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Verwaltungsergänzung (Konversion Burg Vogelsang - Qualifizierung von Ergebnissen aus der Machbarkeitsstudie -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Konversion Burg Vogelsang
- Qualifizierung von Ergebnissen aus der Machbarkeitsstudie -) Verwaltungsergänzung (Konversion Burg Vogelsang
- Qualifizierung von Ergebnissen aus der Machbarkeitsstudie -)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat A 63/2003 2. Verwaltungsergänzung Datum: 17.03.2004 Az.: 80/751-50 Abteilung: Stabsstelle 80 Konversion Burg Vogelsang - Qualifizierung von Ergebnissen aus der Machbarkeitsstudie Auf Einladung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit NRW fand am 15.03.2004 unter Beteiligung von Vertretern des Bundes und des Kreises Euskirchen ein sog. Fördergespräch zum weiteren Qualifizierungsprozess der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie statt. Folgende, vordringlich notwendigen Projektbausteine wurden vereinbart: Projektsteuerung, Projektkoordination, Prozessplanung und Geschäftsführung der Steuerungsgremien Projekttransfer und Peripherieaufwand (Terminteilnahme Gremien, Stellungnahmen, Ergebnistransfers) Kommunikation/Medien Grundlagenermittlung Eigentumsübergang Arbeitsmarktwirtschaftliche Maßnahmen Organisation (Trägermodell) Projektmanagement SC Netto Brutto ca. 45.000,00 € ca. 35.000,00 € ca. 25.000,00 € ca. 6.500,00 € ca. 6.500,00 € ca. 6.500,00 € ca. 2.500,00 € ca. 127.000,00 € ca. 147.320,00 € Für diese Projektphase, deren Laufzeit bis einschließlich Dezember 2004 ausgerichtet ist, entstehen Kosten in Höhe von vorausichtlich ca. 147.320,00 € (+/- 10 %). Optional werden für eine notarielle Begleitung eines Trägermodells weitere 10.000,00 € veranschlagt. Mit der Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist nach Einreichung eines entsprechend überarbeiteten Förderantrags kurzfristig zu rechnen. Die Finanzierung wird im Rahmen einer Projektförderung zu 70 % über EU-/Landesmittel und Bundesmittel erfolgen. Der verbleibende Eigenanteil von 30 % ist aus der Region zu erbringen. Abstimmungsgespräche mit den Kreisen Aachen und Düren werden am 19.03.2004 im Rahmen einer regionalen Landrätekonferenz auf der Basis der aktuellen Gesprächsergebnisse im MWA NRW fortgesetzt. Angestrebt wird auch hier wieder eine Kostenteilung wie bei der Vergabe der Machbarkeitsstudie. Zusätzlich sollen auf dem Wege einer separaten Förderantragstellung des Kreises Euskirchen beim Bund (OFD) für folgende Maßnahmen 100 % -Finanzierungen erwirkt werden. - Technisches Gutachten zur Ver-/Entsorgung ca. 60.000,00 € - Bau- und betriebstechnisches Gutachten ca. 30.000,00 € - Begleitung, Auswertung und Kommentierung der Gutachten ca. 10.000,00 € Seite - 2 ca. 100.000,00 € Die Vergaben dieser Aufträge soll jeweils nach Durchführung eines Vergabeverfahrens erfolgen. Die aufzubringenden Mittel sind außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2004 bereitzustellen. Die Projektsteuerung der Anker- bzw. Kernnutzungen gemäß Machbarkeitsstudie sind durch das Wirtschaftsministerium aus der Projektplanung ausgeklammert worden. Eine Weiterqualifizierung der Anker-/Kernnutzungen soll nach interministerieller Absprache von den jeweiligen betroffenen Fachressorts durchgeführt werden. Damit jedoch das Ziel der unmittelbaren Folgenutzung nach Abzug der Belgier ab 01.01.2006 weiter verfolgt werden kann, ist es aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich, diese Projekte parallel zum Regionalmarketing und zur begleitenden Grundlagenermittlung voranzutreiben. Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt, 1. im Haushaltsjahr 2004 270.000,00 € außerplanmäßig bereitzustellen. 2. die Verwaltung zu beauftragen, a) umgehend konkrete Verhandlungen mit dem Bund zur Umsetzung der beschriebenen Verfahrensschritte zu führen. b) umgehend Gespräche mit den zuständigen Landesministerien zur Weiterqualifizierung der Kern- und Ankernutzungen gemäß Machbarkeitsstudie zu führen. In Vertretung: gez. Poth Allgemeiner Vertreter des Landrats