Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
Produkt
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363 04 Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht
zuständige Facheinheit
51
Abt. Jugend und Familie
Produktbereich
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe
Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien
Kurzbeschreibung
Beratung, Beteiligung und Unterstützung im Jugendstrafverfahren, Betreuung und Wiedereingliederung.
Auftragsgrundlage
§ 52 Kinder- und Jugendhilfegesetz(KJHG, SGB VIII) i.V.m. Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Rechtsbindungsgrad
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
Budget
budgetverantwortlich
300 510 001 Jörg Firmenich
Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ziele
Einbringung der psychosozialen und pädagogischen Gesichtspunkte in das Jugendstrafverfahren und
Betreuung der Jugendlichen/Heranwachsenden während des Verfahrens.
Schaffung und Vorhaltung eines ausreichenden pädagogischen Angebotes zur Ausgestaltung von
Weisungen des Jugendgerichtes pp.
Zielgruppen
Straffällige Jugendliche/Heranwachsende
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
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Leistung
Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht
Jahreswerte:
Summe der Personal-, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten
Summe der direkt zuzuordnenden Sachkosten / abzgl. Einnahmen
Gesamtsumme der zurechenbaren Kosten
144.395,55 €
3.143,00 €
147.538,55 €
Kann die Aufgabe entfallen?
Nein
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Nein
Der Umfang der Aufgabenerfüllung ist abhängig von den Klageerhebungen durch die Staatsanwaltschaft.
Eine Einflussnahme zur Reduzierung der Aufgabenerfüllung ist nicht möglich.
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Nein
Die Art der Aufgabenerfüllung ist durch das Jugendgerichtsgesetz vorgeschrieben. So ist z. B.
vorgegeben, in welcher Art und Weise die Abteilung Jugend und Familie in das Verfahren eingebunden ist
(Erstellung Sozialbericht, Aussage zur Prognose, Durchführung der durch das Jugendgericht auferlegten
Erziehungsmaßnahmen).
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Nein
Die Terminvorgabe zur Aufgabenerfüllung erfolgt durch das Jugendgericht.
Kann die Aufgabe in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern)
wahrgenommen werden?
Ja
Kooperationen sind grundsätzlich möglich. Derzeit besteht bereits eine Kooperation dergestalt, dass ein
Teil der Aufgaben, nämlich die Durchführung der Arbeitsauflagen und der Betreuungsweisungen, durch
Dritte wahrgenommen wird. Im Rahmen einer Vereinbarung konnte erreicht werden, dass die Gerichte
dem externen Dritten als Personalkostenerstattung Zuteilungen von verhängten Bußgeldern gewähren.
Kann die Aufgabe durch externe Dritte wahrgenommen werden?
Ja
Siehe Antwort zur vorherigen Frage.
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerfüllung?
Nein
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Nein
Abschlussbewertung:
Derzeit werden bereits Teile der Aufgabe durch Dritte wahrgenommen. Im Rahmen einer Vereinbarung konnte
erreicht werden, dass die Gerichte dem Externen für die hierdruch entstehenden Personalkosten Zuteilungen
von verhängten Bußgeldern gewähren.