Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
196/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling
Umgestaltung Bahnhofsumfeld
Zugänge Fußgängerunterführung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
- 80 -
23.11.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 196/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Felix Stiepel
23.11.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling
Umgestaltung Bahnhofsumfeld
Zugänge Fußgängerunterführung
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt den vorliegenden Planungsstand mit den von
der Verwaltung aufgezeigten und zur Umsetzung empfohlenen Detaillösungen zur Fußgängerunterführung
als Ergebnis der Leistungsphase 2 HOAI (Vorentwurf) zur Kenntnis und beschließt ihn als Grundlage für die
Erarbeitung der Leistungsphase 3 sowie als Grundlage für die Durchführung der Bürgerbeteiligung
Über die Ergebnisse ist der Ausschuss zu informieren.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Planung des Bahnhofsumfeldes ist ein wichtiger Baustein der Stadtentwicklung Wesselings und fester
Bestandteil der :gesamtperspektive Wesseling im Rahmen der Regionale 2010. Kernelemente der Planung
sind die Aufwertung der einzigen Fußgängerverbindung zwischen den beiden Teilen der Wesselinger
Innenstadt durch eine Verkürzung der Personenunterführung sowie der verbesserte Zugang zum neu
gestalteten Bahnhofsvorplatz mit dem sanierten historischen Bahnhofsgebäude. Insofern ist der Baustein
Bahnhofsumfeld eng verbunden mit den übrigen Planungen in der Innenstadt und essentieller Bestandteil der
:gesamtperspektive Wesseling mit den Bausteinen Innenstadt und Rheinufer.
Die Verwaltung wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beauftragt, die
vom Planungsbüro rha Reicher Haase Assoziierte Architekten erarbeiteten und im Workshop mit den
Ratsfraktionen weiterentwickelten Eingänge der Fußgängerunterführung planerisch zu konkretisieren sowie
weitere vom Fachausschuss vorgeschlagene Varianten zu prüfen. Zur besseren Veranschaulichung der
Planung sind darüber hinaus 3D Modelle zu einigen der Planvarianten angefertigt worden.
Bei der Planung der Zugänge müssen vor allem die besonderen Anforderungen an die Unterführung als auch
die qualitativen Vorgaben des Fördermittelgebers berücksichtigt werden. Neben dem Zugang zur Stadtbahn
Linie 16 Richtung Köln und Bonn ist die Unterführung die einzige Fußgängerverbindung zwischen den beiden
Teilen der Wesselinger Innenstadt und somit ein zentraler Knotenpunkt mit strukturellen Auswirkungen auf
den Einzelhandel und den Versorgungsstandort Wesseling. Insbesondere bei der Planung der barrierefreien
Zugänge sollte dies berücksichtigt und über die Mindeststandards bei normalen ÖPNV-Haltestellen im
Zweifelsfall hinausgegangen werden.
2. Lösung
Zugang Flach-Fengler-Straße
Der Zugang zur Unterführung auf der Seite der Flach-Fengler-Straße wurde bisher im Zusammenhang mit
der Planung der Flach-Fengler-Straße betrachtet. Inzwischen ist es jedoch sinnvoller, die Planung für die
Tunneleingänge im Zusammenhang mit der Bahnhofsplanung zu betrachten. Dies betrifft sowohl die Treppe
als auch die Rampe vor dem Ärztehaus.
Die bestehende Rampenanlage vor dem Ärztehaus verfügt zurzeit über eine Steigung von etwa 10%. Um die
Standards im Sinne der Barrierefreiheit einzuhalten, müsste eine Maximalsteigung von 6% erreicht werden.
Darüber hinaus sind alle 6m Zwischenpodeste vorgeschrieben. Unter diesen Gesichtspunkten müsste die
Rampe von aktuell etwa 20m auf eine Länge von etwa 75m verlängert werden. Der Platz zwischen Ärztehaus
und Straßenraum ist für diese Ausbaulänge nicht ausreichend.
Als Alternativlösung für die Neugestaltung wird daher vorgeschlagen:
Die bestehende Rampe in dieser Form zu erhalten und gestalterisch aufzuwerten,
sowie Treppe und Rolltreppen auf der Flach-Fengler-Straße zu erhalten, soweit der Zustand der
Rolltreppen dies erlaubt. Der Bereich soll gestalterisch aufgewertet und mit einer neuen
Überdachung versehen werden.
