Daten
Kommune
Jülich
Größe
65 kB
Datum
06.09.2012
Erstellt
22.01.13, 18:23
Aktualisiert
22.01.13, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 22. Januar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales
am 06.09.2012 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.
Unterschutzstellung des Bodendenkmals Römische Siedlung Juliacum, neuzeitliche
Festung Jülich (Schützenstraße 20 – 22)
(Vorlagen-Nr.302/2012)
Dezernent Vogel betont in dem Zusammenhang, dass laut Auskunft des Fachamtes eine
Voranfrage für die Bebauung der Grundstücke vorliegt und dass mit einem Bauantrag zu
rechnen ist. Der Interessent sei über die anstehende Unterschutzstellung informiert und
sei hiermit auch einverstanden.
In den anschließenden Wortmeldungen wird die Thematik von den Ausschussmitgliedern
diskutiert. STV Sauer äußert hierbei rechtliche Bedenken, wenn sich ein Interessent nur
mündlich mit der voraussichtlichen Unterschutzstellung der Grundstücke einverstanden
erklärt.
Beschluss:
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2
Da die Grundstücke Gemarkung Jülich, Flur 18, Flurstücke 212, 242 und 289 die
Voraussetzungen eines Bodendenkmals im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (DSchG NEW) erfüllen, ist unter dem Vorbehalt, dass sich im Verfahren
keine anderen Ansichten ergeben, für das erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3
DSchG vorzunehmen.