Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
16.07.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
117/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
Vorlage für
Wahlausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der
Bürgermeisterin und des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.07.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 117/2009
Der Wahlleiter
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Julia Baß
15.07.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Wahlausschuss
Betreff:
Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin
und des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009
Beschlussentwurf:
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Wahlleiter durchgeführten Prüfung und nach Kontrolle durch
den Wahlausschuss werden hinsichtlich der Zulassung der für die Wahl des Bürgermeisters/ der
Bürgermeisterin sowie des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009 eingereichten Wahlvorschläge
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Alle für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Stadt Wesseling abgegebenen
Wahlvorschläge sind form- und fristgerecht eingereicht worden und werden für die Wahl zugelassen. Im
Einzelnen handelt es sich um folgende Bewerber:
Familienname, Vorname
Haupt, Hans-Peter
Kurzbezeichnung der Partei/ des Einzelbewerbers
CDU
Geyr, Sabine
SPD
Kutzer, Maria Therese
GRÜNE
Jügel, Sascha
DIE LINKE
Ditgens, Günter
Unabhängiger Einzelbewerber
2. Alle für die Wahl des Rates der Stadt Wesseling abgegebenen Wahlvorschläge für die Wahl in den
Wahlbezirken und für die Reserveliste sind form- und fristgerecht eingereicht worden und werden für die
Wahl zugelassen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Wahlvorschläge:
Partei/ Wählergruppe
Kurzbezeichnung
Bewerber(innen)
Christliche Demokratische Union Deutschlands
CDU
s. Anlage zur Vorlage 117/2009
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SPD
s. Anlage zur Vorlage 117/2009
Freie Demokratische Partei
FDP
s. Anlage zur Vorlage 117/2009
Bündnis 90/Die Grünen
GRÜNE
s. Anlage zur Vorlage 117/2009
Die Linke
DIE LINKE
s. Anlage zur Vorlage 117/2009
WIR/Freie Wähler Wesseling
WIR/FWW
s. Anlagen zur Vorlage 117/2009
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 18 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
(Kommunalwahlgesetz - KWahlG) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 39. Tage vor der Wahl
(d.h. spätestens 22.07.2009) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister/ zur
Bürgermeisterin und zum Stadtrat. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht
sind, den durch das KWahlG oder durch die Kommunalwahlordnung (KWahlO) aufgestellten Anforderungen
nicht entsprechen oder auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des
Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig sind.
I. Wahl zum Bürgermeister/ zur Bürgermeisterin
Für die Wahl zum Bürgermeister/ zur Bürgermeisterin der Stadt Wesseling wurden beim Wahlleiter der Stadt
Wesseling fristgerecht (letzter Abgabetermin: 13. Juli 2009, 18:00 Uhr) folgende Wahlvorschläge eingereicht:
Kurzbezeichnung der Partei/ des Einzelbewerbers
CDU
Bewerber
Hans-Peter Haupt
SPD
Sabine Geyr
GRÜNE
Maria Therese Kutzer
DIE LINKE
Sascha Jügel
Unabhängiger Einzelbewerber
Günter Ditgens
Sonstige Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/ Einzelbewerberinnen sind
nicht eingereicht worden.
Die Wahlvorschläge der o.g. Parteien und des Einzelbewerbers sind in der Anlage (Wahlvorschläge für die
Bürgermeisterwahl) zu dieser Vorlage aufgeführt.
II. Stadtratswahl
Für die Wahl des Rates der Stadt Wesseling wurden beim Wahlleiter der Stadt Wesseling fristgerecht (letzter
Abgabetermin: 13. Juli 2009, 18:00 Uhr) folgende Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen
Wahlbezirken und aus der Reserveliste eingereicht:
Partei/ Wählergruppe
Christliche Demokratische Union Deutschlands
Kurzbezeichnung
CDU
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SPD
Freie Demokratische Partei
FDP
Bündnis 90/Die Grünen
GRÜNE
Die Linke
DIE LINKE
WIR/Freie Wähler Wesseling
WIR/FWW
Sonstige Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/ Einzelbewerberinnen sind
nicht eingereicht worden.
Die Wahlvorschläge der o.g. Parteien sind in der Anlage (Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken)
und der Anlage (Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten) zu dieser Vorlage aufgeführt.
III. Prüfung
Die gemäß § 18 Abs. 1 KWahlG von mir als Wahlleiter durchgeführte Prüfung der Wahlvorschläge hat sich
im Besonderen auf folgende Punkte erstreckt:
Bezeichnung der Partei
Aufstellung der Bewerber(innen) an Hand der Ausfertigung der Niederschrift(en) über die
Versammlung(en) nach § 17 KWahlG
Unterzeichnung des Wahlvorschlags
Person des Bewerbers/ der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit
2. Lösung
Die Prüfung hat ergeben, dass alle Wahlvorschläge den Anforderungen des KWahlG und der KWahlO
entsprechen und dass kein Wahlvorschlag auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21
Abs. 2 Grundgesetz oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig ist.
3. Alternativen
Falls der Wahlausschuss feststellt, dass ein Wahlvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht,
so hat er diesen zurückzuweisen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine