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Beschlussvorlage (Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden des Rates)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 17:57
Aktualisiert
02.11.09, 17:57
Beschlussvorlage (Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden des Rates) Beschlussvorlage (Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden des Rates)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP81/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 03.11.2009 Betreff: Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden des Rates Beschlussvorschlag: Der Altersvorsitzende des Rates führt Bürgermeister Gunnar Koerdt in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen Wahrnehmung seiner Aufgaben. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Bürgermeister wird gemäß § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) vom Vorsitzenden (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt. Altersvorsitzender des Rates der Stadt Bedburg in der 8. Wahlperiode ist Herr Stadtverordneter Wolfram Zereßen. Auch wenn grundsätzlich auf die Ableistung des Diensteides bei Bürgermeister Gunnar Koerdt infolge seiner Wiederwahl verzichtet werden könnte, sollte der Diensteid dennoch in der Sitzung geleistet werden. Die Verpflichtung kann dabei zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet und diese nachspricht: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Im Anschluss hieran übernimmt der Bürgermeister die Sitzungsleitung. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.10.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-1/2009 Seite 2