Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP841/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Hauptsatzung der Stadt Bedburg
hier: Änderung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsvorsteher)
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009 unter
Tagesordnungspunkt 8 „Wahl der Ortsvorsteher“ Einigkeit dahingehend erzielt, die Wahl
eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Lipp/Millendorf in die zweite Ratssitzung zu
vertagen und gleichzeitig die Thematik „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bedburg“
auf die Tagesordnung dieser Sitzung zu nehmen.
Insbesondere beraten werden soll über § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg,
der wie folgt lautet:
„Für jede Ortschaft wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer
der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft für die er bestellt wird,
wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Der Bürgermeister und seine
Stellvertreter sollen nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden.“
Da die SPD-Fraktion unter Tagesordnungspunkt 8 der konstituierenden Sitzung bei der
Wahl der Ortsvorsteher für den Gemeindebezirk Lipp/Millendorf Herrn Helmut Breuer zur
Wahl als Ortsvorsteher vorgeschlagen hat, dieser aber bereits unter Tagesordnungspunkt
6 durch den Rat zum zweiten stellvertretenden Bürgermeister gewählt worden war, steht
§ 3 Absatz 2 Satz 4 der Hauptsatzung einer Übernahme beider Funktionen entgegen.
Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der beiden Funktionen könnte gebenenfalls darin
liegen, dass der stellvertretende Bürgermeister eher politischer Repräsentant ist, während
der Ortsvorsteher als Ehrenbeamter vom Bürgermeister auch mit der Wahrnehmung von
Aufgaben der laufenden Verwaltung beauftragt werden kann.
Mit Schreiben vom 12.11.2009 (siehe Anlage) hat die SPD-Fraktion nunmehr beantragt,
Satz 4 wie folgt zu ändern:
„Der Bürgermeister soll nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden.“
Die Verwaltung weist hier darauf hin, dass auch der komplette Satz 4 gestrichen werden
könnte, da die Bekleidung der beiden Positionen – Bürgermeister und Ortsvorsteher –
durch eine Person mittlerweile infolge der Zusammenlegung der Aufgaben von
ehrenamtlichem Bürgermeister und Stadtdirektor im hauptamtlichen Bürgermeister bereits
vom Grundsatz her ausgeschlossen ist.
Soll § 3 Absatz 2 Satz 4 der Hauptsatzung geändert oder gestrichen werden, so ist hierfür
gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 GO ein Beschluss durch die Mehrheit der gesetzlichen Zahl
der Mitglieder (hier 19) erforderlich. Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
Der Entwurf einer Änderungssatzung ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage WP8-41/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.11.2009
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-41/2009
Seite 3