Daten
Kommune
Wesseling
Größe
95 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
128/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Regionale 2010 - RegioGrün - | Die Rheinischen Gärten
Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.08.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 128/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Peter Pfannkuche
13.08.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Regionale 2010 - RegioGrün - | Die Rheinischen Gärten
Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch
Beschlussentwurf:
Der Rat beschliesst die Festlegung der in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichneten Bereiche als
Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Baugesetzbuch.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling plant seit einigen Jahren gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis, den Kommunen des
Rhein-Erft-Kreises, der Stadt Köln, der Stadt Bergisch Gladbach und der Stadt Leverkusen im Rahmen der
Regionale 2010 das Projekt RegioGrün. Ziele des Projektes sind die Sicherung und Qualifizierung des
Freiraumes, die Schaffung eines zusammenhängenden Grünraumes (dritter Grüngürtel um Köln) sowie die
Abgrenzung der Ortsränder, vor allem vor dem Hintergrund des nach wie vor im Raum Köln/Bonn
bestehenden Siedlungsdruckes.
Das Projekt RegioGrün wurde aus dem Masterplan :grün weiter entwickelt, hat den A-Stempel der Regionale
2010 erhalten und ist damit als offizielles Projekt ausgewiesen. Ein umfangreiches Projektdossier und eine
abgestimmte Maßnahmenplanung, aus denen Ziele und Maßnahmen für das Stadtgebiet Wesseling
hervorgehen, liegen vor. Das Dossier :Korridor Süd | Die Rheinischen Gärten - Vertiefung Kiesabbau Köln –
Brühl – Wesseling wurde den Mitgliedern des Fachausschusses im Rahmen der Sitzung am 24.06.2009
übergeben.
Gerade unter dem Aspekt des fortschreitenden Klimawandels sind die Erhaltung und Aufwertung von
innerstädtischen Grünflächen besonders wichtig, um zum einen stadtklimarelevante Freiflächen zu erhalten
und zum anderen eine wohnungsnahe Erholung zu ermöglichen. RegioGrün leistet hierzu mit der
interkommunalen Vernetzung und der Erschließung von heute zum Teil für die Naherholung noch nicht
nutzbaren Freiflächen einen wertvollen Beitrag.
RegioGrün ist daher eines von insgesamt 20 Freiraumprojekten, deren Bedeutung für die Metropolregion
Köln/Bonn in der Stellungnahme der Regionale 2010-Agentur „Stadtkultur und Zwischenstadt – eine
Herausforderung für den Stadtumbau West“ (Stand November 2008) besonders herausgestellt wird. Zur
Umsetzung des RegioGrün-Projektes | Die Rheinischen Gärten im Landschaftsraum zwischen Köln und
Bonn stimmt die Stadt Wesseling die Beantragung von Fördermitteln mit der Bezirksregierung Köln, dem
Rhein-Erft-Kreis und der Regionale-2010-Agentur für den Realisierungszeitraum 2010 – 2014 ab.
2. Lösung
In verschiedenen Abstimmungsgesprächen wies die Bezirksregierung Köln nunmehr darauf hin, dass zur
Fördermittelvergabe eine Festlegung als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB erforderlich ist. Der
Stadtumbau ist im Baugesetzbuch in den §§ 171a-d geregelt. Danach wird das Gebiet, in dem
Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss der Gemeinde als Stadtumbaugebiet
festgelegt. Es ist in seinem räumlichen Umfang so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig
durchführen lassen (§ 171b (1) BauGB).
Generell kann die Gemeinde dabei nach Zweckmäßigkeit entscheiden, ob sie das Stadtumbaugebiet
lediglich durch Beschluss nach § 171b BauGB festlegt oder ob sie das Stadtumbaugebiet als
Sanierungsgebiet förmlich festsetzt.
Da im vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass einvernehmliche Regelungen mit den Beteiligten im
ausreichenden Umfang getroffen werden können, kann auf den Erlass einer Satzung verzichtet werden.
