Daten
Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP814/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Volkshochschule Bergheim (VHS)
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen, in die Verbandsversammlung der
Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS) – Zweckverband der Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen
und der Gemeinde Elsdorf – folgende Vertreter/innen und Stellvertreter/innen zu entsenden:
1.
Vertreter/in
Stellvertreter/in
Fachbereichsleiter
Hermann Josef Kramer
Bürgermeister
Gunnar Koerdt
(gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW)
(gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW)
2.
3.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Volkshochschule Bergheim/Erft“.
Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied je
angefangene 10.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung, mindestens aber
drei Vertreter.
Es gilt jeweils die Bevölkerungszahl nach der letzten Fortschreibung des Landesamtes für
Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) vor der jeweils letzten Kommunalwahl. Nach der
letzten Fortschreibung der LDS-Einwohnerzahlen vom 31.12.2008 hat die Stadt Bedburg 24.879
Einwohner. Demnach entsendet die Stadt Bedburg drei Vertreter in die Verbandsversammlung.
Auf den Zweckverband sind die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG) anzuwenden. Nach § 15 Absatz 2 GkG werden die Vertreter durch die
Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des
Verbandsmitgliedes gewählt; sofern weitere Vertreter zu benennen sind,
müssen der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu zählen. Die Vertreter üben ihr
Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt sind, bis zum Amtsantritt der neubestellten Vertreter
weiter aus.
Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist gemäß §15 Abs. 3 GkG ein Stellvertreter für den
Fall der Verhinderung zu bestellen.
Verfahren bezüglich der Entsendung von Vertretern/innen nach § 113 GO NRW
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten,
Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt
ist.
Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muß der Bürgermeister oder der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Als Vertreter für die
Verbandsversammlung
der
VHS
benennt
Herr
Bürgermeister
Koerdt
Herrn
Fachbereichsleiter Kramer sowie als dessen Stellvertreter sich selbst.
Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW
zu bestellen oder vorzuschlagen, ist nach § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3 desselben
Paragraphen entsprechend anzuwenden. Hierbei hat der Bürgermeister kein Stimmrecht.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so
wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die
Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates
entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen
Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu
verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für
ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen
entscheidet das Los. (1) Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die
Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei
seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
Beschlussvorlage WP8-14/2009
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
1) Nach Artikel XII Abs. 2 des GO-Reformgesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380)
treten die Regelungen in § 50 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 der Gemeindeordnung erst mit Ende der
Wahlperiode der Vertretungen am 20. Oktober 2009 in Kraft.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Vertreter bzw. Stellvertreter in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkshochschule Bergheim“ entsandt:
stellv. Mitglieder*
Mitglieder
gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW:
1. Bürgermeister Koerdt
Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer
gemäß Vorschlag der CDU:
Heuser, Nadine
Am Tiergarten 28, Bedburg
2. Moll, Willy
Vom-Stein-Str. 21, Bedburg
gemäß Vorschlag der SPD:
Breuer, Helmut
Erkelenzer Str. 149, Bedburg
3. Sauer, Martin
Lessingstr. 33, Bedburg
* persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 05.11.2009
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
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