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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP858/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat die durch die Verwaltung vorgeschlagenen Schutzziele im Zusammenhang mit der Brandschutzbedarfsplanung gem. § 22 FSHG NRW. zu beschließen: Für den Bereich der bebauten Gebiete der Stadt Bedburg wird folgendes Planziel (Schutzziel) festgelegt: Hilfsfrist 1 für neun Funktionen mit Löschfahrzeugen und Drehleiter in acht Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 % und in 13 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90 %. Hilfsfrist 2 für weitere neun Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren fünf Minuten (insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 90 % 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschutzbedarfsplan im Jahre 2010 fortzuschreiben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes fortzuentwickeln. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschutzbedarfsplan, beginnend mit dem Jahre 2010, jeweils spätestens nach fünf Jahren fortzuschreiben. Stellt die Verwaltung während der regulären Laufzeit des Brandschutzbedarfsplanes fest, dass besondere Abweichungen zum bestehenden Brandschutzbedarfsplan auftauchen, die ein sofortiges Handeln bedürfen, ist ggf. eine außerordentliche Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung hat mit Datum vom 07.11.2003 die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans extern vergeben; dieser wurde der Verwaltung mit Stand 31.08.2004 vorgelegt und unter Datum vom 26.04.2005 in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales eingebracht. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird vollinhaltlich auf die Verwaltungsvorlage WP 7-233/2005 verwiesen; im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss zwecks Vorbereitung einer Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bedburg die Installation eines Arbeitskreises `Brandschutzbedarfsplan´ beschlossen und entsprechende politische Vertreter aus den jeweiligen Fraktionen benannt. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass in dem Arbeitskreis selbstverständlich auch Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr, des beauftragten Gutachterbüros und der Verwaltung vertreten waren. In den Folgejahren wurde, basierend auf den im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Mindeststandards und den Ergebnissen aus dem Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan, eine standarisierte Prioritätenliste erstellt; entsprechend dieser Liste wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 19.09.2006 - im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2007 ff. - der Empfehlungsgbeschluss gefasst, jährlich entsprechende Mittel [durchschnittlich rd. 300 T€ p. a.] in den Haushalt einzustellen. Die Verwaltung hat bis heute analog der damals vorgestellten und im Rat beschlossenen Prioritätenliste die Entwicklung der Feuerwehr `gesteuert´ und die Fahrzeugbeschaffung durchgeführt. Um den Brandschutzbedarfsplan in Gänze beschließen zu können, bedarf es abschließend jedoch noch der Festlegung der Schutzziele; d. h. der Rat der Stadt Bedburg hat im Ergebnis festzulegen, ob bei einer akzeptablen Risikoabdeckung das verbleibende Restrisiko vertretbar ist und ob die vorgeschlagene Risikoabdeckung auch finanzierbar ist. Kernpunkt ist somit das hieraus resultierende Schutzziel. Zur effizienten und zeitgerechten Hilfeleistung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg sind hierfür u. a. festzulegen: - die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen und tätig werden [Hilfsfristen], - in welcher Stärke und Qualifikation die Einheiten benötigt werden [Mindesteinheitsstärke] und in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt wird [Erreichungsgrad] Festlegung von Schutzzielen: Nach dem Wegfall der `allgemeinen Weisungen für Stärke und Ausrüstung der Feuerwehr´ besteht seitens des Gesetzgebers keine allgemein verbindliche Regelung für die Größe bzw. personelle Ausstattung einer Feuerwehr. Die jeweilige Gemeinde besitzt ein gewisses Maß an Entscheidungsfreiheit über personelle Stärke und Ausrüstung ihrer Feuerwehr, diese ist festzulegen und - letzten Endes - zu verantworten. Die