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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 307/2004 - Kinder- und Jugendarbeit...)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 307/2004 - Kinder- und Jugendarbeit...) Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 307/2004 - Kinder- und Jugendarbeit...)

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Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen Produkt SEITE 1 VON 2 362 01 Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen zuständige Facheinheit 51 Abt. Jugend und Familie Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Produktgruppe Jugendarbeit Kurzbeschreibung Mit dem Produkt werden alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit erfasst, die innerhalb (Offene Jugendeinrichtungen) und außerhalb von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit von freien Trägern und kommunalen Trägern angeboten werden. Der Kreis als Träger der öffentlichen Jufgendhilfe fördert diese Angebote. Auftragsgrundlage §§ 11 und 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII) Rechtsbindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Budget budgetverantwortlich 300 510 002 Alois Hermes Fachausschuss Jugendhilfeausschuss Ziele Schaffung eines differenzierten Angebotsspektrums für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, um ihnen Möglichkeiten einer interessen- und bedürfnisorientierten Freizeitgestaltung zu bieten und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. Zielgruppen Träger der Einrichtungen Kinder Jugendliche Junge Erwachsene Jugendgruppen Jugend- und Wohlfahrtsverbände Kirchengemeinden Vereine Multiplikatoren/innen Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen SEITE 2 VON 2 Leistung Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen Jahreswerte: Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten 76.095,95 € Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen 601.986,00 € Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten 678.081,95 € Kann die Aufgabe entfallen? Nein Es handelt sich um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß §§ 11 und 80 KJHG. Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden? Ja Eine Reduzierung der Aufgabenerfüllung ist möglich. Der Förderumfang ist durch eine Richtlinie festgelegt, deren Gültigkeit bis zum 31.12.2005 durch den Kreistag beschlossen wurde. Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden? Ja Die Qualität, in der Richtlinie als Wirksamkeitsdialog bezeichnet, ist bis zum 31.12.2005 festgeschrieben. Durch Kreistagsbeschluss ist eine entsprechende Anpassung möglich. Dieser Wirksamkeitsdialog zwischen den offenen Jugendeinrichtungen und dem öffentlichen Jugendhilfeträger soll sicherstellen, dass eine hohe Effizienz bezüglich der Zielgruppen und der inhaltlichen Arbeit gewährleistet ist. Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden? Ja Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern) wahrgenommen werden? Ja Die Aufgabe des Kreises beschränkt sich auf die verwaltungstechnische Abwicklung und Finanzierung der Maßnahmen sowie die Vorgabe der erforderlichen Rahmenbedingungen. Die Maßnahmen bzw. die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in und außerhalb von Einrichtungen werden ausschließlich von kommunalen und freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt. Dabei werden im Rahmen dieser Kooperation lediglich Personalkosten gefördert; eine Förderung von Sachkosten erfolgt nicht. Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden? Ja Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung? Nein Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar? Nein Abschlussbewertung: Die Qualität der Aufgabenerfüllung ist mit der Richtlinie bis zum 31.12.2005 festgeschrieben. Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2006 könnten die Richtlinieninhalte in der politischen Diskussion auf Einsparmöglichkeiten überprüft werden.