Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
21.04.10, 17:56
Aktualisiert
21.04.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP830/2010 1. Ergänzung
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
09.02.2010
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Haupt- und Finanzausschuss
13.04.2010
Betreff:
Konjunkturpaket II
hier: Beschlussfassung über die Mittelverwendung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen in der angegebenen Reihenfolge mit Mitteln des Konjunkturpaketes II
umzusetzen:
1. Erneuerung der Straßenbeleuchtung
2. Ausbau der Breitbandverkabelung
3. Erneuerung der Fahrbahndecke der Graf-Salm-Straße
4. Anschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr laut Brandschutzbedarfsplan
Des Weiteren empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Bedburg die
seinerzeit gefassten Beschlüsse zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage an der Grundschule
Kaster, sowie die Erweiterung und den Umbau der alten Schule in Kirchtroisdorf aus Mitteln des
Konjunkturpaketes aufzuheben.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 über verschiedene Maßnahmen,
die aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert werden sollen, beraten und beschlossen.
Hierbei handelte es sich um Projekte, die aus dem Bereich Bildungsinfrastruktur verwaltungsseitig
vorgeschlagen worden sind. Der Gesamtbetrag der Mittel, die aus dem Konjunkturpaket II der
Stadt Bedburg zugeteilt worden sind, beläuft sich auf 2.683.012,00 €. Hierauf entfallen für den
Bereich Bildungsinfrastruktur 1.581.334,00 € und für den Bereich sonstige
Infrastrukturmaßnahmen 1.101.678,00 €. Bei den o.a. Beratungen waren die Maßnahmen an den
Schulen in Kaster und Kirdorf sowie der Bürgerhalle Königshoven, unstrittig.
Für die vorgeschlagenen Maßnahmen an den Grundschulen in Bedburg und Kirchherten wurde bei
der o.a. Sitzung die im Zukunftsinvestitionsfördergesetzes geforderte Nachhaltigkeit zumindest in
Frage gestellt. Bezüglich der Nachhaltigkeit ist zu sagen, dass Maßnahmen nur dann durchgeführt
werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass eine längerfristige Nutzung gewährleistet ist
(mindestens 15 Jahre). Sollte die Nutzung vor Ablauf von 15 Jahren aufgegeben werden, sind die
Fördermittel zurückzuzahlen. Aus den geschilderten Gründen hat der Rat der Stadt Bedburg
beschlossen, erst Anfang 2010 endgültig über durchzuführende Maßnahmen an den
Grundschulen in Bedburg und Kirchherten zu entscheiden.
Hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der möglichen Zukunft der Schulen wird auf
die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme des zuständigen Fachbereiches II verwiesen.
Eine Übersicht über die im Rahmen der Beratungen zur Verwendung von Mitteln des
Konjunkturpakets erörterten Maßnahmen mit dem jeweiligen Sachstand ist als Anlage 2 der
Sitzungsvorlage beigefügt.
Unter Berücksichtigung der bereits verausgabten Mittel und der durch eine konkrete
Auftragserteilung gebundenen Mittel stehen noch folgende Summen zur Verteilung zur Verfügung:
¾ Bildungsinfrastruktur: ca. 1,06 Mio. €
¾ Infrastruktur:
ca. 1,10 Mio. €
Für die aufgeführten Beträge gilt, dass mittels eines Tausches mit anderen Städten sämtliche noch
im Bereich der Bildungsinfrastruktur bereit stehenden Mittel in den Bereich der sonstigen
Infrastruktur verschoben werden können.
Die geänderten finanziellen Rahmenbedingungen lassen es dringend ratsam erscheinen, die
Prioritäten für die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket – soweit nicht schon
geschehen – unter Beachtung folgender Kriterien zu setzen:
- Vorrang für Maßnahmen, die die Attraktivität der Stadt erhöhen, indem sie in wichtigen
kommunalen Handlungsfeldern als Zukunftsinvestitionen Wirkung entfalten
- Vorrang für Maßnahmen, die aufgrund von Rechtsvorschriften unausweichlich sind
- Vorrang für Maßnahmen, die aktuell und mittelfristig den Haushalt definitiv belasten
werden, wenn sie nicht jetzt mit Mitteln des Konjunkturpakets umgesetzt bzw. ggf. auch
geringfügig vorgezogen werden
- Sicherheit der Existenz und Nutzung eines Objektes in den nächsten 15 Jahren
- Vorrang für Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Entlastung des Haushaltes
beitragen, z.B. durch geringeren Aufwand für Unterhaltung oder Betrieb
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hält die Verwaltung, die bereits beschlossenen
Maßnahmen an der Grundschule Kirdorf
- Erneuerung Hallenbeleuchtung/Abhangdecke und
- Sanierung der Duschbereiche
und an der Grundschule Kaster
- Sanierung der Umkleiden und Duschen
- Sanierung Hallenbeleuchtung/Abhangdecke
- Sanierung Bodenbelag
- Brauchwasser Turnhalle über Solar
für sinnvoll und zweckmäßig.
Das Gesamtvolumen beträgt 240.000,00 € (80.000,00 € Kirdorf und 160.000,00 € Kaster).
Von der Installation einer Photovoltaikanlage in Kaster sollte, auch im Hinblick auf die kürzlich
beschlossenen negativen Änderungen in Bezug auf die Einspeisungsvergütungen verzichtet
werden.
Verwaltungsseitig wurde in den letzten Sitzungen bereits mitgeteilt, dass dringender
Handlungsbedarf im Bereich der Straßenbeleuchtung besteht. Hier wird nach wie vor
vorgeschlagen, zu den bereits beschlossenen 360.000,00 € weitere 780.000,00 € aus dem
Konjunkturpaket und somit insgesamt 1,14 Mio. € zur Verfügung zu stellen.
Nach den ersten Auswertungen des Interessenbekundungsverfahrens muss im Bereich der DSLVersorgung für die Stadtteile Kirch-Grottenherten, Kirch-Kleintroisdorf und Rath mit Kosten in Höhe
von 250.000,00 € gerechnet werden.
Für die Erneuerung der Fahrbahndecke in Bedburg, Graf-Salm-Straße wurden die Kosten mit
150.000,00 € ermittelt. Ein Gutachten über die Finanzierbarkeit der Maßnahme aus Gründen des
Lärmschutzes mit Mitteln des Konjunkturpaketes liegt vor.
Somit verblieben für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges rund 384.000,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.04.2010
Beschlussvorlage WP8-30/2010 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage WP8-30/2010 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
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----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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