Daten
Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP858/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat die durch die
Verwaltung
vorgeschlagenen
Schutzziele
im
Zusammenhang
mit
der
Brandschutzbedarfsplanung gem. § 22 FSHG NRW. zu beschließen:
Für den Bereich der bebauten Gebiete der Stadt Bedburg wird folgendes Planziel (Schutzziel)
festgelegt:
Hilfsfrist 1 für neun Funktionen mit Löschfahrzeugen und Drehleiter in acht Minuten mit einem
Erreichungsgrad von 80 % und in 13 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90 %.
Hilfsfrist 2 für weitere neun Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren fünf Minuten
(insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 90 %
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschutzbedarfsplan im Jahre 2010 fortzuschreiben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes
fortzuentwickeln.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschutzbedarfsplan, beginnend mit dem Jahre 2010,
jeweils spätestens nach fünf Jahren fortzuschreiben. Stellt die Verwaltung während der
regulären Laufzeit des Brandschutzbedarfsplanes fest, dass besondere Abweichungen zum
bestehenden Brandschutzbedarfsplan auftauchen, die ein sofortiges Handeln bedürfen, ist ggf.
eine außerordentliche Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die Verwaltung hat mit Datum vom 07.11.2003 die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans
extern vergeben; dieser wurde der Verwaltung mit Stand 31.08.2004 vorgelegt und unter Datum
vom 26.04.2005 in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales eingebracht. Um
Wiederholungen zu vermeiden, wird vollinhaltlich auf die Verwaltungsvorlage WP 7-233/2005
verwiesen; im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss zwecks Vorbereitung einer
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bedburg die Installation eines Arbeitskreises
`Brandschutzbedarfsplan´ beschlossen und entsprechende politische Vertreter aus den jeweiligen
Fraktionen benannt. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass in dem Arbeitskreis
selbstverständlich auch Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr, des beauftragten Gutachterbüros
und der Verwaltung vertreten waren.
In den Folgejahren wurde, basierend auf den im Brandschutzbedarfsplan festgelegten
Mindeststandards und den Ergebnissen aus dem Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan, eine
standarisierte Prioritätenliste erstellt; entsprechend dieser Liste wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 19.09.2006 - im Rahmen der
Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2007 ff. - der Empfehlungsgbeschluss gefasst, jährlich
entsprechende Mittel [durchschnittlich rd. 300 T€ p. a.] in den Haushalt einzustellen. Die
Verwaltung hat bis heute analog der damals vorgestellten und im Rat beschlossenen
Prioritätenliste die Entwicklung der Feuerwehr `gesteuert´ und die Fahrzeugbeschaffung
durchgeführt.
Um den Brandschutzbedarfsplan in Gänze beschließen zu können, bedarf es abschließend jedoch
noch der Festlegung der Schutzziele; d. h. der Rat der Stadt Bedburg hat im Ergebnis festzulegen,
ob bei einer akzeptablen Risikoabdeckung das verbleibende Restrisiko vertretbar ist und ob die
vorgeschlagene Risikoabdeckung auch finanzierbar ist. Kernpunkt ist somit das hieraus
resultierende Schutzziel. Zur effizienten und zeitgerechten Hilfeleistung für die Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Bedburg sind hierfür u. a. festzulegen:
- die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen und tätig werden
[Hilfsfristen],
- in welcher Stärke und Qualifikation die Einheiten benötigt werden [Mindesteinheitsstärke] und
in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt wird [Erreichungsgrad]
Festlegung von Schutzzielen:
Nach dem Wegfall der `allgemeinen Weisungen für Stärke und Ausrüstung der Feuerwehr´ besteht
seitens des Gesetzgebers keine allgemein verbindliche Regelung für die Größe bzw. personelle
Ausstattung einer Feuerwehr. Die jeweilige Gemeinde besitzt ein gewisses Maß an
Entscheidungsfreiheit über personelle Stärke und Ausrüstung ihrer Feuerwehr, diese ist
festzulegen und - letzten Endes - zu verantworten. Die Wirksamkeit von Rettungs- und
Löschmaßnahmen hängt unmittelbar von der Eintreffzeit der mit Personal und Material adäquat
ausgestatteten Einheiten - Löschzüge, Löschgruppen - ab. Die Effektivität der Maßnahmen steigt
hierbei durch den Einsatz von mehr Personal und besserer Ausrüstung und sinkt mit zunehmender
Eintreffzeit der Einsatzkräfte.
