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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf über die gemeinsame Trägerschaft der ‚Martin-Luther-Förderschule’)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes  Bedburg-Elsdorf über die gemeinsame Trägerschaft der ‚Martin-Luther-Förderschule’) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes  Bedburg-Elsdorf über die gemeinsame Trägerschaft der ‚Martin-Luther-Förderschule’) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes  Bedburg-Elsdorf über die gemeinsame Trägerschaft der ‚Martin-Luther-Förderschule’) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes  Bedburg-Elsdorf über die gemeinsame Trägerschaft der ‚Martin-Luther-Förderschule’)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP813/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf über die gemeinsame Trägerschaft der ‚Martin-Luther-Förderschule’ Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen, in die Schulverbandsversammlung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf über die gemeinsame Trägerschaft der ‚Martin-LutherFörderschule folgende Vertreter/in 1. Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer Stellvertreter/in: Bürgermeister Gunnar Koerdt gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. zu bestellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nach § 5 der Satzung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf über die gemeinsame Trägerschaft der ‚Martin-Luther-Förderschule’ in der zur Zeit gültigen Fassung richtet sich die Zahl der Vertreter in der Schulverbandsversammlung nach der Einwohnerzahl der Verbandsmitglieder. Für jede angefangene 2.500 Einwohner ist ein Vertreter sowie für den Verhinderungsfall dessen Stellvertreter zu bestellen. Die Zahl der Vertreter ist jeweils nach den Kommunalwahlen zu berichtigen. Nach der derzeitigen Fortschreibung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS NRW) beträgt die maßgebliche Einwohnerzahl (Stand: 31.12.2008) 24.879 Einwohner. Gemäß dem vorgenannten Schlüssel entsendet die Stadt Bedburg somit 10 Vertreter in die Schulverbandsversammlung des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf der MartinLuther-Förderschule. Gemäß § 78 Abs. 8 des Schulgesetzes NRW in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt; sind mehrere Vertreter zu wählen, so gelten dafür die Grundsätze der Verhältniswahl. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, in Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muß der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Als Vertreter für die Schulverbandsversammlung benennt Herr Bürgermeister Koerdt Herrn Fachbereichsleiter Kramer sowie als dessen Stellvertreter sich selbst. Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist gem. § 50 Abs. 4 S. 1 GO NRW das Verfahren gem. § 50 Absatz 3 GO NRW entsprechend anzuwenden. Der Bürgermeister hat in den Fällen des § 50 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 GO NRW kein Stimmrecht. Der Sitz des Bürgermeisters oder des von ihm vorgeschlagenen Bediensteten wird nicht auf die Liste einer Partei angerechnet. § 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt: Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen 1) Scheidet jemand vorzeitig aus einem Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger. Beschlussvorlage WP8-13/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 1) Nach Art. XII Abs. 2 des GO-Reformgesetzes vom 09.10.2007 (GV. NRW. S. 380) treten die Regelungen in § 50 Abs. 3 Sätze 3 – 6 der Gemeindeordnung (Zuteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer) erst mit Ende der Wahlperiode der Vertretungen am 20.10.2009 in Kraft. In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Stadt Bedburg in seinen Sitzungen am 09.11.2004 und 01.03.2005 in die Verbandsversammlung des Sonderschulverbandes Bedburg – Elsdorf folgende Vertreter und Stellvertreter entsandt: Vertreter Stellvertreter* gem. § 113 II 2 GO NW: 1. Bürgermeister Gunnar Koerdt Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer gem. Vorschlag der CDU-Fraktion: 2. Heinz-Gerd Schmitz, An den Gärten 15, Bedburg Martin Vogelsang Erkelenzer Str. 156 b, Bedburg 3. Santa Pedalina, Agathastr. 32, Bedburg Nadine Heuser, Pfarrer-Bodden-Str. 44, Bedburg 4. Hubert Wassenberg, Schützendelle 79, Bedburg - Ausschussvorsitzender - Herbert Förster, Holtroper Str. 14, Bedburg 5. Dieter Koehl, Am Fließ 12, Bedburg Willy Moll, Vom-Stein-Str. 21, Bedburg 6. Jürgen Mitter, Hauptstr. 25 b, Bedburg Günter Martin, Albert-Einstein-Str. 15, Bedburg gem. Vorschlag der SPD-Fraktion: 7. Hans-Peter Abts, Am Rosenstock 14, Bedburg Heinz-Gerhard Horn, Annastr. 23, Bedburg 8. Peter Josef Drexler, Lessingstr. 14, Bedburg Horst Druch, Flemingstr. 63, Bedburg 9. Helmut De Jong, Ziegeleistr. 47, Bedburg Helmut Breuer, Erkelenzer Str. 149, Bedburg gem. Vorschlag der FWG-Fraktion : 10. Leonhard Köhlen, Heinsberger Str. 14, Bedburg Karl Heinz Spielmanns, Margarethenstr. 37, Bedburg * persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes Beschlussvorlage WP8-13/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Nachrichtlich: Schulverbandsvorsteher: Gemäß § 8 Abs. 1 der Schulzweckverbandssatzung wird der Schulverbandsvorsteher und sein Stellvertreter durch die Schulverbandsversammlung aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten oder – mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten – aus dem Kreise der allgemeinen Vertreter oder der leitenden Beamten, der zum Zweckverband gehörenden Verbandsmitglieder für die Dauer der Wahlzeit der Schulverbandsversammlung in offener Abstimmung ohne vorherige Aussprache gewählt. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung gehören der Schulverbandsvorsteher und sein Stellvertreter der Verbandsversammlung an. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.11.2009 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-13/2009 Seite 4