Daten
Kommune
Bedburg
Größe
56 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP812/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und
Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW)
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg wählen in die Mitgliederversammlung des Städteund Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen folgende Personen:
Mitglieder
stellv. Mitglieder
1. Fachbereichsleiter Herbert Baum
(gem. § 113 II 2 GO NW)
Ratsbüroleiterin Sibille Brabender-Lipej
(gem. § 113 II 2 GO NW)
2.
3.
4.
5.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg ist ordentliches Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen (StGB NRW).
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NW stellen ordentliche
Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 drei Vertreter und für jede weitere
angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter. Die Vertreter sind vom
Rat zu wählen.
Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde
gelegte Einwohnerzahl maßgebend. Diese betrug 24.859 Einwohner. Danach stellt die
Stadt Bedburg fünf Vertreter für die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen
Städte- und Gemeindebundes.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen
die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist.
Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Herr Bürgermeister Koerdt schlägt vor, Herrn Fachbereichsleiter Herbert Baum als
Mitglied und die Leiterin des Ratsbüros, Frau Brabender-Lipej, als stellv. Mitglied für
die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu benennen.
Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113
GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3
desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Der Bürgermeister hat hierbei kein
Stimmrecht.
Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im übrigen auch derjenige des von ihm
vorgeschlagenen Bediensteten – nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er
kraft Gesetz allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der
Gemeinde in anderen Unternehmen und Einrichtungen wahren soll. Sofern also z. B. fünf
Sitze durch die Gemeinde zu besetzen sind, findet das Zuteilverfahren nach
Hare/Niemeyer nur auf vier Sitze Anwendung.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
(3) Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande,
so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei
sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates
entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen
Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu
verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich
für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der
Reihenfolge
der
höchsten
Zahlenbruchteile
zuzuteilen.
Bei
gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. (1) Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss
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Sitzungsvorlage
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aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das
ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
(1) Nach Artikel XII Abs. 2 des GO-Reformgesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) treten
die Regelungen in § 50 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 der Gemeindeordnung erst mit Ende der Wahlperiode
der Vertretungen am 20. Oktober 2009 in Kraft.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren zuletzt folgende Personen
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindesbundes NRW vertreten:
Mitglied
in
der
stellv. Mitglied
gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW:
1. Fachbereichsleiter
Herbert Baum
Leiterin des Ratsbüros
Sibilla Brabender-Lipej
gemäß Vorschlag der CDU:
2. Dr. Kippels, Georg
Langemarckstr. 14, Bedburg
Matthias Heinen
Albert-Schlangen-Str. 10, Bedburg
3. Wassenberg, Hubert
Schützendelle 79, Bedburg
Förster, Herbert
Holtrober Str. 14, Bedburg
4. Schnäpp, Hans
Hirtenend 19, Bedburg
Heuser, Nadine
Pfarrer-Bodden-Str. 44, Bedburg
gemäß Vorschlag der SPD:
5. De Jong, Helmut
Ziegeleistr. 47, Bedburg
Steinhäuser, Heike
Albert-Schlangen-Str. 18, Bedburg
* persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11.11.2009
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
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