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Beschlussvorlage (Regionale 2010 - RegioGrün - | Die Rheinischen Gärten Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
95 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Regionale 2010 - RegioGrün - | Die Rheinischen Gärten
Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Regionale 2010 - RegioGrün - | Die Rheinischen Gärten
Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Regionale 2010 - RegioGrün - | Die Rheinischen Gärten
Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Regionale 2010 - RegioGrün - | Die Rheinischen Gärten
Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 128/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Regionale 2010 - RegioGrün - | Die Rheinischen Gärten Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 13.08.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 128/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Peter Pfannkuche 13.08.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betreff: Regionale 2010 - RegioGrün - | Die Rheinischen Gärten Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch Beschlussentwurf: Der Rat beschliesst die Festlegung der in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichneten Bereiche als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Baugesetzbuch. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling plant seit einigen Jahren gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis, den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises, der Stadt Köln, der Stadt Bergisch Gladbach und der Stadt Leverkusen im Rahmen der Regionale 2010 das Projekt RegioGrün. Ziele des Projektes sind die Sicherung und Qualifizierung des Freiraumes, die Schaffung eines zusammenhängenden Grünraumes (dritter Grüngürtel um Köln) sowie die Abgrenzung der Ortsränder, vor allem vor dem Hintergrund des nach wie vor im Raum Köln/Bonn bestehenden Siedlungsdruckes. Das Projekt RegioGrün wurde aus dem Masterplan :grün weiter entwickelt, hat den A-Stempel der Regionale 2010 erhalten und ist damit als offizielles Projekt ausgewiesen. Ein umfangreiches Projektdossier und eine abgestimmte Maßnahmenplanung, aus denen Ziele und Maßnahmen für das Stadtgebiet Wesseling hervorgehen, liegen vor. Das Dossier :Korridor Süd | Die Rheinischen Gärten - Vertiefung Kiesabbau Köln – Brühl – Wesseling wurde den Mitgliedern des Fachausschusses im Rahmen der Sitzung am 24.06.2009 übergeben. Gerade unter dem Aspekt des fortschreitenden Klimawandels sind die Erhaltung und Aufwertung von innerstädtischen Grünflächen besonders wichtig, um zum einen stadtklimarelevante Freiflächen zu erhalten und zum anderen eine wohnungsnahe Erholung zu ermöglichen. RegioGrün leistet hierzu mit der interkommunalen Vernetzung und der Erschließung von heute zum Teil für die Naherholung noch nicht nutzbaren Freiflächen einen wertvollen Beitrag. RegioGrün ist daher eines von insgesamt 20 Freiraumprojekten, deren Bedeutung für die Metropolregion Köln/Bonn in der Stellungnahme der Regionale 2010-Agentur „Stadtkultur und Zwischenstadt – eine Herausforderung für den Stadtumbau West“ (Stand November 2008) besonders herausgestellt wird. Zur Umsetzung des RegioGrün-Projektes | Die Rheinischen Gärten im Landschaftsraum zwischen Köln und Bonn stimmt die Stadt Wesseling die Beantragung von Fördermitteln mit der Bezirksregierung Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und der Regionale-2010-Agentur für den Realisierungszeitraum 2010 – 2014 ab. 2. Lösung In verschiedenen Abstimmungsgesprächen wies die Bezirksregierung Köln nunmehr darauf hin, dass zur Fördermittelvergabe eine Festlegung als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB erforderlich ist. Der Stadtumbau ist im Baugesetzbuch in den §§ 171a-d geregelt. Danach wird das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss der Gemeinde als Stadtumbaugebiet festgelegt. Es ist in seinem räumlichen Umfang so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen (§ 171b (1) BauGB). Generell kann die Gemeinde dabei nach Zweckmäßigkeit entscheiden, ob sie das Stadtumbaugebiet lediglich durch Beschluss nach § 171b BauGB festlegt oder ob sie das Stadtumbaugebiet als Sanierungsgebiet förmlich festsetzt. Da im vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass einvernehmliche Regelungen