Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP850/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 50 64 11
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die
Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen
nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten
Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der
Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010
und
b) der dritten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und
Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen
Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Übergangsheime für Asylsuchende und Aussiedler stehen aktuell die Unterkünfte
Gommershovener Weg 20a und 20b, Pannengasse 32 und 34 sowie Kolpingstraße 48 und 49 zur
Verfügung. Bedingt durch eine nicht unerhebliche Überversorgung mit entsprechendem
Wohnraum - so werden seit geraumer Zeit lediglich die Unterkünfte Gommershovener Weg 20a,
Pannengasse 34 und die Kolpingstraße 48 - genutzt, ist der zuständige Fachbereich III bemüht,
Objekte zu veräußern. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von insgesamt 130,33 € je Person
und Monat berechnet und beschlossen.
Die Abrechnung für das Jahr 2008 schließt mit einem Defizit in Höhe von 6.940,38 € ab; wurde in
den Vorjahren die defizitäre Bewirtschaftung hingenommen, besteht nunmehr durch eine
Spezifizierung der Gebührenbedarfsberechnung die Möglichkeit einer separaten Ausweisung der
neutralen, nicht gebührenrelevanten Kosten. Bislang ging das aus der Nichtbelegung resultierende
Defizit in voller Höhe zu Lasten des städtischen Haushalts.
Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorhaltekosten, die auf die durchschnittlichen Nutzer
umzulegen sind, ergibt sich entsprechend der erstellten Gebührenbedarfsberechnung [Anlage 1]
für das Jahr 2010 eine Gesamtgebühr von 147,48 € pro Person und Monat. Kosten für Flächen,
welche nicht zur Deckung von Spitzen notwendig sind, sind als neutral ausgewiesen und insofern
gebührenrechtlich nicht relevant.
Die dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung
von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen,
Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
leistungsberechtigten Personen ist als Anlage 2 beigefügt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.11.2009
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-50/2009
Seite 2