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Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
16.07.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 117/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen Vorlage für Wahlausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.07.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 117/2009 Der Wahlleiter Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Julia Baß 15.07.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Wahlausschuss Betreff: Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009 Beschlussentwurf: Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Wahlleiter durchgeführten Prüfung und nach Kontrolle durch den Wahlausschuss werden hinsichtlich der Zulassung der für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin sowie des Rates der Stadt Wesseling am 30. August 2009 eingereichten Wahlvorschläge folgende Beschlüsse gefasst: 1. Alle für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Stadt Wesseling abgegebenen Wahlvorschläge sind form- und fristgerecht eingereicht worden und werden für die Wahl zugelassen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bewerber: Familienname, Vorname Haupt, Hans-Peter Kurzbezeichnung der Partei/ des Einzelbewerbers CDU Geyr, Sabine SPD Kutzer, Maria Therese GRÜNE Jügel, Sascha DIE LINKE Ditgens, Günter Unabhängiger Einzelbewerber 2. Alle für die Wahl des Rates der Stadt Wesseling abgegebenen Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken und für die Reserveliste sind form- und fristgerecht eingereicht worden und werden für die Wahl zugelassen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Wahlvorschläge: Partei/ Wählergruppe Kurzbezeichnung Bewerber(innen) Christliche Demokratische Union Deutschlands CDU s. Anlage zur Vorlage 117/2009 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD s. Anlage zur Vorlage 117/2009 Freie Demokratische Partei FDP s. Anlage zur Vorlage 117/2009 Bündnis 90/Die Grünen GRÜNE s. Anlage zur Vorlage 117/2009 Die Linke DIE LINKE s. Anlage zur Vorlage 117/2009 WIR/Freie Wähler Wesseling WIR/FWW s. Anlagen zur Vorlage 117/2009 Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 18 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 39. Tage vor der Wahl (d.h. spätestens 22.07.2009) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister/ zur Bürgermeisterin und zum Stadtrat. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch das KWahlG oder durch die Kommunalwahlordnung (KWahlO) aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen oder auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig sind. I. Wahl zum Bürgermeister/ zur Bürgermeisterin Für die Wahl zum Bürgermeister/ zur Bürgermeisterin der Stadt Wesseling wurden beim Wahlleiter der Stadt Wesseling fristgerecht (letzter Abgabetermin: 13. Juli 2009, 18:00 Uhr) folgende Wahlvorschläge eingereicht: Kurzbezeichnung der Partei/ des Einzelbewerbers CDU Bewerber Hans-Peter Haupt SPD Sabine Geyr GRÜNE Maria Therese Kutzer DIE LINKE Sascha Jügel Unabhängiger Einzelbewerber Günter Ditgens Sonstige Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/ Einzelbewerberinnen sind nicht eingereicht worden. Die Wahlvorschläge der o.g. Parteien und des Einzelbewerbers sind in der Anlage (Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl) zu dieser Vorlage aufgeführt. II. Stadtratswahl Für die Wahl des Rates der Stadt Wesseling wurden beim Wahlleiter der Stadt Wesseling fristgerecht (letzter Abgabetermin: 13. Juli 2009, 18:00 Uhr) folgende Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen Wahlbezirken und aus der Reserveliste eingereicht: Partei/ Wählergruppe Christliche Demokratische Union Deutschlands Kurzbezeichnung CDU Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Freie Demokratische Partei FDP Bündnis 90/Die Grünen GRÜNE Die Linke DIE LINKE WIR/Freie Wähler Wesseling WIR/FWW Sonstige Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/ Einzelbewerberinnen sind nicht eingereicht worden. Die Wahlvorschläge der o.g. Parteien sind in der Anlage (Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken) und der Anlage (Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten) zu dieser Vorlage aufgeführt. III. Prüfung Die gemäß § 18 Abs. 1 KWahlG von mir als Wahlleiter durchgeführte Prüfung der Wahlvorschläge hat sich im Besonderen auf folgende Punkte erstreckt: Bezeichnung der Partei Aufstellung der Bewerber(innen) an Hand der Ausfertigung der Niederschrift(en) über die Versammlung(en) nach § 17 KWahlG Unterzeichnung des Wahlvorschlags Person des Bewerbers/ der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit 2. Lösung Die Prüfung hat ergeben, dass alle Wahlvorschläge den Anforderungen des KWahlG und der KWahlO entsprechen und dass kein Wahlvorschlag auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig ist. 3. Alternativen Falls der Wahlausschuss feststellt, dass ein Wahlvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, so hat er diesen zurückzuweisen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine