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Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Rates der Stadt Bedburg in seiner 8. Wahlperiode)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 17:57
Aktualisiert
02.11.09, 17:57
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP82/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 03.11.2009 Betreff: Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Rates der Stadt Bedburg in seiner 8. Wahlperiode Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt im Benehmen mit dem Bürgermeister, Herrn Stadtamtmann Alexander Koehl zum Schriftführer für die Sitzungen des Rates zu bestellen. Für den Fall der Verhinderung des vorgenannten Schriftführers wird Frau Verwaltungsangestellte Doris Steinbach zur Schriftführerin bestellt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 52 Absatz 1 GO ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese muss vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden. Nach § 24 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg wird der Schriftführer vom Rat bestellt. Soll ein Bediensteter der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister. Hieraus resultiert, dass der nunmehr neugebildete Rat in seiner konstituierenden Sitzung die Bestellung der Schriftführung vornehmen muss. Der Vorschlag von Bürgermeister Koerdt ist im Beschlussvorschlag auf Seite 1 entsprechend dargestellt. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.10.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-2/2009 Seite 2