Wirksamkeit von Rettungs- und Löschmaßnahmen hängt unmittelbar von der Eintreffzeit der mit Personal und Material adäquat ausgestatteten Einheiten - Löschzüge, Löschgruppen - ab. Die Effektivität der Maßnahmen steigt hierbei durch den Einsatz von mehr Personal und besserer Ausrüstung und sinkt mit zunehmender Eintreffzeit der Einsatzkräfte. Um hier das richtige Verhältnis zwischen einer hinreichend hohen Qualität der Gefahrenabwehr auf der einen Seite und der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf der anderen Seite zu finden, ist es erforderlich, Qualitätsstandards zu definieren, die sich auf wiederkehrende Schadensereignisse Beschlussvorlage WP8-58/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 beziehen, welche regelmäßig hohe Personen- und Sachschäden verursachen. Dies wurde im Brandschutzbedarfsplan mit Stand: 31.08.2004 beschrieben und ausführlich ausgeführt. Die Bezirksregierung Köln, der Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW haben in den letzten Jahren Kriterien zur Bewertung und Bemessung von Feuerwehren erarbeitet. Wesentliche Kriterien sind die Hilfsfrist, Funktionsstärke und der Erreichungsgrad. Da der Brandschutz eine kommunale Aufgabe ist, hat der Gesetzgeber kein Schutzziel definiert; der Rat der Stadt Bedburg hat vielmehr das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung individuell für das Stadtgebiet Bedburg festzulegen. Die im Beschlussentwurf unter Hilfsfrist 1 und Hilfsfrist 2 festgelegten Kriterien sind eine Fortentwicklung der im Brandschutzbedarfsplan des Jahres 2004 aufgeführten Kriterien, berücksichtigen aber die technische und fachliche Weiterentwicklung in Bezug auf diese Thematik. Hilfsfrist 1: Die Bezirksregierung Köln erachtet auch für eine Freiwillige Feuerwehr im Falle eines Brandeinsatzes für die erste taktische Einheit mit entsprechender Qualifikation von neun Feuerwehrkräften [Löschgruppe] eine Mindesteintreffzeit innerhalb von acht Minuten. Hilfsfrist 2: Eine weitere taktische Einheit mit der entsprechenden Qualifikation von neun Feuerwehrkräften [Löschgruppe] zur Bearbeitung zeitkritischer Aufgaben ist spätestens fünf Minuten nach dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich; d. h. eine weitere Gruppe innerhalb von 13 Minuten. Die zweite Gruppe ist durch einen Zugtrupp [Führungspersonal, bestehend aus vier Einsatzkräften] zu ergänzen. Erhebungsgrundlagen: Grundsätzlich sollen in Bezug auf die Hilfsfristen nur die Einsätze ausgewertet werden, die in den Bereichen, welche nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ definiert werden, stattgefunden haben. Dies gilt insbesondere für Siedlungsschwerpunkte sowie Gewerbe- und Industriegebiete aber auch für Sonderbauten. Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Einzelhöfe in Naturschutzgebieten - Außenbereich nach § 35 BauGB - werden dagegen bei der Auswertung der Hilfsfrist in der Regel ausgeklammert. Für den Bereich der Bundesautobahnen erarbeitet die Bezirksregierung zur Zeit entsprechende Empfehlungen zur Brandschutzbedarfsplanung in Bezug auf die Funktionsstärken, Ausrückestärken und taktischen Notwendigkeiten. Diese werden selbstverständlich bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahre 2010 berücksichtigt. Funktionsstärke: Die Funktionsstärke bezeichnet die Anzahl von Feuerwehrkräften, die nach einer bestimmten Zeiteinheit vor Ort sein und über die entsprechende Qualifikation verfügen muss. Es handelt sich somit zum einen um einen quantitativen und zum anderen einen qualitativen Faktor. Nachfolgend sind nunmehr die aktuellen Einsatzentwicklungen aus den Jahren 2008 und 2009 bis heute dargestellt. Beschlussvorlage WP8-58/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Nach dem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg aus 2004: Erreichungsgrad der Hilfsfristen in den Jahren 2008 und 2009 ohne die Einsätze auf der durch die Bezirksregierung Köln zugewiesenen Bundesautobahnabschnitte Hilfsfrist 1 Hilfsfrist 2 Soll 80,00% 2008 72,73% 2009 50,00% Hilfsfrist 1 in 9 Minuten (+ 1 Minute) --- 81,82% 60,00% Hilfsfrist 1 in 10 Minuten (+ 2 Minuten) --- 81,82% 80,00% Hilfsfrist 1 in 11 Minuten (+ 3 Minuten) --- 81,82% 80,00% Hilfsfrist 1 in 12 Minuten (+ 4 Minuten) --- 81,82% 80,00% 90,00% 90,91% 90,00% innerhalb