Die Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171b BauGB begründet als solches keine besonderen
Eingriffsrechte der Gemeinde, so dass sich mit der Festlegung des Stadtumbaugebietes keinerlei nachteilige
Auswirkungen für die Eigentümer im Gebiet ergeben
Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen u.a. dazu beitragen,
die städtebauliche Attraktivität des gesamten Gebietes oder von Teilgebieten für die dort wohnenden und
arbeitenden Menschen sowie für Nutzer und Nutzungsinteressenten von außerhalb zu erhöhen,
Wegebeziehnungen auszuweiten, besser zu vernetzen, sicherer zu machen sowie Konflikte zwischen
unterschiedlichen Mobilitätsformen zu mindern,
vernetzte Systeme für Fußgänger-, Radwege- und Grünverbindungen zu schaffen, auszubauen, zu
ergänzen und umzugestalten,
die stadtökologische Situation des Gebietes zu verbessern.
Alle am Projekt beteiligten Kommunen sind gehalten, die betroffenen Flächen als Stadtumbaugebiet nach §
171b BauGB festzulegen.
Das Stadtumbaugebiet umfasst Flächen aus den Keldenicher Feldfluren „An der Mühle“, „Auf der Bröhlkuhl“,
„Am Dickopsacker“, „An der Schäfersburg“, „Im Birkenfeld“ und „Eichholzer Acker“.
Neben dieser Kernzone gibt es 5 sogenannte städtebaulich-landschaftsgestalterische Interventionspunkte,
die mit der Kernzone über den Link in Verbindung stehen.
Die Flächen und die externen städtebaulich-landschaftsgestalterischen Interventionspunkte sind im
beigefügten Lageplan farblich dargestellt.
Grundlage für den Beschluss zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes soll ein städtebauliches
Entwicklungskonzept (§ 171b (2) BauGB) sein, in dem die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet
schriftlich darzustellen sind. Das städtebauliche Entwicklungskonzept wird im Projektdossier RegioGrün
:Korridor Süd | Die Rheinischen Gärten – Vertiefung Kiesabbau Köln – Brühl – Wesseling erläutert und bildet
die Grundlage für die weiteren Planungen.
Für die im Stadtumbaugebiet liegenden Projekte von RegioGrün wurden folgende Grundsatzbeschlüsse
gefasst:
24.01.2007
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und
„RegioGrün“ – Ein Projekt der Regionale 2010
Umweltschutz
(Vorlagen-Nr.
352/2006)
06.02.2007
Rat der Stadt Wesseling (Vorlagen-Nr. 352/2006)
„RegioGrün“ – Ein Projekt der Regionale 2010
18.06.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz (Vorlagen-Nr. 107/2008)
„RegioGrün „Die Rheinischen Gärten“ Projekt „Kiesabgrabungen“ - Vorstellung des
Plankonzeptes durch Prof. Aufmkolk.
Die Planungen des RegioGrün Konzeptes :Korridor Süd | Die Rheinischen Gärten wurden der Öffentlichkeit
in den vorgenannten Sitzungen sowie im Rahmen einer Ausstellung aller Regionale 2010 Projekte der Stadt
Wesseling im Mai/ Juni 2009 vorgestellt. Im Rahmen dieser Ausstellung konnten die Bürgerinnen und Bürger
Anregungen zu dem Planungskonzept abgeben, die in die weitere Projektrealisierung sachgerecht einfließen
werden (Öffentlichkeitsbeteiligung § 171b (3) BauGB).
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Festlegung des Stadtumbaugebietes nicht.
Vielmehr ermöglicht das Stadtumbaugebiet den Zugang zu verschiedenen Förderschienen für die im
Rahmen von RegioGrün geplanten und in der mittelfristigen Finanzplanung überwiegend berücksichtigten
Maßnahmen.
Die EU-Kommission hat 1998 einen Aktionsrahmen „Nachhaltige Stadtentwicklung der Europäischen Union“
vorgelegt. Dieser Aktionsrahmen zielt auf besser koordinierte und gezieltere Gemeinschaftsaktionen
hinsichtlich städtischer Probleme ab und gruppiert sich in mehrere Leitziele, z.B.:
Schutz und Verbesserung der städtischen und globalen Umwelt hin zu lokaler und globaler
Nachhaltigkeit.
Neben insgesamt 24 teils sehr konkret formulierten Aktionsvorschlägen hat die Kommission an mehreren
Stellen explizit die Einsatzmöglichkeiten der Strukturfonds in Ziel 2-Gebieten zur Realisierung u.a. des o.g.
Leitzieles hervorgehoben. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Möglichkeit, u.a. Mittel aus dem
Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen
des Programms „Stadtumbau West“ einzusetzen. Die neue Generation von Strukturfondsprogrammen hat
eine Laufzeit bis 2013 und eine Nachlaufzeit von 2 Jahren.