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in und außerhalb von Einrichtungen werden ausschließlich von
kommunalen und freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt. Dabei werden im Rahmen dieser
Kooperation lediglich Personalkosten gefördert; eine Förderung von Sachkosten erfolgt nicht.
Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden?
Ja
Siehe Antwort zur vorherigen Frage.
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung?
Nein
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Nein
Abschlussbewertung:
Die Qualität der Aufgabenerfüllung ist mit der Richtlinie bis zum 31.12.2005 festgeschrieben. Im Vorfeld der
Haushaltsberatungen für das Jahr 2006 könnten die Richtlinieninhalte in der politischen Diskussion auf
Einsparmöglichkeiten überprüft werden.