Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 292/2004
01.04.2004
Az.: 32.1
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
09.06.2004
Kreistag
23.06.2004
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen;
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms
Tel.: 204
Abt.: 32.1
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt folgende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen
und Richter beim Verwaltungsgericht Aachen:
(Vorschlagsliste: 32 Personen)
Seite - 2 Begründung:
Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Aachen weist darauf hin, dass die Amtszeit der gegenwärtig beim Verwaltungsgericht Aachen tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit Ablauf des 31.12.2004 endet. Für eine rechtzeitige Neuwahl für die vierjährige Wahlperiode ist daher
Sorge zu tragen.
Die Kreise wirken bei der Wahl gemäß § 28 VwGO in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/innen aufstellen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt sodann der beim
Verwaltungsgericht zu bildende Wahlausschuss die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richter/innen. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Aachen wird dem Wahlausschuss vorschlagen,
die Zahl der vom Kreis Euskirchen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf 32 festzusetzen.
Daher sind vom Kreis Euskirchen 32 Personen aus der Bevölkerung des Kreises vorzuschlagen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei
Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises erforderlich
( § 28 Satz 4 VwGO).
Im Zuge der Aufstellung der Vorschlagsliste ist zweckmäßigerweise bereits zu berücksichtigen, ob
hinsichtlich der Person des vorzuschlagenden sachliche oder persönliche Hinderungsgründe bestehen. Die Voraussetzungen der Berufung zum ehrenamtlichen Richter, die Ausschluss- und Hinderungsgründe sowie das Ablehnungsrecht entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Auszug der
VwGO (Anlage 1).
Die Vorschlagsliste soll außer dem Vor- und Familiennamen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den genauen Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Bei der Berufsbezeichnung
sollen Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter pp. vermieden werden (statt dessen z.B. Einzelhandelskaufmann, Versicherungsangestellter); bei Rentnern und Pensionären soll auch die
frühere Berufsbezeichnung angegeben werden. Mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 54 Abs. 3
VwGO (Besorgnis der Befangenheit bei ehrenamtlichen Richtern, die einer Vertretungskörperschaft angehören) muss in die Vorschlagsliste auch die Angabe aufgenommen werden, ob der
Vorgeschlagene der Vertretung einer kommunalen Körperschaft (Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat) angehört, ggf. welcher.
In Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)