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Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen; hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen;
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen;
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 292/2004 01.04.2004 Az.: 32.1 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 09.06.2004 Kreistag 23.06.2004 Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen; hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms Tel.: 204 Abt.: 32.1 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt folgende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Aachen: (Vorschlagsliste: 32 Personen) Seite - 2 Begründung: Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Aachen weist darauf hin, dass die Amtszeit der gegenwärtig beim Verwaltungsgericht Aachen tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit Ablauf des 31.12.2004 endet. Für eine rechtzeitige Neuwahl für die vierjährige Wahlperiode ist daher Sorge zu tragen. Die Kreise wirken bei der Wahl gemäß § 28 VwGO in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/innen aufstellen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt sodann der beim Verwaltungsgericht zu bildende Wahlausschuss die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richter/innen. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Aachen wird dem Wahlausschuss vorschlagen, die Zahl der vom Kreis Euskirchen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf 32 festzusetzen. Daher sind vom Kreis Euskirchen 32 Personen aus der Bevölkerung des Kreises vorzuschlagen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises erforderlich ( § 28 Satz 4 VwGO). Im Zuge der Aufstellung der Vorschlagsliste ist zweckmäßigerweise bereits zu berücksichtigen, ob hinsichtlich der Person des vorzuschlagenden sachliche oder persönliche Hinderungsgründe bestehen. Die Voraussetzungen der Berufung zum ehrenamtlichen Richter, die Ausschluss- und Hinderungsgründe sowie das Ablehnungsrecht entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Auszug der VwGO (Anlage 1). Die Vorschlagsliste soll außer dem Vor- und Familiennamen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den genauen Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Bei der Berufsbezeichnung sollen Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter pp. vermieden werden (statt dessen z.B. Einzelhandelskaufmann, Versicherungsangestellter); bei Rentnern und Pensionären soll auch die frühere Berufsbezeichnung angegeben werden. Mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 54 Abs. 3 VwGO (Besorgnis der Befangenheit bei ehrenamtlichen Richtern, die einer Vertretungskörperschaft angehören) muss in die Vorschlagsliste auch die Angabe aufgenommen werden, ob der Vorgeschlagene der Vertretung einer kommunalen Körperschaft (Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat) angehört, ggf. welcher. In Vertretung gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)