Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP842/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt
Bedburg für die Ortschaft Lipp/Millendorf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg wählt unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates der
Stadt Bedburg am 30.08.2009 im Gemeindebezirk Lipp/Millendorf erzielten
Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit für die Ortschaft Lipp/Millendorf
Frau/Herrn _________________________ zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009 unter
Tagesordungspunkt 8 „Wahl der Ortsvorsteher“ Einigkeit dahingehend erzielt, die Wahl
eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Lipp/Millendorf in die zweite Ratssitzung zu
vertagen und gleichzeitig einen Tagesordnungspunkt „Änderung der Hauptsatzung der
Stadt Bedburg“ aufzunehmen.
Dabei sollte insbesondere über § 3 Absatz 2 Satz 4 der Hauptsatzung („Der Bürgermeister
und seine Stellvertreter sollen nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden.“) beraten werden.
Die eventuelle Änderung der Hauptsatzung ist unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt
in der Sitzungsvorlage WP8-41/2009 behandelt worden.
Allgemein sei zur Wahl der Ortsvorsteher nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß § 39
Absatz 2 GO in Verbindung mit § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Rat für jede Ortschaft
einen Ortsvorsteher zu wählen hat. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates.
Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat
angehören oder angehören können.
Gemäß § 39 Absatz 6 Satz 1 GO sind die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei
der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses zu
wählen.
Das Stimmenverhältnis im Gemeindebezirk Lipp/Millendorf stellt sich wie folgt dar:
Lipp/Millendorf
CDU
401
SPD
434
FWG
162
FDP
51
Grüne
64
Das Vorschlagsrecht für den Gemeindebezirk Lipp/Millendorf liegt somit bei der SPDFraktion.
Der Bürgermeister hat bei der Wahl Stimmrecht.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Beschlussvorlage WP8-42/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den 12.11.2009
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-42/2009
Seite 3