Daten
Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
14.02.13, 15:24
Aktualisiert
14.02.13, 15:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 14. Februar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 04.10.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
10.
Bebauungsplan Nr. A 6 "Solarkraftwerk Königskamp III", 1. Änderung
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlage-Nr. 398/2012)
Beschluss:
Ja-Stimmen: 36, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
a) 1. Die Stellungnahme des Kreises Düren (Emissionsschutz) wird wie folgt berücksichtigt:
Es existieren keine pauschalen „zulässigen Höchstwerte“ für Mischgebiete. Für Gewerbeund Industriegebiete gibt die DIN 18005 -01 „Schallschutz im Städtebau“ Hinweise für einen
flächenbezogenen Schallpegel, nicht jedoch für Mischgebiete. Der Grund hierfür wird in der
großen Vielfalt der zulässigen Nutzungen innerhalb eines Mischgebietes gesehen. Hier sind
nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 6 unter anderem Nutzungen, wie Wohnen, Büround Geschäftsgebäude sowie sonstige Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich
stören, zulässig. Die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben innerhalb des Mischgebietes
wird daher projektbezogen durch eine entsprechende Untersuchung erbracht. Durch das
vorliegende Gutachten wird nachgewiesen, dass durch die kontingentierten Emissionen des
Forschungsgeländes keine Einschränkungen hinsichtlich des geplanten Allgemeinen
Wohngebietes (IP8) entstehen. Eine Vorbelastung durch das Mischgebiet ist dabei nicht
berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass wie vor erläutert, für ein Mischgebiet keine zulässigen
Höchstwerte bzw. planerischen Vorgaben vorliegen. Unabhängig hiervon sind bei der
späteren Entwicklung des Mischgebietes die Emissionskontingente des Forschungsgeländes
mit zu berücksichtigen. Hierdurch wird jedoch keinesfalls eine übliche Nutzung für ein
Mischgebiet ausgeschlossen. Die spätere Bebauung des Mischgebietes wird zwischen den
Emissionen des Forschungsgeländes und dem Allgemeinen Wohngebiet liegen und somit
eine abschirmende Wirkung haben. Inwieweit diese Abschirmung zu einer wirksamen
Reduzierung der Emissionen aus dem Forschungsgelände führt, ist stark abhängig von der
tatsächlichen Bebauung incl. Der verbleibenden Baulücken und kann im Vorfeld nur schwer
prognostiziert werden. Allerdings kann in der Praxis tendenziell mit einer Verbesserung der
schalltechnischen Situation in Bezug auf das Allgemeine Wohngebiet gerechnet werden.
2. Die Stellungnahme des BUND, Kreisgruppe Düren, wird wie folgt berücksichtigt:
Die Abwägung wird nachgeliefert.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. a & „Solarkraftwerk Königskamp III“, 1.
Änderung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.10.2012
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