Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP860/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Vorberatung der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über Abwasserbeseitigung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der 1. Änderung zur
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg zuzustimmen
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Derzeit beträgt die Kanalbenutzungsgebühr je cbm Frischwasser 3,10 €
Für Niederschlagswasser ist je veranlagten qm eine Gebühr in Höhe von 0,63 € festgesetzt.
Entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 wird die Gebühr beim
Schmutzwasser um 0,45 € reduziert.Somit ist eine Gebühr in Höhe von 2,65 €/cbm zu erheben.
Hierbei wird ein Kostendeckungsgrad von 101,5 % erreicht.
Beim Niederschlagswasser beträgt die Gebühr derzeit 0,63 €/qm. Für 2010 wird die Gebühr auf
0,62 €/qm festgesetzt. Hierbeit ergibt sich ein Kostendeckungsgrad von 99,38 %.
Insgesamt ergibt sich damit ein Kostendeckungsgrad von 100,56 % bei der Berechnung der
Abwassergebühren.
Die Reduzierung der Gebühr resultiert hauptsächlich aus einer Senkung der Gebühr an den
Erftverband.
Die Verwaltung schlägt vor die Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Bedburg wie folgt zu ändern:
§ 4 Abs. 6
Für das Jahr 2010 beträgt die Gebühr je cbm Schmutzwasser 2,65 €.
§ 4 Abs. 7 wird aufgehoben.
§ 5 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr im Jahr 2010 für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d.Abs.
1 beträgt 0,62 €.
§ 5 Abs. 5 wird aufgehoben.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 01. Dezember 2009
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-60/2009
Seite 2