Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neufassung der Friedhofssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
Beschlussvorlage (Neufassung der Friedhofssatzung) Beschlussvorlage (Neufassung der Friedhofssatzung) Beschlussvorlage (Neufassung der Friedhofssatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP851/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 67 31 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Neufassung der Friedhofssatzung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Neufassung der Friedhofssatzung zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie [EU-DLR] muss in allen Mitgliedsstaaten bis zum 29.12.2009 umgesetzt werden. Zu den Umsetzungsmaßnahmen gehört insbesondere die so genannte Normenprüfung; damit sollen Beschränkungen der Niederlassung von ausländischen Dienstleistern bzw. das Erbringen von Dienstleistungen durch ausländische Dienstleister im nationalen Recht aufgefunden und beseitigt werden. Gesetzliche oder untergesetzliche Anforderungen an Niederlassung und Ausübung dürfen EU-Ausländer nicht direkt oder indirekt benachteiligen, keine ungerechtfertigen Verfahrensordnungen stellen oder den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr auf andere Weise ungerechtfertigt hemmen. Nach der EU-DLR müssen nicht nur der Bund und die Länder, sondern auch die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände ihren Bestand an eigenen Normen, insbesondere von ihnen erlassenen Satzungen, auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-DLR überprüfen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde durch den Städte- und Gemeindebund NRW empfohlen die Friedhofssatzung in Bezug auf die Zulassungseinschränkungen für Dienstleister anzupassen. Dies wird gleichzeitig zum Anlass genommen, die bestehende Satzung - soweit möglich und sinnvoll der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW in Gänze anzupassen. Gemäß Art. 6 EU-DLR soll - ebenfalls durch die Kommunen - sicher gestellt werden, dass Dienstleistungserbringer aus dem EU-Raum `Verfahren und Formalitäten´ über einheitliche Ansprechpartner abwickeln können. Diesbezüglich liegt Gesetzentwurf der LandesregierungDrucksache 14/8947 vor, welcher abschließend am 11.11.2009 beraten wurde. Einheitliche Ansprechpartner nach der europäischen Dienstleistungsrichtlinie sollen in NRW die Kreise und kreisfreien Städte werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ihre Gesamtanzahl jedoch auf maximal 18 beschränkt werden soll. Dazu § 7, Absatz 1 des Entwurfs: "Dieses Gesetz tritt in Kraft, wenn sich die Kreise und kreisfreien Städte auf insgesamt maximal 18 Einheitliche Ansprechpartner für die Wahrnehmung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners verbindlich geeinigt und die Einheitlichen Ansprechpartner dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium benannt haben. (...)" § 2 des Entwurfs verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte zur Zusammenarbeit mit den mit Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung betrauten Kammern bei der Aufgabenerfüllung als Einheitliche Ansprechpartner. Die nach EU-Recht erforderliche elektronische Verfahrensabwicklung durch die EA erfolgt durch eine landesweit einheitliche Bedienerführung. Auf Seiten des Landes ist der Aufbau und Betrieb eines Einstiegsportals geplant ("EA-Finder"). Das für Wirtschaft zuständige Ministerium soll ermächtigt werden, `Mindestanforderungen zur Ausgestaltung des Informationsportals, zur Beteiligung der Kammern und zur Qualitätssicherung der Einheitlichen Ansprechpartner durch Rechtsverordnung zu regeln´. Da diese Norm erst kurzfristig beschlossen wurde, ist sie in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes noch nicht implementiert. In der Anlage ist eine Synopse der bisherigen Satzung zur Mustersatzung mit Erläuterungen des Städte- und Gemeindebundes und der Verwaltung beigefügt. Der Entwurf der entsprechend umgesetzten Satzung ist als Anlage 2 beigefügt. Beschlussvorlage WP8-51/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage er evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 25.11.2009 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-51/2009 Seite 3