Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP840/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sowie
vorsitzenden für die Ausschüsse der Stadt Bedburg
der
stellvertretenden
Ausschuss-
Beschlussvorschlag:
Die Fraktionen im Rat der Stadt Bedburg bestimmen für die Ausschüsse der Stadt
Bedburg nachfolgend aufgeführte Vorsitzende sowie stellvertretende Vorsitzende:
Ausschuss
Vorsitzende(r)
Stellv. Vorsitzende(r)
Familien-,
Bildungsund
Sozialausschuss
Stadtentwicklungsausschuss
Bauausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden erfolgt gemäß § 58 Abs. 5 GO, wonach
grundsätzlich möglich ist, dass sich die Fraktionen über die Verteilung der
Ausschussvorsitze einigen. Dabei darf dieser Einigung sodann nicht von mehr als einem
Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen werden.
Kommt eine Übereinkunft der Fraktionen allerdings nicht zustande oder widerspricht ein
Fünftel der Ratsmitglieder, so werden die Ausschussvorsitze nach dem sogenannten
Zugreifverfahren bestimmt.
Die Fraktionen greifen auf die Ausschussvorsitze sodann in der nach d’Hondt ermittelten
Reihenfolge der Höchstzahlen zu. Die Höchstzahlen werden durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ermittelt. Mehrere Fraktionen können
sich hierbei zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Diese
Regelung gilt entsprechend auch für stellvertretende Vorsitzende.
Aufgrund einer aktuellen Kommentierung der GO ist es in diesem Zusammenhang
möglich, dass sich auch Gruppen ohne Fraktionsstatus oder einzelne Ratsmitglieder mit
Fraktionen zum Zwecke der Ermittlung der Höchstzahlen zusammenschließen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zu Vorsitzenden oder stellvertretenden
Vorsitzenden nur dem Ausschuss angehörende stimmberechtigte Ratsmitglieder bestimmt
werden können.
Ausgenommen von der Vorsitzbestimmung sind der Haupt- und Finanzausschuss sowie
der Wahlausschuss. Dem Haupt- und Finanzausschuss steht kraft Gesetzes der
Bürgermeister als Vorsitzender vor. Einen Stellvertreter wählt der Haupt- und
Finanzausschuss in seiner ersten Sitzung aus der Mitte des Ausschusses. Dem
Wahlausschuss steht der Wahlleiter kraft Gesetzes als Vorsitzender vor.
Unter Berücksichtigung der Mitgliederzahlen der einzelnen Fraktionen im Rat der Stadt
Bedburg – ohne Beachtung möglicher Zusammenschlüsse oder Koalitionen – würde
sich im Falle der Anwendung des Zugreifverfahrens bei fünf Ausschüssen folgende
Reihenfolge ergeben:
- Für die Höchstzahlen 1 und 3 läge das Benennungsrecht bei der CDU-Fraktion.
- Für die Höchstzahlen 2 und 5 läge das Benennungsrecht bei der SPD-Fraktion.
- Für die Höchstzahl 4 läge das Benennungsrecht bei der FWG-Fraktion.
Unter Berücksichtigung des Zusammenschlusses von CDU- und FDP-Fraktion ergibt sich
folgende Reihenfolge:
- Für die Höchstzahlen 1 und 3 läge das Benennungsrecht bei der CDU-/FDP-Fraktion.
- Für die Höchstzahl 2 läge das Benennungsrecht bei der SPD-Fraktion.
- Aufgrund gleicher Höchstzahl für das Zugriffsrecht 4 bzw. 5 müsste ein Losentscheid
zwischen der CDU-/FDP-Fraktion und der FWG-Fraktion stattfinden.
Den Fraktionsvorsitzenden werden neben diesen auch weitere Beispielrechnungen zur
Verfügung gestellt.
Beschlussvorlage WP8-40/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.11.2009
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-40/2009
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