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Beschlussvorlage (Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg für die Ortschaft Lipp/Millendorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg für die Ortschaft Lipp/Millendorf) Beschlussvorlage (Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg für die Ortschaft Lipp/Millendorf) Beschlussvorlage (Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg für die Ortschaft Lipp/Millendorf)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP842/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg für die Ortschaft Lipp/Millendorf Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg wählt unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates der Stadt Bedburg am 30.08.2009 im Gemeindebezirk Lipp/Millendorf erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit für die Ortschaft Lipp/Millendorf Frau/Herrn _________________________ zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009 unter Tagesordungspunkt 8 „Wahl der Ortsvorsteher“ Einigkeit dahingehend erzielt, die Wahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Lipp/Millendorf in die zweite Ratssitzung zu vertagen und gleichzeitig einen Tagesordnungspunkt „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bedburg“ aufzunehmen. Dabei sollte insbesondere über § 3 Absatz 2 Satz 4 der Hauptsatzung („Der Bürgermeister und seine Stellvertreter sollen nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden.“) beraten werden. Die eventuelle Änderung der Hauptsatzung ist unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt in der Sitzungsvorlage WP8-41/2009 behandelt worden. Allgemein sei zur Wahl der Ortsvorsteher nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß § 39 Absatz 2 GO in Verbindung mit § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Rat für jede Ortschaft einen Ortsvorsteher zu wählen hat. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Gemäß § 39 Absatz 6 Satz 1 GO sind die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses zu wählen. Das Stimmenverhältnis im Gemeindebezirk Lipp/Millendorf stellt sich wie folgt dar: Lipp/Millendorf CDU 401 SPD 434 FWG 162 FDP 51 Grüne 64 Das Vorschlagsrecht für den Gemeindebezirk Lipp/Millendorf liegt somit bei der SPDFraktion. Der Bürgermeister hat bei der Wahl Stimmrecht. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-42/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den 12.11.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-42/2009 Seite 3