Daten
Kommune
Bedburg
Größe
56 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP815/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Jugendmusikschule Bergheim
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen, in die Verbandsversammlung der
Jugendmusikschule Bergheim folgende Vertreter/innen und Stellvertreter/innen zu entsenden:
1.
Vertreter/in
Stellvertreter/in
Fachbereichsleiter
Hermann Josef Kramer
Bürgermeister
Gunnar Koerdt
(gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW)
(gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW)
2.
3.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Jugendmusikschule
Bergheim“.
Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied je
angefangene 10.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung, mindestens
aber drei Vertreter.
Es gilt jeweils die Bevölkerungszahl nach der letzten Fortschreibung des Landesamtes für
Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) vor der jeweils letzten Kommunalwahl. Nach
der letzten Fortschreibung der Einwohnerzahlen vom 31.12.2008 hat die Stadt Bedburg
24.879 Einwohner. Der Stadt Bedburg stehen somit drei Vertreter in der
Verbandsversammlung zu.
Auf den Zweckverband sind die Vorschriften des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG) anzuwenden. Nach § 15 Absatz 2 GkG werden die Vertreter
durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den
Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt; sind mehrere Vertreter zu wählen, müssen
der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu zählen.
Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist gemäß § 15 Abs. 3 GkG ein Stellvertreter
für den Fall der Verhinderung zu bestellen.
Verfahren bezüglich der Entsendung von Vertreter/innen nach § 113 Gemeindeordnung
NRW
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen
die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist.
Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muß der Bürgermeister oder der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Als Vertreter für die
Verbandsversammlung der Jugendmusikschule benennt Herr Bürgermeister Koerdt
Herrn Fachbereichsleiter Kramer sowie als dessen Stellvertreter sich selbst.
Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113
GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3
desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Hierbei hat der Bürgermeister kein
Stimmrecht.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so
wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die
Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates
entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen
Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu
verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für
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ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die
entscheidet das Los. 1)
Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei
seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
(1)
Nach Artikel XII Abs. 2 des GO-Reformgesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) treten die
Regelungen in § 50 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 der Gemeindeordnung (Zuteilungsverfahren nach
Hare/Niemeyer) erst mit Ende der Wahlperiode der Vertretungen am 20. Oktober 2009 in Kraft.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Vertreter bzw. Stellvertreter in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Jugendmusikschule Bergheim“ entsandt:
Mitglieder
stellv. Mitglieder*
gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW:
1. Bürgermeister Gunnar Koerdt
Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer
gemäß Vorschlag der CDU:
2. Martin Vogelsang
Erkelenzer Str. 156 b, Bedburg
Santa Pedalina
Agathastr. 32, Bedburg
gemäß Vorschlag der SPD:
3. Bernd Coumanns
Weiler Hohenholz 4, Bedburg
Heike Steinhäuser
Albert-Schlangen-Str. 18 Bedburg
* persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.11.2009
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
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