Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 299/2004
06.05.2004
Datum:
Az.: 66.2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
26.05.2004
Kreisausschuss
09.06.2004
Kreistag
23.06.2004
Zustimmung zum Umstufungskonzept der K 69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim
Sachbearbeiter/in: Frau Patzsch
Tel.: 15 218
Abt.: 66.2
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt dem Umstufungskonzept der Kreisstraße 69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim
zu.
Begründung:
Mit Beschluss zur V130 / 2000 hat der Kreisausschuss nach Beratung und Beschlussempfehlung
des Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung dem Bauentwurf zum Ausbau der Kreis-
Seite - 2 straße 69 vom Knotenpunkt Trierer Straße und Bahnhofstraße bis zum Knotenpunkt K
69/Anschluss Industriegebiet zugestimmt. Derzeit erfolgt der Ausbau des 1. Teilabschnittes Knotenpunkt Aachener- Trierer Straße / Bahnhofstraße.
Durch die neue Linienführung der K 69 (Bahnhofstraße) ergibt sich nach Verlagerung der Trasse
(siehe Anlage: Abschnitt A-B) die Notwendigkeit nachfolgend beschriebenes Umstufungskonzept
umzusetzen:
1. Der neu ausgebaute Streckenabschnitt A – B von km 2,871 bis km 3,084 (neu) ist gem. § 6
Abs.2 des StrWG NW mit Verkehrsfreigabe als Bestandteil der Kreisstraße 69 für den
öffentlichen Verkehr zu widmen.
2. Der Teilabschnitt der Gemeindestraße „In der Rhenn“ B–C von km 3,084 bis km 3,194 ist
gem. § 8 Abs. 2 des StrWG NW zur Kreisstraße 69 aufzustufen.
3. Die verlassene alte Teilstrecke (A-D-C) der Kreisstraße von km 2,871 (alt) bis km 3,224 (alt)
wird rekultiviert und ist daher nach Verkehrsfreigabe des neuen Streckenabschnittes voraussichtlich Frühjahr 2005- gem. § 6 Abs.2 des StrWG NW einzuziehen. Der vorgenannte Abschnitt geht nach Beendigung der Maßnahme im Tausch für die von der Gemeinde Blankenheim für den Ausbau benötigten Teilflächen in das Eigentum der Gemeinde
Blankenheim über.
4. Der neue Anschluss der Gemeindestraße „Burg“ D-E an die neue Linienführung der Kreisstraße 69 (neu) ist nach Verkehrsfreigabe auf einer Länge von 104,23 m gem. § 6 des
StrWG NW als Bestandteil der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Umstufungskonzept zu den o.g. Straßenabschnitten zuzustimmen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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