von 8 Minuten erreicht innerhalb von 13 Minuten erreicht Wie vorstehender Auflistung zu entnehmen, konnte die Hilfsfrist 1 in 2008 und - insbesondere in 2009 - nicht eingehalten werden; nicht verkannt werden darf hierbei allerdings, dass es sich absolut lediglich um 13 Einsätze in 2008 und bislang 9 Einsätze in 2009 handelte, wobei die Hilfsfristen ausweislich der Auswertungen größtenteils lediglich um Sekunden überschritten wurden. Ein Vertreter des Sachverständigenbüros, wie auch der Wehrleiter, Herr Luchtmann, werden in der Sitzung für diesbezügliche Erläuterungen zur Verfügung stehen. Informativ: Erreichungsgrad der Hilfsfristen in den Jahren 2008 und 2009 mit den Einsätzen auf der durch die Bezirksregierung Köln zugewiesenen Bundesautobahnabschnitte Hilfsfrist 1 Hilfsfrist 2 Soll 80,00% 2008 53,33% 2009 45,45% Hilfsfrist 1 in 9 Minuten (+ 1 Minute) --- 60,00% 54,55% Hilfsfrist 1 in 10 Minuten (+ 2 Minuten) --- 60,00% 72,73% Hilfsfrist 1 in 11 Minuten (+ 3 Minuten) --- 60,00% 72,73% Hilfsfrist 1 in 12 Minuten (+ 4 Minuten) --- 60,00% 72,73% 90,00% 66,67% 81,82% innerhalb von 8 Minuten erreicht innerhalb von 13 Minuten erreicht Bei den Einsätzen auf den zugewiesenen Bundesautobahnabschnitten konnten die Hilfsfristen nicht erfüllt werden. Dies liegt an den Längen der Anfahrtsstrecken, die fahrtechnisch nicht zu realisieren sind. Daher diese Angaben nur informativ. Bisher bereits umgesetzte Maßnahmen aus dem Bedarfsplan 2004: ¾ Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde in den Gerätehäusern Kaster, Kirchherten, Kirchtroisdorf und Rath eine Abgasabsaugung nachgerüstet, müssen jedoch mitunter gerätehausspezifisch angepasst werden. ¾ Der Anbau des Gerätehauses in Lipp-Millendorf wurde fertig gestellt. ¾ Derzeit wird am Gerätehaus in Rath eine Garage für ein Mannschaftstransportfahrzeug errichtet. ¾ Durch das Umstellen von Spinden für die Einsatzkleidung wurden die Fahrzeughallen soweit wie möglich frei geräumt und die Unfallgefahren auf das Minimum reduziert. ¾ Die durch den TÜD im Jahr 2003 festgestellten Mängel an Fahrzeugen und Gerätschaften wurden durch Reparaturen, Neu- und Ersatzbeschaffungen vollständig beseitigt. ¾ Durch eine gute Jugendarbeit konnte die Anzahl der aktiven Mitglieder auf insgesamt 217 angehoben werden; die Jugendfeuerwehr hat derzeit 106 Mitglieder. Beschlussvorlage WP8-58/2009 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage ¾ Die Qualifizierung von Führungskräften wurde weiterhin verfolgt, so dass derzeit 22 Zugführer und 26 Gruppenführer zur Verfügung stehen. ¾ Der Anteil an Atemschutzgerätträger wurde von 59,1% auf 70,5% angehoben. ¾ Durch kontinuierliche Investitionen wurden Fahrzeuge und Gerätschaften ersetzt, Schutzkleidung beschafft, die Gerätehäuser modernisiert und ausgebaut und Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt. Aufgrund der zuvor getätigten Ausführungen empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Bedburg den Beschluss, der aus dem Brandschutzbedarfsplan resultierenden Festlegungen in Bezug auf die Hilfsfristen und den Erreichungsgrad. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die Festlegung des Schutzziels nicht im installierten `Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan´ vorberaten wurde; ursächlich hierfür sind personelle Veränderungen in der Ausschussbesetzung. Verwaltungsseitig wird daher, um den Brandschutzbedarfsplan - wie dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises schriftlich zugesichert - noch in diesem Jahr verabschieden zu können, vorgeschlagen, den Brandschutzbedarfsplan, der mit dem Wehrleiter abgestimmt wurde, in der vorgelegten Form zu beschließen. Betreffend der weiteren Vorgehensweise - Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans in 2010 - schlägt die Verwaltung eine Begleitung/ Erarbeitung im Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan vor. Aufgrund der veränderten personellen Ausschussbesetzung wird die Verwaltung in der ersten Sitzung des nunmehr zuständigen `Familien, Bildungsund Sozialausschusses´ die personelle Besetzung beschließen lassen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 30.11.2009 ----------------------------------Kramer gesehen: Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-58/2009 Seite 5