Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 76/2003
16.05.2003
Az.: 60.12
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
11.06.2003
Statistik “Wilder Müll”
Sachbearbeiter/in: Herr Kremer
Tel.: 15 240
Abt.: 60.12
Wild abgelagerte Abfälle haben, wie auch in den Vorjahren, im Jahr 2002 wieder zu einem erheblichen Kostenaufwand geführt.
Die meisten Abfälle wurden wie bisher im Rahmen von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an
Straßen von den Bauhöfen der Städte und Gemeinden sowie des Kreises und den Straßenmeistereien der Straßenbaubetriebe NRW eingesammelt und entsorgt.
Sofern kein Verursacher ermittelbar war, wurden im Rahmen der eigenen ordnungsbehördlichen
Zuständigkeit der Städte und Gemeinden ebenfalls wild abgelagerte Abfälle entsorgt.
Die sich hieraus für das Jahr 2002 ergebenden Fallzahlen und die damit verbundenen Kosten sind
der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.
In den Vorjahren wurden jährlich zwischen 90 und 130 Fälle der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
direkt angezeigt; im Jahr 2002 wurden hier konkret 114 Verstöße bekannt.
Nach entsprechender Prüfung konnte bei 4 Fällen kein abfallrechtlicher Handlungsbedarf festgestellt werden. Hierbei handelte es sich in erster Linie um Fälle, bei welchen der Anzeigenerstatter
sich alleine durch den optischen Eindruck einer Sache persönlich gestört fühlte, die Lagerung als
solches jedoch nicht den abfallrechtlichen Vorschriften widersprach.
Weitere 30 Fälle mussten wegen Unzuständigkeit an andere Behörden weitergeleitet werden. Dies
sind in der Regel Fälle, bei welchen der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder eine Beweisführung nicht möglich ist. Letzteres scheitert meistens an der Bereitschaft der Anzeigenden in
möglichen Verfahren als Zeuge genannt zu werden.
In der Regel muss dann die Beseitigung durch die jeweils zuständige Stadt, Gemeinde oder Forstbehörde erfolgen.
Nach durchgeführter Vorermittlung blieben somit 80 Fälle abfallrechtlich zu bearbeiten. Hiervon
konnten bereit 72 Fälle abgeschlossen werden.
Hierbei wurde von 70 Verursachern der Müll freiwillig in eigener Regie geräumt und entsorgt,
nachdem diese von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde hierzu aufgefordert wurden.
Seite - 2 Bei den übrigen zwei Fällen konnte die ordnungsgemäße Entsorgung jedoch nur mit einer Ordnungsverfügung durchgesetzt werden, wobei in einem Fall die Entsorgung im Wege der Ersatzvornahme durchgeführt werden musste. Hierbei handelte es sich in dem einen Fall um ein Autowrack, in dem anderen Fall um die Lagerung wassergefährdender Stoffe (Altöl und Altfarben) deren Entsorgung auch nach erfolgter Ordnungsverfügung nicht von den Verursachern entsorgt wurden. Die hierbei für den Kreis Euskirchen entstandenen Kosten von rd. 2774,58 € werden im Wege
der Zwangsvollstreckung beigetrieben.
Von den abgeschlossenen Verfahren wurden insgesamt 22 Stück an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Bei den hiervon bereits abgeschlossenen Verfahren wurden bisher Bußgelder in einer Gesamthöhe von rd. 1080,00 € festgesetzt; neun Fälle mussten mangels Beweisen eingestellt werden.
Die Entscheidungen über 5 Fälle stehen noch aus. Hier ist zumindest in zwei Fällen mit
empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.
Bei acht geringfügigen Verstößen wurde an Stelle eines Bußgeldes eine Verwarnung ausgesprochen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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