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Beschlusstext (Unterschutzstellung des Bodendenkmals Römische Siedlung Juliacum, neuzeitliche Festung Jülich (Schützenstraße 20 – 22))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
65 kB
Datum
06.09.2012
Erstellt
22.01.13, 18:23
Aktualisiert
22.01.13, 18:23
Beschlusstext (Unterschutzstellung des Bodendenkmals Römische Siedlung Juliacum, neuzeitliche Festung Jülich (Schützenstraße 20 – 22))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 22. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales am 06.09.2012 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4. Unterschutzstellung des Bodendenkmals Römische Siedlung Juliacum, neuzeitliche Festung Jülich (Schützenstraße 20 – 22) (Vorlagen-Nr.302/2012) Dezernent Vogel betont in dem Zusammenhang, dass laut Auskunft des Fachamtes eine Voranfrage für die Bebauung der Grundstücke vorliegt und dass mit einem Bauantrag zu rechnen ist. Der Interessent sei über die anstehende Unterschutzstellung informiert und sei hiermit auch einverstanden. In den anschließenden Wortmeldungen wird die Thematik von den Ausschussmitgliedern diskutiert. STV Sauer äußert hierbei rechtliche Bedenken, wenn sich ein Interessent nur mündlich mit der voraussichtlichen Unterschutzstellung der Grundstücke einverstanden erklärt. Beschluss: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 Da die Grundstücke Gemarkung Jülich, Flur 18, Flurstücke 212, 242 und 289 die Voraussetzungen eines Bodendenkmals im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NEW) erfüllen, ist unter dem Vorbehalt, dass sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG vorzunehmen.