Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
Produkt
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363 01 Erziehungsberatung
zuständige Facheinheit
51
Abt. Jugend und Familie
Produktbereich
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe
Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien
Kurzbeschreibung
Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten, bei der Klärung und
Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung
von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung
Auftragsgrundlage
§§ 16, 17, 27, 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII)
Rechtsbindungsgrad
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
Budget
budgetverantwortlich
300 510 001 Jörg Firmenich
Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ziele
Das Leistungsangebot soll dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre
Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können.
Es soll Krisen vorbeugen bzw. die Krisenbewältigung unterstützen und insbesondere der
Notwendigkeit familienersetzender Hilfen nach Möglichkeit vorbeugen.
Das Leistungsangebot hat die selbständige und frühestmögliche verantwortliche Lebensgestaltung
der Klientinnen und Klienten zum Ziel (Hilfe zur Selbsthilfe)
Familien sollen darin unterstützt werden, die eigenen Ressourcen besser kennen- sowie nutzen zu
lernen und weiterzuentwickeln.
Zielgruppen
sonstige Bezugspersonen
Eltern
Erwachsene
Familien
Jugendliche
Kinder
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
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Leistung
Erziehungsberatung
Jahreswerte:
Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten
584.965,85 €
Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen
-71.419,00 €
Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten
513.546,85 €
Kann die Aufgabe entfallen?
Nein
Die Pflicht zur Aufgabenwahrnehmung ergibt sich aus § 27 KJHG als Instrument der Hilfen zur Erziehung.
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Nein
Die Aufgabenerfüllung ist antragsabhängig und nicht steuerbar. Durch eine konsequente
Verweisungspraxis aller Anliegen, die nicht punktgenau den Aufgaben der Erziehungsberatung
entsprechen, wird versucht, den kontinuierlichen Anstieg der Anmeldezahlen zu regulieren.
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Ja
Angesichts kontinuierlich ansteigender Fallzahlen wird bereits seit vier Jahren im Rahmen teaminterner
Aufgabenkritik die Anzahl der Fachkontakte (Beratungs-/Therapietermine) pro Fall stetig reduziert. Im Jahr
2003 lagen die Fachkontakte bei 66 % aller abgeschlossenen Fälle unter bzw. bei 5. Eine weitere
Reduzierung der Kontaktzahlen stellt die Ziele in Frage.
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Nein
Akute Krisenfälle können nicht verschoben werden (Suizidgefahr, familiäre Zuspitzungen etc.) Im Rahmen
der teaminternen Aufgabenkritik wurden Fälle in einem vertretbaren Maße verschoben, soweit dies
fachlich verantwortbar war.
Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern)
wahrgenommen werden?
Ja
Eine Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe ist grundsätzlich möglich. Demnach ist auch eine
Aufgabenübertragung auf externe Dritte nicht ausgeschlossen, wobei die Finanzverantwortung dem Kreis
obliegen würde. Ob die Aufgabenerfüllung jedoch wirtschaftlicher, d. h. für den Kreis kostengünstiger
erledigt werden kann, muss im Detail geprüft werden. Dabei könnte der Kreis durch entsprechende
Richtlinien einen Qualitätsstandard der Aufgabenerfüllung vorgeben.
Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden?
Ja
Siehe Antwort zur vorherigen Frage.
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung?
Nein
Die Wartezeiten entsprechen dem landesweiten Durchschnitt (ca. 23 Tage).
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Nein
Abschlussbewertung:
Da eine Aufgabenübertragung auf externe Dritte nicht ausgeschlossen ist und die Ausgaben zur
Aufgabenerfüllung relativ hoch sind, könnte im Rahmen einer Detailprüfung untersucht werden, ob diese
Leistung nach Vorgabe entsprechender Qualitätsstandards durch externe Dritte kostengünstiger erbracht
werden kann.