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Beschlussvorlage GB (Wohnberatung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Wohnberatung im Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Wohnberatung im Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Wohnberatung im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 288/2004 11.03.2004 Az.: 50/417-08/2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 17.03.2004 Kreistag 31.03.2004 Wohnberatung im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 02251/15 563 Abt.: 50 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Wohnberatung im Kreis Euskirchen finanziell wie folgt zu sichern: 1. der Kreis Euskirchen nimmt das Angebot der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH vom 03.03.2004 an und übernimmt ab dem Haushaltsjahr 2005 eine jährliche Finanzierung der Wohnberatung in Höhe von insgesamt 40.000 €, 2. im Haushalt des Kreises sind bei Haushaltsstelle 1 4700 71823 – Zuschuss (Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen) – für das Jahr 2004 insgesamt 20.500 € veranschlagt. Je nach Beginn der Wohnberatung sind gegebenenfalls die zusätzlich benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Seite - 2 - Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 02.04.2003 zum A 2/2002 mehrheitlich beschlossen, das Angebot der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH vom 17.02.2003 anzunehmen. Darin erklärte sich die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH bereit, unter der Voraussetzung, dass o das Land Nordrhein-Westfalen 50% einer Vollzeitstelle in Höhe von 28.376,70 € finanziert, o der Kreis Euskirchen seinen Zuschuss in Höhe von jährlich 20.500 € festschreibt und o die Pauschalen für Abrechnungsfälle der Pflegekassen abgerechnet werden können, die Wohnberatung entsprechend der Richtlinien des Landes durchzuführen. In seiner Sitzung am 16.09.2003 wurde der Ausschuss für Soziales und Gesundheit unterrichtet (Info 92/2003), dass inzwischen ein Raum, Personal- und Organisationskonzept entwickelt wurde und der Förderantrag beim Land gestellt wird. Mit Schreiben vom 23.01.2004 teilte die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH mit, dass der Antrag auf Landesförderung keine Aussicht auf Erfolg hat. Dies wurde auf telefonische Nachfrage auch der Abteilung Soziales bestätigt. Vor diesem Hintergrund sah sich der Träger nicht in der Lage, die Wohnberatung umzusetzen (Info 113/2004). Nach Verhandlung mit der Verwaltung hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH mit Schreiben vom 03.03.2004, das allen Fraktionen zur Kenntnis gegeben wurde, nunmehr ein neues Angebot vorgelegt. Unter der Voraussetzung, dass der Kreis Euskirchen neben seiner bereits zugesagten Förderung in Höhe von 20.500 € jährlich von der entfallenen Landesförderung in Höhe von 28.376,70 € einen Anteil von 19.500 € übernimmt, also insgesamt einen Zuschuss in Höhe von jährlich 40.000 € gewährt, ist der Träger bereit, die Wohnberatung durchzuführen. Damit ist dieses Angebot der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH nach wie vor das günstigste (s. Z 7/A 2/2002). Der Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 09.03.2004 die Info 113/2004 beraten und empfiehlt mehrheitlich, dass die für die Wohnberatung zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend dem Angebot der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH aufgestockt werden und die Verwaltung dem Kreisausschuss und Kreistag eine entsprechende Vorlage vorbereitet. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund vor, das Angebot anzunehmen und für das Jahr 2004 eventuell zusätzlich erforderliche Mittel (in Abhängigkeit vom Beginn der Wohnberatung) überplanmäßig bereitzustellen. Ab dem Jahr 2005 sind dann jährlich 40.000 € zu veranschlagen. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: Seite - 3 ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)