Um die Anforderung an einen barrierefreien Zugang zu erfüllen, wird neben der Bestandsrampe eine
Aufzugsanlage zur Verfügung gestellt.
Durch die Erhaltung der Bestandsrampe wird sichergestellt, dass eine uneingeschränkte Nutzung der
Unterführung auch bei einem Defekt der Aufzugsanlage zur Not sichergestellt werden kann.
Zugang L300
Für den Zugang zur Unterführung auf der Seite der L300 wurde bereits über mehrere Lösungen diskutiert,
darunter offene Rampenanlagen und eine reine Aufzugslösung. Daneben wurde aus der Politik der
Vorschlag eingebracht, die Rampe an der L300 auf der Seite der Bahnhofstraße zu erhalten und durch Teile
der zurückgebauten Unterführung unter der L300 mit dem neuen Eingang zu verbinden.
Reine Aufzugslösung
Diese Variante verzichtet auf Rampenbauwerke und nimmt damit wenig Raum ein. Stattdessen stünden
Flächen für ein optionales Gebäude zur Verfügung. Der barrierefreie Zugang würde durch zwei Aufzüge
seitlich des Treppenaufganges gewährleistet. Wie bei allen Varianten würden Rolltreppen zusätzlich im
Bereich der Treppen vorgehalten.
Wie bereits erläutert, ist es empfehlenswert höhere Standards an die barrierefreien Zugänge anzulegen als
ansonsten bei ÖPNV-Haltestellen üblich. Aus diesem Grund sollte eine reine Aufzugslösung vermieden
werden, um zu jeder Zeit eine Benutzung der Unterführung durch alle Teilnehmer am nicht-motorisierten
Verkehr zu gewährleisten. Bei einem Defekt der Aufzugsanlagen wäre dies nicht mehr der Fall. Anders als
auf der Flach-Fengler-Straße verfügt der Eingang an der L300 über genügend Platz, um eine Rampe gemäß
den Standards für barrierefreie Zugänge zu realisieren.
Erhaltung einer Bestandsrampe
Die Idee, die Bestandsrampe an der L300 auf der gegenüberliegenden Seite zu erhalten, ist mit der
Erhaltung eines Teils der zurück gebauten Unterführung als Durchgang möglich. Dazu müsste die derzeitige
Rampenanlage neben dem ebenerdigen Übergang weiterhin mit einer unterirdischen Querung der L300
angebunden werden. Diese Lösung ist jedoch aus mehreren Gründen nicht empfehlenswert:
Die bestehende Rampenanlage überschneidet sich an mehreren Punkten mit der Planung, sowohl
mit dem neu geplanten Gehsteig als auch zum Teil mit den an dieser Stelle geplanten Gebäuden.
Eine Vermarktung der Flächen würde dadurch erheblich erschwert, zumal das Erdgeschoss zweier
Gebäude durch die Rampenanlage mit einer Stelzenkonstruktion ausgespart werden müsste. Dies
hätte ebenfalls einen negativen Einfluss auf das Gestaltungsbild der Fassade und somit auf die
Eingangssituation der Bahnhofstraße.
Für die Verbindung der Rampe mit dem zurück gebauten Eingang zur verkürzten Unterführung
müsste ein Teil der ehemaligen Fußgängerunterführung hinter der neuen Treppenanlage erhalten
bleiben. Hier besteht die Gefahr, dass ein neuer, schlecht einsehbarer Angstraum entsteht. Genau
dies sollte jedoch durch die neue Planung vermieden werden. Des Weiteren darf bezweifelt werden,
dass unter diesen Voraussetzungen die Rampe und der Durchgang von den Bürgern angenommen
wird.
