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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
56 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW))

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP812/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg wählen in die Mitgliederversammlung des Städteund Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen folgende Personen: Mitglieder stellv. Mitglieder 1. Fachbereichsleiter Herbert Baum (gem. § 113 II 2 GO NW) Ratsbüroleiterin Sibille Brabender-Lipej (gem. § 113 II 2 GO NW) 2. 3. 4. 5. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg ist ordentliches Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen (StGB NRW). Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NW stellen ordentliche Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 drei Vertreter und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter. Die Vertreter sind vom Rat zu wählen. Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde gelegte Einwohnerzahl maßgebend. Diese betrug 24.859 Einwohner. Danach stellt die Stadt Bedburg fünf Vertreter für die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist. Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Herr Bürgermeister Koerdt schlägt vor, Herrn Fachbereichsleiter Herbert Baum als Mitglied und die Leiterin des Ratsbüros, Frau Brabender-Lipej, als stellv. Mitglied für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu benennen. Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3 desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht. Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im übrigen auch derjenige des von ihm vorgeschlagenen Bediensteten – nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er kraft Gesetz allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der Gemeinde in anderen Unternehmen und Einrichtungen wahren soll. Sofern also z. B. fünf Sitze durch die Gemeinde zu besetzen sind, findet das Zuteilverfahren nach Hare/Niemeyer nur auf vier Sitze Anwendung. § 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt: (3) Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. (1) Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss Beschlussvorlage WP8-12/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger. (1) Nach Artikel XII Abs. 2 des GO-Reformgesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) treten die Regelungen in § 50 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 der Gemeindeordnung erst mit Ende der Wahlperiode der Vertretungen am 20. Oktober 2009 in Kraft. In der abgelaufenen Wahlperiode waren zuletzt folgende Personen Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindesbundes NRW vertreten: Mitglied in der stellv. Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW: 1. Fachbereichsleiter Herbert Baum Leiterin des Ratsbüros Sibilla Brabender-Lipej gemäß Vorschlag der CDU: 2. Dr. Kippels, Georg Langemarckstr. 14, Bedburg Matthias Heinen Albert-Schlangen-Str. 10, Bedburg 3. Wassenberg, Hubert Schützendelle 79, Bedburg Förster, Herbert Holtrober Str. 14, Bedburg 4. Schnäpp, Hans Hirtenend 19, Bedburg Heuser, Nadine Pfarrer-Bodden-Str. 44, Bedburg gemäß Vorschlag der SPD: 5. De Jong, Helmut Ziegeleistr. 47, Bedburg Steinhäuser, Heike Albert-Schlangen-Str. 18, Bedburg * persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-12/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 11.11.2009 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-12/2009 Seite 4