Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
Produkt
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361 01 Tagespflege
zuständige Facheinheit
51
Abt. Jugend und Familie
Produktbereich
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Kurzbeschreibung
Bei der Tagespflege wird ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags von einer Pflegeperson betreut.
Tagespflege kann im Haushalt der Pflegeperson oder im Haushalt der Eltern des Kindes stattfinden. In diesem
Zusammenhang werden die Tagespflegepersonen durch Beratung und Schulung qualifiziert.
Auftragsgrundlage
§ 23 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII)
Rechtsbindungsgrad
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
Budget
budgetverantwortlich
300 510 003 Jörg Firmenich
Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ziele
Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Tagespflegeplätzen, insbesondere für Kinder
unter 3 Jahren und für ältere Kinder, sofern entsprechende Plätze in Einrichtungen nicht zur
Verfügung stehen.
Qualifizierung der Tagespflegepersonen durch Beratung und Schulung.
Zielgruppen
Kinder bis 14 Jahre, die wegen Berufstätigkeit nicht von Eltern oder Verwandten betreut werden
können
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
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Leistung
Tagespflege
Jahreswerte:
Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten
98.046,26 €
Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen
168.368,00 €
Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten
266.414,26 €
Kann die Aufgabe entfallen?
Nein
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe gemäß § 23 KJHG.
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Nein
Der Aufgabenumfang ist antragsabhängig und insofern nicht reduzierbar.
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Nein
Grundsätzlich ist eine Reduzierung der Qualität möglich, in dem bisher durchgeführte
Qualifizierungsmaßnahmen der Tagespflegepersonen unterbleiben. Die Finanzierung erfolgt durch "SocialSponsoring". Vor diesem Hintergrund sind Einspareffekte durch eine Qualitätsreduzierung nicht zu
erzielen. Vielmehr ist zu erwarten, dass dies zu einer Zunahme von Abbrüchen in der Tagespflege und
höherem Verwaltungsaufwand führt. Keine Auswirkungen hat dies auf die Kosten des zu zahlenden
Aufwendungsersatzes an die Tagespflegeperson.
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Nein
Die Aufgabenerfüllung ist z. B. dafür Voraussetzung, dass alleinerziehende Eltern eine Arbeitsstelle
antreten können. Die Tagespflege ist damit ein Instrument im Sozialsystem; durch eine Verschiebung
würden unweigerlich andere Sozialleistungen greifen müssen.
Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern)
wahrgenommen werden?
Ja
Lediglich die Leistungserbringung ist delegierbar. Die Leistungsbewilligung und die Kostenheranziehung
müssen beim Kreis verbleiben.
Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden?
Ja
Ausgenommen ist die Leistungsbewilligung und die Kostenheranziehung.
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung?
Nein
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Ja
Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV sowie der Neufassung des SGB XII liegt der
Referentenentwurf des Tagesbetreuungsausbaugesetzes vor, der im Bereich der Tagespflege
umfangreiche Änderungen der qualitativen Anforderungen vorsieht. Diese betreffen insbesondere den
Ausbau an Tagespflegestellen, die notwendige Qualifizierung der Tagespflegepersonen sowie eine
Erhöhung des Aufwandsersatzes der Tagespflegepersonen durch eine anteilige Beteiligung an der
Alterssicherung und am Unfallschutz. Ein Inkrafttreten des Gesetzes wird zu erheblichen Mehrkosten des
Kreises führen.
Abschlussbewertung:
Die Tagespflege hat wesentliche Auswirkungen auf andere Hilfearten (Sozial- und Arbeitslosenhilfe). Eine
Reduzierung der Qualität würde zwangsweise zu Mehrausgaben in diesen Hilfen führen. Da die
Aufgabenerfüllung antragsabhängig ist und die Qualitätsreduzierung ein Einsparpotenzial nicht erwarten lässt, ist
eine weitere aufgabenkritische Detailprüfung nicht angezeigt.