Bau einer offenen Rampenanlage
Die dritte Planvariante sieht eine neue und offen gestaltete Rampenanlage parallel zum neuen
Treppenabgang der verkürzten Unterführung vor. Um Platz zu sparen, wurde das Zwischenpodest der
Treppenanlage in die Konstruktion der Rampenanlage integriert. Das Begegnungsrisiko zwischen Benutzern
der Rampe und der Treppe könnte baulich minimiert werden. Anders als die bisherigen Rampenanlagen im
Bestand ist durch die offene Konstruktion die Rampe von außen gut einsehbar, so dass keine Angsträume
entstehen. Diese Planvariante ist nicht auf technische Anlagen, wie zum Beispiel Aufzüge, zur Schaffung
eines barrierefreien Zugangs angewiesen.
Aus Sicht der Planung und der Verwaltung ist die in Variante 3 dargestellte Lösung einer offenen
Rampenkonstruktion aus verschiedenen Gründen zu empfehlen.
Eine Lösung ausschließlich mit Fahrstühlen als barrierefreier Zugang wird der Funktion der
Unterführung nicht ausreichend gerecht. Insbesondere bei einem Defekt der Anlagen werden
Personen von der Benutzung der Unterführung ausgeschlossen und sind in ihrer Bewegungsfreiheit
innerhalb der Innenstadt stark eingeschränkt.
Eine Rampenanlage, die die Standards eines barrierefreien Zugangs erfüllt, ist vom Platzbedarf ohne
Probleme und qualitativ hochwertig zu realisieren.
Die Konstruktion bringt die durch gesetzliche Vorgaben erforderliche Gesamtlänge von ca. 80m auf
kleinstem Raum unter. Die neue Rampe benötigt damit nur etwa 30% mehr Raum als die heutige
Bestandsrampe neben dem Bahnhofsgebäude, die nur eine Länge von etwa 20-30m aufweist.
Gestalterisch unterstützt die neue Rampe als Teil einer Stadtgrün-Anlage die Ziele der
Gesamtplanung und fügt sich sehr gut in das neue städtebauliche Umfeld ein. Auch der Tunnel
selbst wird zur Bahnhofstraße hin geöffnet und gestalterisch aufgewertet.
Auch wenn die Rampenlage bei den einmaligen Erstellungskosten teurer ist als eine reine
Aufzugslösung, sind die laufenden jährlichen Kosten selbst bei einem erhöhten Pflegeaufwand bei
der Rampenanlage niedriger anzusetzen. Somit würde sich eine Rampenlösung auch finanziell
langfristig rechnen.
Eine Maximallösung ergibt sich aus einer Kombination aus Rampenanlage und einem zusätzlichen Fahrstuhl.
Dies würde vor allem dem Wunsch vieler älterer Bürger entsprechen, die sich sowohl für eine Rampenanlage
als permanentes Angebot in Kombination mit einem Fahrstuhl als bequemere Transportlösung aussprechen.
Rein technisch und bezogen auf das Platzangebot vor Ort ist diese Möglichkeit ohne Probleme zu realisieren.
Allerdings ist diese Variante mit Mehrkosten verbunden.
3. Alternativen
Alternativen zu den Lösungsvorschlägen wurden aufgezeigt.
Der Verzicht auf weitere Bearbeitung der Planung in Gänze sowie eine erneute Verzögerung des
Abschlusses der Leistungsphase 2 HOAI gefährden ernsthaft die erforderliche Planreife für die
Fördermittelzuwendung für den Baustein Bahnhofsumfeld als auch für die :gesamtperspektive Wesseling als
Ganzes.
Alternativen zur Beschussvorlage bestehen daher keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Erstellungskosten Rampenanlage an der L300 wird vom Büro rha Reicher Haase mit etwa 195.000 €
brutto veranschlagt. Die jährlichen Kosten für Reinigung sowie Pflege der Grünflächen werden auf etwa
1.200 € veranschlagt.
Die Kosten für zwei Aufzüge werden auf ca. 105.000 € beziffert. Jährliche Kosten durch Wartungsverträge
und Aufschaltung der Notrufzentrale belaufen sich auf ca. 4.000 jährlich.
Die Installation zweier Rolltreppen beziffert sich auf ca 100.000 € pro Stück. Jährliche Kosten durch
Wartungsverträge und Aufschaltung der Notrufzentrale sind, vergleichbar mit den Aufzügen, auf ca. 4.000 €
jährlich zu veranschlagen. Der Austausch der Rolltreppen am Aufgang Flach-Fengler-Straße müsste geprüft
werden.