mit den Beteiligten im ausreichenden Umfang getroffen werden können, kann auf den Erlass einer Satzung verzichtet werden. Die Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171b BauGB begründet als solches keine besonderen Eingriffsrechte der Gemeinde, so dass sich mit der Festlegung des Stadtumbaugebietes keinerlei nachteilige Auswirkungen für die Eigentümer im Gebiet ergeben Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen u.a. dazu beitragen, die städtebauliche Attraktivität des gesamten Gebietes oder von Teilgebieten für die dort wohnenden und arbeitenden Menschen sowie für Nutzer und Nutzungsinteressenten von außerhalb zu erhöhen, Wegebeziehnungen auszuweiten, besser zu vernetzen, sicherer zu machen sowie Konflikte zwischen unterschiedlichen Mobilitätsformen zu mindern, vernetzte Systeme für Fußgänger-, Radwege- und Grünverbindungen zu schaffen, auszubauen, zu ergänzen und umzugestalten, die stadtökologische Situation des Gebietes zu verbessern. Alle am Projekt beteiligten Kommunen sind gehalten, die betroffenen Flächen als Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB festzulegen. Das Stadtumbaugebiet umfasst Flächen aus den Keldenicher Feldfluren „An der Mühle“, „Auf der Bröhlkuhl“, „Am Dickopsacker“, „An der Schäfersburg“, „Im Birkenfeld“ und „Eichholzer Acker“. Neben dieser Kernzone gibt es 5 sogenannte städtebaulich-landschaftsgestalterische Interventionspunkte, die mit der Kernzone über den Link in Verbindung stehen. Die Flächen und die externen städtebaulich-landschaftsgestalterischen Interventionspunkte sind im beigefügten Lageplan farblich dargestellt. Grundlage für den Beschluss zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes soll ein städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 171b (2) BauGB) sein, in dem die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet schriftlich darzustellen sind. Das städtebauliche Entwicklungskonzept wird im Projektdossier RegioGrün :Korridor Süd | Die Rheinischen Gärten – Vertiefung Kiesabbau Köln – Brühl – Wesseling erläutert und bildet die Grundlage für die weiteren Planungen. Für die im Stadtumbaugebiet liegenden Projekte von RegioGrün wurden folgende Grundsatzbeschlüsse gefasst: 24.01.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und „RegioGrün“ – Ein Projekt der Regionale 2010 Umweltschutz (Vorlagen-Nr. 352/2006) 06.02.2007 Rat der Stadt Wesseling (Vorlagen-Nr. 352/2006) „RegioGrün“ – Ein Projekt der Regionale 2010 18.06.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz (Vorlagen-Nr. 107/2008) „RegioGrün „Die Rheinischen Gärten“ Projekt „Kiesabgrabungen“ - Vorstellung des Plankonzeptes durch Prof. Aufmkolk. Die Planungen des RegioGrün Konzeptes :Korridor Süd | Die Rheinischen Gärten wurden der Öffentlichkeit in den vorgenannten Sitzungen sowie im Rahmen einer Ausstellung aller Regionale 2010 Projekte der Stadt Wesseling im Mai/ Juni 2009 vorgestellt. Im Rahmen dieser Ausstellung konnten die Bürgerinnen und Bürger Anregungen zu dem Planungskonzept abgeben, die in die weitere Projektrealisierung sachgerecht einfließen werden (Öffentlichkeitsbeteiligung § 171b (3) BauGB). 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Festlegung des Stadtumbaugebietes nicht. Vielmehr ermöglicht das Stadtumbaugebiet den Zugang zu verschiedenen Förderschienen für die im Rahmen von RegioGrün geplanten und in der mittelfristigen Finanzplanung überwiegend berücksichtigten Maßnahmen. Die EU-Kommission hat 1998 einen Aktionsrahmen „Nachhaltige Stadtentwicklung der Europäischen Union“ vorgelegt. Dieser Aktionsrahmen zielt auf besser koordinierte und gezieltere Gemeinschaftsaktionen hinsichtlich städtischer Probleme ab und gruppiert sich in mehrere Leitziele, z.B.: Schutz und Verbesserung der städtischen und globalen Umwelt hin zu lokaler und globaler Nachhaltigkeit. Neben insgesamt 24 teils sehr konkret formulierten Aktionsvorschlägen hat die Kommission an mehreren Stellen explizit die Einsatzmöglichkeiten der Strukturfonds in Ziel 2-Gebieten zur Realisierung u.a. des o.g. Leitzieles hervorgehoben. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Möglichkeit, u.a. Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des Programms „Stadtumbau West“ einzusetzen. Die neue Generation von Strukturfondsprogrammen hat eine Laufzeit bis 2013 und eine Nachlaufzeit von 2 Jahren.