Um hier das richtige Verhältnis zwischen einer hinreichend hohen Qualität der Gefahrenabwehr
auf der einen Seite und der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf der anderen Seite zu finden, ist es
erforderlich, Qualitätsstandards zu definieren, die sich auf wiederkehrende Schadensereignisse
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beziehen, welche regelmäßig hohe Personen- und Sachschäden verursachen. Dies wurde im
Brandschutzbedarfsplan mit Stand: 31.08.2004 beschrieben und ausführlich ausgeführt. Die
Bezirksregierung
Köln,
der
Landesfeuerwehrverband
Nordrhein-Westfalen
und
die
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW haben in den letzten Jahren Kriterien
zur Bewertung und Bemessung von Feuerwehren erarbeitet.
Wesentliche Kriterien sind die Hilfsfrist, Funktionsstärke und der Erreichungsgrad. Da der
Brandschutz eine kommunale Aufgabe ist, hat der Gesetzgeber kein Schutzziel definiert; der Rat
der Stadt Bedburg hat vielmehr das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung
individuell für das Stadtgebiet Bedburg festzulegen.
Die im Beschlussentwurf unter Hilfsfrist 1 und Hilfsfrist 2 festgelegten Kriterien sind eine
Fortentwicklung der im Brandschutzbedarfsplan des Jahres 2004 aufgeführten Kriterien,
berücksichtigen aber die technische und fachliche Weiterentwicklung in Bezug auf diese Thematik.
Hilfsfrist 1:
Die Bezirksregierung Köln erachtet auch für eine Freiwillige Feuerwehr im Falle eines
Brandeinsatzes für die erste taktische Einheit mit entsprechender Qualifikation von neun
Feuerwehrkräften [Löschgruppe] eine Mindesteintreffzeit innerhalb von acht Minuten.
Hilfsfrist 2:
Eine weitere taktische Einheit mit der entsprechenden Qualifikation von neun Feuerwehrkräften
[Löschgruppe] zur Bearbeitung zeitkritischer Aufgaben ist spätestens fünf Minuten nach dem
Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich; d. h. eine weitere Gruppe innerhalb von 13
Minuten. Die zweite Gruppe ist durch einen Zugtrupp [Führungspersonal, bestehend aus vier
Einsatzkräften] zu ergänzen.
Erhebungsgrundlagen:
Grundsätzlich sollen in Bezug auf die Hilfsfristen nur die Einsätze ausgewertet werden, die in den
Bereichen, welche nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“
definiert werden, stattgefunden haben. Dies gilt insbesondere für Siedlungsschwerpunkte sowie
Gewerbe- und Industriegebiete aber auch für Sonderbauten. Flächen für die Land- und
Forstwirtschaft, Einzelhöfe in Naturschutzgebieten - Außenbereich nach § 35 BauGB - werden
dagegen bei der Auswertung der Hilfsfrist in der Regel ausgeklammert. Für den Bereich der
Bundesautobahnen erarbeitet die Bezirksregierung zur Zeit entsprechende Empfehlungen zur
Brandschutzbedarfsplanung in Bezug auf die Funktionsstärken, Ausrückestärken und taktischen
Notwendigkeiten.
Diese
werden
selbstverständlich
bei
der
Fortschreibung
des
Brandschutzbedarfsplanes im Jahre 2010 berücksichtigt.
Funktionsstärke:
Die Funktionsstärke bezeichnet die Anzahl von Feuerwehrkräften, die nach einer bestimmten
Zeiteinheit vor Ort sein und über die entsprechende Qualifikation verfügen muss. Es handelt sich
somit zum einen um einen quantitativen und zum anderen einen qualitativen Faktor. Nachfolgend
sind nunmehr die aktuellen Einsatzentwicklungen aus den Jahren 2008 und 2009 bis heute
dargestellt.
