Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP851/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 67 31 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Neufassung der Friedhofssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Neufassung der
Friedhofssatzung zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie [EU-DLR] muss in allen Mitgliedsstaaten bis zum
29.12.2009 umgesetzt werden. Zu den Umsetzungsmaßnahmen gehört insbesondere die so
genannte Normenprüfung; damit sollen Beschränkungen der Niederlassung von ausländischen
Dienstleistern bzw. das Erbringen von Dienstleistungen durch ausländische Dienstleister im
nationalen Recht aufgefunden und beseitigt werden. Gesetzliche oder untergesetzliche
Anforderungen an Niederlassung und Ausübung dürfen EU-Ausländer nicht direkt oder indirekt
benachteiligen,
keine
ungerechtfertigen
Verfahrensordnungen
stellen
oder
den
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr auf andere Weise ungerechtfertigt hemmen. Nach
der EU-DLR müssen nicht nur der Bund und die Länder, sondern auch die Gemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände ihren Bestand an eigenen Normen,
insbesondere von ihnen erlassenen Satzungen, auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-DLR überprüfen.
Im Rahmen dieser Prüfung wurde durch den Städte- und Gemeindebund NRW empfohlen die
Friedhofssatzung in Bezug auf die Zulassungseinschränkungen für Dienstleister anzupassen. Dies
wird gleichzeitig zum Anlass genommen, die bestehende Satzung - soweit möglich und sinnvoll der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW in Gänze anzupassen.
Gemäß Art. 6 EU-DLR soll - ebenfalls durch die Kommunen - sicher gestellt werden, dass
Dienstleistungserbringer aus dem EU-Raum `Verfahren und Formalitäten´ über einheitliche
Ansprechpartner abwickeln können. Diesbezüglich liegt Gesetzentwurf der LandesregierungDrucksache 14/8947 vor, welcher abschließend am 11.11.2009 beraten wurde.
Einheitliche Ansprechpartner nach der europäischen Dienstleistungsrichtlinie sollen in
NRW die Kreise und kreisfreien Städte werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass
ihre Gesamtanzahl jedoch auf maximal 18 beschränkt werden soll.
Dazu § 7, Absatz 1 des Entwurfs:
"Dieses Gesetz tritt in Kraft, wenn sich die Kreise und kreisfreien Städte auf
insgesamt maximal 18 Einheitliche Ansprechpartner für die Wahrnehmung der
Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners verbindlich geeinigt und die
Einheitlichen Ansprechpartner dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium benannt
haben. (...)"
§ 2 des Entwurfs verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte zur Zusammenarbeit
mit den mit Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung betrauten Kammern
bei der Aufgabenerfüllung als Einheitliche Ansprechpartner. Die nach EU-Recht
erforderliche elektronische Verfahrensabwicklung durch die EA erfolgt durch eine
landesweit einheitliche Bedienerführung. Auf Seiten des Landes ist der Aufbau und
Betrieb eines Einstiegsportals geplant ("EA-Finder"). Das für Wirtschaft zuständige
Ministerium soll ermächtigt werden, `Mindestanforderungen zur Ausgestaltung des
Informationsportals, zur Beteiligung der Kammern und zur Qualitätssicherung der
Einheitlichen Ansprechpartner durch Rechtsverordnung zu regeln´.
Da diese Norm erst kurzfristig beschlossen wurde, ist sie in der Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes noch nicht implementiert.
In der Anlage ist eine Synopse der bisherigen Satzung zur Mustersatzung mit Erläuterungen des
Städte- und Gemeindebundes und der Verwaltung beigefügt. Der Entwurf der entsprechend
umgesetzten Satzung ist als Anlage 2 beigefügt.
Beschlussvorlage WP8-51/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
er evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 25.11.2009
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-51/2009
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