Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP835/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 612600
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Leitweg und Brucknerstraße in Bedburg / PRO 8hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB),
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) im Rahmen des
beschleunigten Verfahrens zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist daher neben
• der Anpassung an die geänderten Wohnbedürfnisse sowie Verbesserung der städtebaulichen
Situation durch die maximale Zweigeschossigkeit auch die
• Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung dieser bedarfsgerechten
Wohnanlage und somit die Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung,
insbesondere auch der alten und behinderten Menschen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt daher, auf dieser Grundlage das Bebauungsplanverfahren
(Anlage 1 und Anlage 2) einzuleiten.
Die gesamten Kosten für das Verfahren sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Rahmen der 3.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg wurden die
planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Einrichtung PRO 8 (Pflegeeinrichtung)für
Demenzkranke) am Leitweg in Bedburg geschaffen.
Die sich hinter diesem zwischenzeitlich bebauten Grundstück befindlichen Flächen wurden
seinerzeit im Rahmen einer Kaufoption durch den Betreiber der Einrichtung PRO 8 gesichert um
gegebenenfalls eine Folgeeinrichtung zu errichten.
Der Betreiber hat zwischenzeitlich ein Bebauungs- bzw. Strukturkonzept vorgelegt. Dieses sieht
vor, ein betreutes Wohnen mit ca. 20 – 25 Wohneinheiten inkl. einer Arztpraxis und einer
Pflegestation am Standort umzusetzen.
Es ist beabsichtigt, 10-12 behindertengerechte Reihenhäuser mit einer Grundfläche von 70-80 m²
zu errichten. Diese sollen an schwerbehinderte, Rollstuhlfahrer oder Pflegebedürftige verkauft oder
vermietet werden. Aus der bestehenden RRO 8 Einrichtung sollen in diesem Zusammenhang
Synergieeffekte aus Küche, Wäscherei und Pflege genutzt werden.
Die Zufahrt soll sowohl über die Brucknerstraße als auch über den Leitweg erfolgen. Das
Gestaltungskonzept sieht, wie auf dem beigefügten Strukturplan zu ersehenen ist, private innere
Erschließungsflächen vor, die die vorhandenen Bebauung umgeben. Ferner soll mittig im Gebiet
eine landschaftlich ansprechende Gestaltung mit Bepflanzungsmaßnahmen nebst Teich – in dem
gleichzeitig auch das Sammeln des anfallenden Niederschlagswassers vorgesehen ist, angelegt
werden.
Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erforderlich, der in
diesem Bereich eine Verkehrsfläche festsetzt und eine zwingende III-bzw. teilweise zwingende IVgeschossige Bebauung vorsieht.
Die Änderung der damals noch angedachten Mehrgeschossigkeit ist städtebaulich begründet in
dem aktuell nicht mehr vorhandenen Bedarf an verdichtetem Geschosswohnungsbau. Die im
Plangebiet festgesetzte zwingende III- bis IV- geschossige Bebauung entspricht zudem nicht
mehr den heutigen Stadtentwicklungszielen, insbesondere bei der hier vorhandenen Ortsrandlage.
Die nunmehr beabsichtigte lockere und kleinteilige Bebauung durch mehrere Hausgruppen fügt
sich nach stadtgestalterischen Gesichtspunkten gut in die Umgebungsbebauung ein, es entsteht
ein verträglicher Übergang zwischen verdichteter Bebauung und den angrenzenden noch freien
Bauflächen bzw. dem anschließenden Landschaftsraum.
Ziel dieser Änderung des Bebauungsplanes ist daher neben
• der Anpassung an die geänderten Wohnbedürfnisse sowie Verbesserung der städtebaulichen
Situation durch die maximale Zweigeschossigkeit auch die
• Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung dieser bedarfsgerechten
Wohnanlage und somit die Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung,
insbesondere auch der alten und behinderten Menschen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB.
Die Änderung des Bebauungsplanes schafft die Voraussetzungen für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung und ein verträgliches Einfügen in die umgebende Bebauung.
Ergänzend ist in der Anlage eine Stellungnahme des Fachbereiches II zum beantragten Vorhaben
beigefügt.
Das Strukturkonzept sowie der Entwurf das Bebauungsplanes sind ebenfalls Anlage zur Vorlage.
Beschlussvorlage WP8-35/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Der Investor
steht in der Sitzung des Rates ergänzend für Fragen zur Verfügung.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11.11.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-35/2009
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