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Beschlussvorlage (Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sowie der stellvertretenden Ausschuss-vorsitzenden für die Ausschüsse der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sowie der stellvertretenden Ausschuss-vorsitzenden für die Ausschüsse der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sowie der stellvertretenden Ausschuss-vorsitzenden für die Ausschüsse der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sowie der stellvertretenden Ausschuss-vorsitzenden für die Ausschüsse der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP840/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sowie vorsitzenden für die Ausschüsse der Stadt Bedburg der stellvertretenden Ausschuss- Beschlussvorschlag: Die Fraktionen im Rat der Stadt Bedburg bestimmen für die Ausschüsse der Stadt Bedburg nachfolgend aufgeführte Vorsitzende sowie stellvertretende Vorsitzende: Ausschuss Vorsitzende(r) Stellv. Vorsitzende(r) Familien-, Bildungsund Sozialausschuss Stadtentwicklungsausschuss Bauausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden erfolgt gemäß § 58 Abs. 5 GO, wonach grundsätzlich möglich ist, dass sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen. Dabei darf dieser Einigung sodann nicht von mehr als einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen werden. Kommt eine Übereinkunft der Fraktionen allerdings nicht zustande oder widerspricht ein Fünftel der Ratsmitglieder, so werden die Ausschussvorsitze nach dem sogenannten Zugreifverfahren bestimmt. Die Fraktionen greifen auf die Ausschussvorsitze sodann in der nach d’Hondt ermittelten Reihenfolge der Höchstzahlen zu. Die Höchstzahlen werden durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ermittelt. Mehrere Fraktionen können sich hierbei zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Diese Regelung gilt entsprechend auch für stellvertretende Vorsitzende. Aufgrund einer aktuellen Kommentierung der GO ist es in diesem Zusammenhang möglich, dass sich auch Gruppen ohne Fraktionsstatus oder einzelne Ratsmitglieder mit Fraktionen zum Zwecke der Ermittlung der Höchstzahlen zusammenschließen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zu Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden nur dem Ausschuss angehörende stimmberechtigte Ratsmitglieder bestimmt werden können. Ausgenommen von der Vorsitzbestimmung sind der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Wahlausschuss. Dem Haupt- und Finanzausschuss steht kraft Gesetzes der Bürgermeister als Vorsitzender vor. Einen Stellvertreter wählt der Haupt- und Finanzausschuss in seiner ersten Sitzung aus der Mitte des Ausschusses. Dem Wahlausschuss steht der Wahlleiter kraft Gesetzes als Vorsitzender vor. Unter Berücksichtigung der Mitgliederzahlen der einzelnen Fraktionen im Rat der Stadt Bedburg – ohne Beachtung möglicher Zusammenschlüsse oder Koalitionen – würde sich im Falle der Anwendung des Zugreifverfahrens bei fünf Ausschüssen folgende Reihenfolge ergeben: - Für die Höchstzahlen 1 und 3 läge das Benennungsrecht bei der CDU-Fraktion. - Für die Höchstzahlen 2 und 5 läge das Benennungsrecht bei der SPD-Fraktion. - Für die Höchstzahl 4 läge das Benennungsrecht bei der FWG-Fraktion. Unter Berücksichtigung des Zusammenschlusses von CDU- und FDP-Fraktion ergibt sich folgende Reihenfolge: - Für die Höchstzahlen 1 und 3 läge das Benennungsrecht bei der CDU-/FDP-Fraktion. - Für die Höchstzahl 2 läge das Benennungsrecht bei der SPD-Fraktion. - Aufgrund gleicher Höchstzahl für das Zugriffsrecht 4 bzw. 5 müsste ein Losentscheid zwischen der CDU-/FDP-Fraktion und der FWG-Fraktion stattfinden. Den Fraktionsvorsitzenden werden neben diesen auch weitere Beispielrechnungen zur Verfügung gestellt. Beschlussvorlage WP8-40/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.11.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-40/2009 Seite 3