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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 307/2004 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 307/2004 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz) Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 307/2004 - Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz)

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Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen Produkt SEITE 1 VON 2 362 02 Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz zuständige Facheinheit 51 Abt. Jugend und Familie Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Produktgruppe Jugendarbeit Kurzbeschreibung Mit dem Produkt werden jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen bei der Eingliederung in die Arbeitswelt angeboten und alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erfasst. Auftragsgrundlage §§ 13, 14 und 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII); Jugendschutzgesetz (JÖSchG); Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Rechtsbindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Budget budgetverantwortlich 300 510 002 Alois Hermes Fachausschuss Jugendhilfeausschuss Ziele Vorhalten eines flächendeckenden Beratungsangebotes für alle Zielgruppen Zielgruppen Junge Menschen bis 27 Jahren mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen Kinder Jugendliche Junge Erwachsene Eltern sonstige Erziehungsberechtigte Erzieher/innen Lehrer / innen Multiplikatoren/innen Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen SEITE 2 VON 2 Leistung Jugendsozialarbeit; Kinder- und Jugendschutz Jahreswerte: Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten 113.381,10 € Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen 212.826,00 € Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten 326.207,10 € Kann die Aufgabe entfallen? Nein Es handelt um eine Pflichtaufgabe gemäß §§ 13, 14 und 80 KJHG, Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz. Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden? Ja Auf Grund der Kürzung der Landeszuschüsse (Jugendberufshilfe) wurde der Beschäftigungsumfang des Personals anteilig reduziert. Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden? Ja Dies hätte aber eine Reduzierung der Betreuungsangebote für arbeitslose Jugendliche zur Folge mit der Konsequenz, dass eine geringere Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu erwarten ist. Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden? Ja Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern) wahrgenommen werden? Ja Es finden bereits Kooperationen statt. Der Bereich "Jugendsozialarbeit" ist ausnahmslos delegiert. Der Bereich "Kinder- und Jugendschutz" kann gemäß Jugendschutzgesetz nicht an Dritte übertragen werden. Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden? Ja Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung? Nein Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar? Nein Abschlussbewertung: Durch eine Reduzierung der Betreuungsangebote in den Themenbereichen Schulsozialarbeit und Beratung für arbeitslose Jugendliche sind Einsparungen in Höhe von ca. 200.000 € realisierbar. Die Aufgaben werden ausnahmslos durch externe Dritte erbracht und erfüllen Präventivwirkung. Es ist zu erwarten, dass mit dem Wegfall der Präventivmaßnahmen Folgewirkungen (Sozialhilfebedürftigkeit/Arbeitslosigkeit von Jugendlichen) eintreten, deren (finanzielle) Konsequenzen nicht abgeschätzt werden können.