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Beschlusstext (Außenbereichssatzung "Buschfeld" in Güsten gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
76 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
14.02.13, 15:24
Aktualisiert
14.02.13, 15:24
Beschlusstext (Außenbereichssatzung "Buschfeld" in Güsten gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss)

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Stadt Jülich Jülich, 14. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 04.10.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Außenbereichssatzung "Buschfeld" in Güsten gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss (Vorlage-Nr. 348/2012) StV Gussen erklärt sich vor der Abstimmung für befangen. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 a) 1. Die Stellungnahme des Kreises Düren wird wie folgt berücksichtigt: Der Bereich der Satzung wird auf die gem. § 35 BauGB zulässige Begrenzung beschränkt. 2. Die Anregung im Schreiben vom 04.01.2012 wird zurückgewiesen. Die Einbeziehung der genannten Flächen widerspricht den Grundsätzen des § 35 BauGB und ist daher unzulässig. b) Die Aussenbereichssatzung „Buschfeld“ für den Ortsteil Güsten wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.