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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim (VHS))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim (VHS)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim (VHS)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim (VHS))

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP814/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim (VHS) Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen, in die Verbandsversammlung der Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS) – Zweckverband der Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf – folgende Vertreter/innen und Stellvertreter/innen zu entsenden: 1. Vertreter/in Stellvertreter/in Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer Bürgermeister Gunnar Koerdt (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW) (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW) 2. 3. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Volkshochschule Bergheim/Erft“. Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 10.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung, mindestens aber drei Vertreter. Es gilt jeweils die Bevölkerungszahl nach der letzten Fortschreibung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) vor der jeweils letzten Kommunalwahl. Nach der letzten Fortschreibung der LDS-Einwohnerzahlen vom 31.12.2008 hat die Stadt Bedburg 24.879 Einwohner. Demnach entsendet die Stadt Bedburg drei Vertreter in die Verbandsversammlung. Auf den Zweckverband sind die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) anzuwenden. Nach § 15 Absatz 2 GkG werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt; sofern weitere Vertreter zu benennen sind, müssen der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu zählen. Die Vertreter üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt sind, bis zum Amtsantritt der neubestellten Vertreter weiter aus. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist gemäß §15 Abs. 3 GkG ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Verfahren bezüglich der Entsendung von Vertretern/innen nach § 113 GO NRW Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist. Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muß der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Als Vertreter für die Verbandsversammlung der VHS benennt Herr Bürgermeister Koerdt Herrn Fachbereichsleiter Kramer sowie als dessen Stellvertreter sich selbst. Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist nach § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3 desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Hierbei hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. § 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt: Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. (1) Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger. Beschlussvorlage WP8-14/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 1) Nach Artikel XII Abs. 2 des GO-Reformgesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) treten die Regelungen in § 50 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 der Gemeindeordnung erst mit Ende der Wahlperiode der Vertretungen am 20. Oktober 2009 in Kraft. In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Vertreter bzw. Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkshochschule Bergheim“ entsandt: stellv. Mitglieder* Mitglieder gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW: 1. Bürgermeister Koerdt Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer gemäß Vorschlag der CDU: Heuser, Nadine Am Tiergarten 28, Bedburg 2. Moll, Willy Vom-Stein-Str. 21, Bedburg gemäß Vorschlag der SPD: Breuer, Helmut Erkelenzer Str. 149, Bedburg 3. Sauer, Martin Lessingstr. 33, Bedburg * persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 05.11.2009 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-14/2009 Seite 3