Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Zustimmung zum Umstufungskonzept der K 69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Zustimmung zum Umstufungskonzept der K 69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim) Beschlussvorlage GB (Zustimmung zum Umstufungskonzept der K 69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim)

öffnen download melden Dateigröße: 55 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 299/2004 06.05.2004 Datum: Az.: 66.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.05.2004 Kreisausschuss 09.06.2004 Kreistag 23.06.2004 Zustimmung zum Umstufungskonzept der K 69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim Sachbearbeiter/in: Frau Patzsch Tel.: 15 218 Abt.: 66.2 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt dem Umstufungskonzept der Kreisstraße 69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim zu. Begründung: Mit Beschluss zur V130 / 2000 hat der Kreisausschuss nach Beratung und Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung dem Bauentwurf zum Ausbau der Kreis- Seite - 2 straße 69 vom Knotenpunkt Trierer Straße und Bahnhofstraße bis zum Knotenpunkt K 69/Anschluss Industriegebiet zugestimmt. Derzeit erfolgt der Ausbau des 1. Teilabschnittes Knotenpunkt Aachener- Trierer Straße / Bahnhofstraße. Durch die neue Linienführung der K 69 (Bahnhofstraße) ergibt sich nach Verlagerung der Trasse (siehe Anlage: Abschnitt A-B) die Notwendigkeit nachfolgend beschriebenes Umstufungskonzept umzusetzen: 1. Der neu ausgebaute Streckenabschnitt A – B von km 2,871 bis km 3,084 (neu) ist gem. § 6 Abs.2 des StrWG NW mit Verkehrsfreigabe als Bestandteil der Kreisstraße 69 für den öffentlichen Verkehr zu widmen. 2. Der Teilabschnitt der Gemeindestraße „In der Rhenn“ B–C von km 3,084 bis km 3,194 ist gem. § 8 Abs. 2 des StrWG NW zur Kreisstraße 69 aufzustufen. 3. Die verlassene alte Teilstrecke (A-D-C) der Kreisstraße von km 2,871 (alt) bis km 3,224 (alt) wird rekultiviert und ist daher nach Verkehrsfreigabe des neuen Streckenabschnittes voraussichtlich Frühjahr 2005- gem. § 6 Abs.2 des StrWG NW einzuziehen. Der vorgenannte Abschnitt geht nach Beendigung der Maßnahme im Tausch für die von der Gemeinde Blankenheim für den Ausbau benötigten Teilflächen in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim über. 4. Der neue Anschluss der Gemeindestraße „Burg“ D-E an die neue Linienführung der Kreisstraße 69 (neu) ist nach Verkehrsfreigabe auf einer Länge von 104,23 m gem. § 6 des StrWG NW als Bestandteil der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Umstufungskonzept zu den o.g. Straßenabschnitten zuzustimmen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)