Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
Produkt
SEITE 1 VON 2
362 02 Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz
zuständige Facheinheit
51
Abt. Jugend und Familie
Produktbereich
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe
Jugendarbeit
Kurzbeschreibung
Mit dem Produkt werden jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen bei der Eingliederung in die Arbeitswelt
angeboten und alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes erfasst.
Auftragsgrundlage
§§ 13, 14 und 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII); Jugendschutzgesetz (JÖSchG);
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Rechtsbindungsgrad
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
Budget
budgetverantwortlich
300 510 002 Alois Hermes
Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ziele
Vorhalten eines flächendeckenden Beratungsangebotes für alle Zielgruppen
Zielgruppen
Junge Menschen bis 27 Jahren mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Eltern
sonstige Erziehungsberechtigte
Erzieher/innen
Lehrer / innen
Multiplikatoren/innen
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
SEITE 2 VON 2
Leistung
Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz
Jahreswerte:
Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten
113.381,10 €
Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen
212.826,00 €
Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten
326.207,10 €
Kann die Aufgabe entfallen?
Nein
Es handelt um eine Pflichtaufgabe gemäß §§ 13, 14 und 80 KJHG, Jugendschutzgesetz und
Jugendarbeitsschutzgesetz.
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Ja
Auf Grund der Kürzung der Landeszuschüsse (Jugendberufshilfe) wurde der Beschäftigungsumfang des
Personals anteilig reduziert.
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Ja
Dies hätte aber eine Reduzierung der Betreuungsangebote für arbeitslose Jugendliche zur Folge mit der
Konsequenz, dass eine geringere Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu erwarten ist.
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Ja
Siehe Antwort zur vorherigen Frage.
Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern)
wahrgenommen werden?
Ja
Es finden bereits Kooperationen statt. Der Bereich "Jugendsozialarbeit" ist ausnahmslos delegiert. Der
Bereich "Kinder- und Jugendschutz" kann gemäß Jugendschutzgesetz nicht an Dritte übertragen werden.
Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden?
Ja
Siehe Antwort zur vorherigen Frage.
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung?
Nein
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Nein
Abschlussbewertung:
Durch eine Reduzierung der Betreuungsangebote in den Themenbereichen Schulsozialarbeit und Beratung für
arbeitslose Jugendliche sind Einsparungen in Höhe von ca. 200.000 € realisierbar. Die Aufgaben werden
ausnahmslos durch externe Dritte erbracht und erfüllen Präventivwirkung. Es ist zu erwarten, dass mit dem
Wegfall der Präventivmaßnahmen Folgewirkungen (Sozialhilfebedürftigkeit/Arbeitslosigkeit von Jugendlichen)
eintreten, deren (finanzielle) Konsequenzen nicht abgeschätzt werden können.