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Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II hier: Beschlussfassung über die Mittelverwendung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
21.04.10, 17:56
Aktualisiert
21.04.10, 17:56
Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II
hier: Beschlussfassung über die Mittelverwendung) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP830/2010 1. Ergänzung Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 09.02.2010 Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Haupt- und Finanzausschuss 13.04.2010 Betreff: Konjunkturpaket II hier: Beschlussfassung über die Mittelverwendung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen in der angegebenen Reihenfolge mit Mitteln des Konjunkturpaketes II umzusetzen: 1. Erneuerung der Straßenbeleuchtung 2. Ausbau der Breitbandverkabelung 3. Erneuerung der Fahrbahndecke der Graf-Salm-Straße 4. Anschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr laut Brandschutzbedarfsplan Des Weiteren empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Bedburg die seinerzeit gefassten Beschlüsse zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage an der Grundschule Kaster, sowie die Erweiterung und den Umbau der alten Schule in Kirchtroisdorf aus Mitteln des Konjunkturpaketes aufzuheben. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 über verschiedene Maßnahmen, die aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert werden sollen, beraten und beschlossen. Hierbei handelte es sich um Projekte, die aus dem Bereich Bildungsinfrastruktur verwaltungsseitig vorgeschlagen worden sind. Der Gesamtbetrag der Mittel, die aus dem Konjunkturpaket II der Stadt Bedburg zugeteilt worden sind, beläuft sich auf 2.683.012,00 €. Hierauf entfallen für den Bereich Bildungsinfrastruktur 1.581.334,00 € und für den Bereich sonstige Infrastrukturmaßnahmen 1.101.678,00 €. Bei den o.a. Beratungen waren die Maßnahmen an den Schulen in Kaster und Kirdorf sowie der Bürgerhalle Königshoven, unstrittig. Für die vorgeschlagenen Maßnahmen an den Grundschulen in Bedburg und Kirchherten wurde bei der o.a. Sitzung die im Zukunftsinvestitionsfördergesetzes geforderte Nachhaltigkeit zumindest in Frage gestellt. Bezüglich der Nachhaltigkeit ist zu sagen, dass Maßnahmen nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass eine längerfristige Nutzung gewährleistet ist (mindestens 15 Jahre). Sollte die Nutzung vor Ablauf von 15 Jahren aufgegeben werden, sind die Fördermittel zurückzuzahlen. Aus den geschilderten Gründen hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, erst Anfang 2010 endgültig über durchzuführende Maßnahmen an den Grundschulen in Bedburg und Kirchherten zu entscheiden. Hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der möglichen Zukunft der Schulen wird auf die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme des zuständigen Fachbereiches II verwiesen. Eine Übersicht über die im Rahmen der Beratungen zur Verwendung von Mitteln des Konjunkturpakets erörterten Maßnahmen mit dem jeweiligen Sachstand ist als Anlage 2 der Sitzungsvorlage beigefügt. Unter Berücksichtigung der bereits verausgabten Mittel und der durch eine konkrete Auftragserteilung gebundenen Mittel stehen noch folgende Summen zur Verteilung zur Verfügung: ¾ Bildungsinfrastruktur: ca. 1,06 Mio. € ¾ Infrastruktur: ca. 1,10 Mio. € Für die aufgeführten Beträge gilt, dass mittels eines Tausches mit anderen Städten sämtliche noch im Bereich der Bildungsinfrastruktur bereit stehenden Mittel in den Bereich der sonstigen Infrastruktur verschoben werden können. Die geänderten finanziellen Rahmenbedingungen lassen es dringend ratsam erscheinen, die Prioritäten für die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket – soweit nicht schon geschehen – unter Beachtung folgender Kriterien zu setzen: - Vorrang für Maßnahmen, die die Attraktivität der Stadt erhöhen, indem sie in wichtigen kommunalen Handlungsfeldern als Zukunftsinvestitionen Wirkung entfalten - Vorrang für Maßnahmen, die aufgrund von Rechtsvorschriften unausweichlich sind - Vorrang für Maßnahmen, die aktuell und mittelfristig den Haushalt definitiv belasten werden, wenn sie nicht jetzt mit Mitteln des Konjunkturpakets umgesetzt bzw. ggf. auch geringfügig vorgezogen werden - Sicherheit der Existenz und Nutzung eines Objektes in den nächsten 15 Jahren - Vorrang für Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Entlastung des Haushaltes beitragen, z.B. durch geringeren Aufwand für Unterhaltung oder Betrieb Beschlussvorlage WP8-30/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hält die Verwaltung, die bereits beschlossenen Maßnahmen an der Grundschule Kirdorf - Erneuerung Hallenbeleuchtung/Abhangdecke und - Sanierung der Duschbereiche und an der Grundschule Kaster - Sanierung der Umkleiden und Duschen - Sanierung Hallenbeleuchtung/Abhangdecke - Sanierung Bodenbelag - Brauchwasser Turnhalle über Solar für sinnvoll und zweckmäßig. Das Gesamtvolumen beträgt 240.000,00 € (80.000,00 € Kirdorf und 160.000,00 € Kaster). Von der Installation einer Photovoltaikanlage in Kaster sollte, auch im Hinblick auf die kürzlich beschlossenen negativen Änderungen in Bezug auf die Einspeisungsvergütungen verzichtet werden. Verwaltungsseitig wurde in den letzten Sitzungen bereits mitgeteilt, dass dringender Handlungsbedarf im Bereich der Straßenbeleuchtung besteht. Hier wird nach wie vor vorgeschlagen, zu den bereits beschlossenen 360.000,00 € weitere 780.000,00 € aus dem Konjunkturpaket und somit insgesamt 1,14 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Nach den ersten Auswertungen des Interessenbekundungsverfahrens muss im Bereich der DSLVersorgung für die Stadtteile Kirch-Grottenherten, Kirch-Kleintroisdorf und Rath mit Kosten in Höhe von 250.000,00 € gerechnet werden. Für die Erneuerung der Fahrbahndecke in Bedburg, Graf-Salm-Straße wurden die Kosten mit 150.000,00 € ermittelt. Ein Gutachten über die Finanzierbarkeit der Maßnahme aus Gründen des Lärmschutzes mit Mitteln des Konjunkturpaketes liegt vor. Somit verblieben für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges rund 384.000,00 €. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06.04.2010 Beschlussvorlage WP8-30/2010 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP8-30/2010 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 4 ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 4