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Beschlussvorlage (Hauptsatzung der Stadt Bedburg hier: Änderung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsvorsteher))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Hauptsatzung der Stadt Bedburg
hier: Änderung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsvorsteher)) Beschlussvorlage (Hauptsatzung der Stadt Bedburg
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP841/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Hauptsatzung der Stadt Bedburg hier: Änderung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsvorsteher) Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009 unter Tagesordnungspunkt 8 „Wahl der Ortsvorsteher“ Einigkeit dahingehend erzielt, die Wahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Lipp/Millendorf in die zweite Ratssitzung zu vertagen und gleichzeitig die Thematik „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bedburg“ auf die Tagesordnung dieser Sitzung zu nehmen. Insbesondere beraten werden soll über § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg, der wie folgt lautet: „Für jede Ortschaft wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter sollen nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden.“ Da die SPD-Fraktion unter Tagesordnungspunkt 8 der konstituierenden Sitzung bei der Wahl der Ortsvorsteher für den Gemeindebezirk Lipp/Millendorf Herrn Helmut Breuer zur Wahl als Ortsvorsteher vorgeschlagen hat, dieser aber bereits unter Tagesordnungspunkt 6 durch den Rat zum zweiten stellvertretenden Bürgermeister gewählt worden war, steht § 3 Absatz 2 Satz 4 der Hauptsatzung einer Übernahme beider Funktionen entgegen. Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der beiden Funktionen könnte gebenenfalls darin liegen, dass der stellvertretende Bürgermeister eher politischer Repräsentant ist, während der Ortsvorsteher als Ehrenbeamter vom Bürgermeister auch mit der Wahrnehmung von Aufgaben der laufenden Verwaltung beauftragt werden kann. Mit Schreiben vom 12.11.2009 (siehe Anlage) hat die SPD-Fraktion nunmehr beantragt, Satz 4 wie folgt zu ändern: „Der Bürgermeister soll nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden.“ Die Verwaltung weist hier darauf hin, dass auch der komplette Satz 4 gestrichen werden könnte, da die Bekleidung der beiden Positionen – Bürgermeister und Ortsvorsteher – durch eine Person mittlerweile infolge der Zusammenlegung der Aufgaben von ehrenamtlichem Bürgermeister und Stadtdirektor im hauptamtlichen Bürgermeister bereits vom Grundsatz her ausgeschlossen ist. Soll § 3 Absatz 2 Satz 4 der Hauptsatzung geändert oder gestrichen werden, so ist hierfür gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 GO ein Beschluss durch die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (hier 19) erforderlich. Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Der Entwurf einer Änderungssatzung ist in der Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP8-41/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.11.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-41/2009 Seite 3