Daten
Kommune
Bedburg
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20 kB
Erstellt
04.11.09, 17:53
Aktualisiert
04.11.09, 17:53
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP739/2008 1. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 20 05
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
26.02.2008
Rat der Stadt Bedburg
11.03.2008
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
-Bereich zwischen ehem. Gelände der Zuckerfabrik Bedburg AG / Erft und L 361 nhier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom 23.02.1999 gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)
aufzuheben und aus Gründen der Rechtssicherheit einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Die Planungsziele aus dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 23.02.1999 werden
vollinhaltlich übernommen.
Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist daher nach wie vor:
o
o
o
o
Änderung von (GE) Gewerbegebiet und (GI) Industriegebiet in (W) Wohnbauflächen
Ausweisung von Grünflächen entlang der Erft
Änderung von Sonderbauflächen (S) in Grünflächen
Nachrichtliche Übernahme der Südumgehung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
38/Bedburg
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat auf Empfehlung des Ausschusses für Planen und Bauen in
seiner Sitzung am 23.02.1999 den Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gefasst. Wesentliches Planungsziel dieser
Flächennutzungsplanänderung ist die
• Änderung von GE/GI - Gebiet gem. rechtskräftiger 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in
(W) Wohnbauflächen
• Ausweisung von Grünflächen entlang der Erft
• Änderung von Sonderbauflächen (S) gem. rechtskräftiger 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes in Grünflächen
• Nachrichtliche Übernahme der Südumgehung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
38/Bedburg
Der seinerzeitige Planentwurf der betreffenden Flächen ist in der Anlage beigefügt.
Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung am 22.05.2002 die landesplanerische Anfrage
gem. § 20 des Landesplanungsgesetzes bei der Bezirksregierung Köln gestellt.
Diese hat mit Verfügung vom 23.05.2002 über den Rhein-Erft-Kreis mitgeteilt, dass die
Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist.
In der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung hat ein durch die
Eigentümerin beauftragtes Planungsbüro einen ersten Masterplan für die Flächen östlich
der Erft vorgestellt.
Dieser Masterplan wurde durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zur
Kenntnis genommen.
Zwischenzeitlich wurden keine weiteren verfahrensrechtlichen Schritte unternommen.
Bedingt durch die Novellierung des Baugesetzbuches wird es jedoch aus Gründen der
Rechtssicherheit und den gestiegenen Anforderungen an die Bauleitplanung (auch im
Flächennutzungsplanverfahren) grundsätzlich erforderlich, den im Jahre 1999 gefassten
Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss – mit identischen
Planungszielen - zu fassen.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 26.02.2008 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-39/2008 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 04.03.2008
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Leveringhaus)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-39/2008 1. Ergänzung
Seite 3