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Sitzungsvorlage
Nach dem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg aus 2004:
Erreichungsgrad der Hilfsfristen in den Jahren 2008 und 2009 ohne die Einsätze auf der durch die
Bezirksregierung Köln zugewiesenen Bundesautobahnabschnitte
Hilfsfrist 1
Hilfsfrist 2
Soll
80,00%
2008
72,73%
2009
50,00%
Hilfsfrist 1 in 9 Minuten (+ 1 Minute)
---
81,82%
60,00%
Hilfsfrist 1 in 10 Minuten (+ 2 Minuten)
---
81,82%
80,00%
Hilfsfrist 1 in 11 Minuten (+ 3 Minuten)
---
81,82%
80,00%
Hilfsfrist 1 in 12 Minuten (+ 4 Minuten)
---
81,82%
80,00%
90,00%
90,91%
90,00%
innerhalb von 8 Minuten erreicht
innerhalb von 13 Minuten erreicht
Wie vorstehender Auflistung zu entnehmen, konnte die Hilfsfrist 1 in 2008 und - insbesondere in
2009 - nicht eingehalten werden; nicht verkannt werden darf hierbei allerdings, dass es sich
absolut lediglich um 13 Einsätze in 2008 und bislang 9 Einsätze in 2009 handelte, wobei die
Hilfsfristen ausweislich der Auswertungen größtenteils lediglich um Sekunden überschritten
wurden. Ein Vertreter des Sachverständigenbüros, wie auch der Wehrleiter, Herr Luchtmann,
werden in der Sitzung für diesbezügliche Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Informativ:
Erreichungsgrad der Hilfsfristen in den Jahren 2008 und 2009 mit den Einsätzen auf der durch die
Bezirksregierung Köln zugewiesenen Bundesautobahnabschnitte
Hilfsfrist 1
Hilfsfrist 2
Soll
80,00%
2008
53,33%
2009
45,45%
Hilfsfrist 1 in 9 Minuten (+ 1 Minute)
---
60,00%
54,55%
Hilfsfrist 1 in 10 Minuten (+ 2 Minuten)
---
60,00%
72,73%
Hilfsfrist 1 in 11 Minuten (+ 3 Minuten)
---
60,00%
72,73%
Hilfsfrist 1 in 12 Minuten (+ 4 Minuten)
---
60,00%
72,73%
90,00%
66,67%
81,82%
innerhalb von 8 Minuten erreicht
innerhalb von 13 Minuten erreicht
Bei den Einsätzen auf den zugewiesenen Bundesautobahnabschnitten konnten die Hilfsfristen
nicht erfüllt werden. Dies liegt an den Längen der Anfahrtsstrecken, die fahrtechnisch nicht zu
realisieren sind. Daher diese Angaben nur informativ.
Bisher bereits umgesetzte Maßnahmen aus dem Bedarfsplan 2004:
¾ Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde in den Gerätehäusern Kaster, Kirchherten, Kirchtroisdorf und
Rath eine Abgasabsaugung nachgerüstet, müssen jedoch mitunter gerätehausspezifisch
angepasst werden.
¾ Der Anbau des Gerätehauses in Lipp-Millendorf wurde fertig gestellt.
¾ Derzeit wird am Gerätehaus in Rath eine Garage für ein Mannschaftstransportfahrzeug
errichtet.
¾ Durch das Umstellen von Spinden für die Einsatzkleidung wurden die Fahrzeughallen soweit
wie möglich frei geräumt und die Unfallgefahren auf das Minimum reduziert.
¾ Die durch den TÜD im Jahr 2003 festgestellten Mängel an Fahrzeugen und Gerätschaften
wurden durch Reparaturen, Neu- und Ersatzbeschaffungen vollständig beseitigt.
¾ Durch eine gute Jugendarbeit konnte die Anzahl der aktiven Mitglieder auf insgesamt 217
angehoben werden; die Jugendfeuerwehr hat derzeit 106 Mitglieder.
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¾ Die Qualifizierung von Führungskräften wurde weiterhin verfolgt, so dass derzeit 22 Zugführer
und 26 Gruppenführer zur Verfügung stehen.
¾ Der Anteil an Atemschutzgerätträger wurde von 59,1% auf 70,5% angehoben.
¾ Durch kontinuierliche Investitionen wurden Fahrzeuge und Gerätschaften ersetzt,
Schutzkleidung beschafft, die Gerätehäuser modernisiert und ausgebaut und
Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt.
Aufgrund der zuvor getätigten Ausführungen empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Bedburg
den Beschluss, der aus dem Brandschutzbedarfsplan resultierenden Festlegungen in Bezug auf
die Hilfsfristen und den Erreichungsgrad.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die Festlegung des Schutzziels nicht
im installierten `Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan´ vorberaten wurde; ursächlich hierfür
sind personelle Veränderungen in der Ausschussbesetzung. Verwaltungsseitig wird daher,
um den Brandschutzbedarfsplan - wie dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises schriftlich
zugesichert - noch in diesem Jahr verabschieden zu können, vorgeschlagen, den
Brandschutzbedarfsplan, der mit dem Wehrleiter abgestimmt wurde, in der vorgelegten
Form zu beschließen.
Betreffend der weiteren Vorgehensweise - Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans in
2010 - schlägt die Verwaltung eine Begleitung/ Erarbeitung im Arbeitskreis
Brandschutzbedarfsplan vor. Aufgrund der veränderten personellen Ausschussbesetzung
wird die Verwaltung in der ersten Sitzung des nunmehr zuständigen `Familien, Bildungsund Sozialausschusses´ die personelle Besetzung beschließen lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 30.11.2009
----------------------------------Kramer
gesehen:
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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