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Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2012 und entsprechende Änderung der Prioritätenliste)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
14.02.13, 15:24
Aktualisiert
14.02.13, 15:24
Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2012 und entsprechende Änderung der Prioritätenliste)

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Stadt Jülich Jülich, 14. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 04.10.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15. Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2012 und entsprechende Änderung der Prioritätenliste (Vorlage-Nr. 346/2012) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die am 12.07.2012 von mir und Stadtverordneten Herrn Capellmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2012 werden für den Neubau der KGS überplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt mit 1) 150.000 € aus der Maßnahme „Sanierung Schulzentrum“ 2) 50.000 € aus der Maßnahme „Neubau Brücke Erschließung Baugebiet Ölmühle“ 3) 100.000 € aus der Maßnahme „Erschließung Straße Baugebiet Ölmühle“ und 4) 50.000 € aus einer Mehreinnahme beim Kreiszuschuss für den Ausbau des Kindergarten Koslar. Die unter den Positionen 2) und 3) für 2012 gekürzten Ansätze werden in 2012 als Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit in 2013 überplanmäßig veranschlagt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die in 2012 nicht mehr benötigte Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der KGS. Die Prioritätenliste 2012 wird entsprechend geändert.