Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
Produkt
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365 01 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
zuständige Facheinheit
51
Abt. Jugend und Familie
Produktbereich
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe
Tageseinrichtungen für Kinder
Kurzbeschreibung
Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Gruppen, ganztags oder für einen Teil des Tages in
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Kommunen, Kirchen, finanzschwachen Vereinen und Verbänden
und Elterninitiativen
Auftragsgrundlage
§§ 22, 24 und 25 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG; SGB VIII) i.V.m. dem Gesetz über Tageseinrichtungen
für Kinder (GTK)
Rechtsbindungsgrad
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
Budget
budgetverantwortlich
300 510 004 Jörg Firmenich
Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ziele
Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen
Zielgruppen
Kommunale und freie Träger der Jugendhilfe
Leiter/innen von Tageseinrichtungen
Kinder, Eltern, Erziehungsberechtigte
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
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Leistung
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
Jahreswerte:
137.278,57 €
Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten
Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen
10.308.116,00 €
Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten
10.445.394,57 €
Kann die Aufgabe entfallen?
Nein
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe gemäß GTK.
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Nein
Für Kinder im Alter von 3-6 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Nein
Die Qualität ist gesetzlich vorgeschrieben. Beispielhaft sind hier genannt: Gruppengröße,
Personalvereinbarung (-stärke), Betreuungsformen etc.
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Nein
Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern)
wahrgenommen werden?
Ja
Die Aufgabe wird bereits jetzt in Kooperation mit Dritten wahrgenommen. Während der Kreis für
Koordination und verwaltungstechnische Abwicklung verantwortlich zeichnet, erfolgt die Bereitstellung der
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder ausschließlich durch externe Dritte.
Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden?
Nein
Es besteht keine Möglichkeit die Koordination und verwaltungstechnische Abwicklung auf Dritte zu
übertragen.
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung?
Nein
Es besteht derzeit ein Überangebot an Kindergartenplätzen.
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Ja
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des SGB II (Hartz IV) sowie der Neufassung des SGB XII liegt der
Referentenentwurf des Tagesbetreuungsausbaugesetzes vor, der umfangreiche Änderungen hinsichtlich
der qualitativen Anforderungen an die Aufgabenerfüllung vorsieht. Insbesondere mit der zusätzlichen
Anforderung, ein bedarfsgerechtes Angebot auch für Kinder unter 3 Jahren vorhalten zu müssen, werden
auf den Kreis erhebliche Kosten zukommen.
Abschlussbewertung:
Während der Kreis ausschließlich für Koordination und verwaltungstechnische Abwicklung verantwortlich
zeichnet, erfolgt die Bereitstellung der Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder durch externe Dritte. Es besteht
keine Möglichkeit zur weiteren Aufgabenübertragung. Ansatzpunkte, Einsparungen zu erzielen, sind nicht
ersichtlich. Es ist zu prüfen, inwieweit das Überangebot an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder kompensiert
werden kann.
Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, das zur Zeit im Referentenentwurf vorliegt, ist ein bedarfsgerechtes
Angebot für Kinder unter 3 Jahren vorzuhalten. Die zu erwartenden Mehrausgaben für Sachmittel und Personal,
so die derzeitige Vorstellung des Gesetzgebers, sollen durch die Haushaltsmittel finanziert werden, welche die
Kreise mit Einführung von Hartz IV (Zusammenfassung Arbeitslosen- und Sozialhilfe) einsparen.