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Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2009 und Verwendungsnachweis für 2008 des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
01.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2009 und Verwendungsnachweis für 2008 des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum  an der Apostelkirche) Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2009 und Verwendungsnachweis für 2008 des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum  an der Apostelkirche) Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2009 und Verwendungsnachweis für 2008 des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum  an der Apostelkirche)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 146/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschussantrag für 2009 und Verwendungsnachweis für 2008 des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 10.08.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 146/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Markus Kröger 10.08.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschussantrag für 2009 und Verwendungsnachweis für 2008 des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche Beschlussentwurf: Der Verwendungsnachweis (vgl. Anlage) für das Jahr 2008 wird als ordnungsgemäß anerkannt. Der CVJM erhält für das Jahr 2009 einen Zuschuss zu den jährlichen Personalkosten für das Angebot einer Freizeitmaßnahme und Hausaufgabenbetreuung (an vier Nachmittagen pro Woche) für Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren im evangelischen Gemeindezentrum der Apostelkirche am Mühlenweg in Wesseling. Der Zuschuss für das Jahr 2009 beträgt 16.780,00 €. Die Mittel werden aus den Erträgen der Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit finanziert. Über diesen Zuschuss ist bis zum 31.03.2010 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden müssen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Christliche Verein junger Menschen (CVJM Wesseling) hat aufgrund eines Beschlusses des Jugendhilfeauschusses vom 28.5.2008 im Jahr 2008 einen Zuschuss zu den jährlichen Personalkosten in Höhe von 14.990,35 € erhalten. Der CVJM Wesseling hat den Verwendungsnachweis inhaltlich und zeitlich korrekt eingereicht. Die Einnahmen und Ausgaben waren im Anhang zum Verwendungsnachweis ordnungsgemäß ausgeführt. Die Freizeitmaßnahmen und die Hausaufgabenbetreuung wurden im Bewilligungszeitraum von Honorarkräften durchgeführt. Die Besucherzahl steigt zunehmend. Hierbei handelt es in der Regel um Schüler/-innen der Grundschulen und der Unterstufe der Haupt- bzw. Realschule. 2. Lösung Die Arbeit des CVJM Wesseling wird von der Verwaltung sehr positiv bewertet. Mit dem Hausaufgaben- und Freizeitprogramm hat der CVJM Wesseling seit ein paar Jahren mit finanzieller Unterstützung der Stadt ein sehr wichtiges Angebot außerhalb der institutionalisierten Betreuungsangebote der Schulen aufgebaut. In der beratenden Arbeit des Jugendamtes wird immer wieder erfolgreich auf dieses Angebot verwiesen. Das Angebot des CVJM ist besonders für Schüler der Unterstufe, die keine Ganztagsangebote nutzen können oder für Schüler, die keine OGS besuchen, eine wichtige Einrichtung am Nachmittag. Die Verwaltung schlägt vor, dem CVJM Wesseling für das Jahr 2009 einen Zuschuss von insgesamt 16.780,00 € zu gewähren. Über diesen Zuschuss ist bis zum 31.03.2010 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden müssen. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel werden aus den Erträgen der Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit finanziert.