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Beschlussvorlage GB (Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden.) Beschlussvorlage GB (Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden.)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 293/2004 01.04.2004 Az.: 32.1 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 09.06.2004 Kreistag 23.06.2004 Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden. Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms Tel.: 204 Abt.: 32.1 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Zu Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen der Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden werden folgende Personen gewählt: I. Amtsgericht Euskirchen 1. – 10. Name, Vorname, Anschrift II. Amtsgericht Schleiden 1. – 10. Name, Vorname, Anschrift Seite - 2 - Begründung: Nach dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 27.08.1998 (Mbl. NW. 1998 S. 1998 in der Fassung v. 20.10.2003) ist in diesem Jahr wieder der Ausschuss zur Wahl der Schöffen zu bilden, um aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen für die kommende Sitzungsperiode auszuwählen. Für die Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden müssen je 10 Vertrauenspersonen durch den Kreistag gewählt werden. Die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen sind den Amtsgerichten wie folgt zugeordnet: I. Amtsgericht Euskirchen Stadt Euskirchen Stadt Mechernich Stadt Bad Münstereifel Gemeinde Weilerswist Stadt Zülpich II. Amtsgericht Schleiden Gemeinde Blankenheim Gemeinde Dahlem Gemeinde Hellenthal Gemeinde Kall Gemeinde Nettersheim Stadt Schleiden Die Vertrauenspersonen müssen in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnhaft sein und vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederschaft gewählt werden. In Vertretung gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)